Nachbar: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2012, 11:21 Uhr
Der Nachbar hat Grund, aber nicht soviel, dass er Kamele einladen würde. Der Nachbar hat Nachbarn und geht deshalb jeden Tag zum Gericht, um die Nachbarschaft juristisch zu belangen, wegen dem Grund. Der kann schon mal in einer 15-Watt-Glühbirne bestehen, die nachts in 35m Entfernung dem anderen Nachbarn den Schlaf raubt, wenn er Richter ist, oder in einem 25 Jahre wegen Niedlichkeit gehätscheltem Bäumchen, das plötzlich und unvermutet Blätter in die 15m hoch gelegene Dachrinne einer angesehenen Lokalpolitikerin abwirft (der beklagte Nachbar muß nun den Laubbaum in einen nicht-nadelnden Nadelbaum tauschen, vgl. OLG Frankfurt/oder? AZ 2001-08015047/11,31). Das Fernsehen macht darauf aufmerksam, damit die andern Nachbarn Bescheid wissen. Es ist auch eine Demokratie dabei. Wer da noch irgendeinen Grund ergründen will, der braucht schon einen Rechtsgrund, Linksgründe gilten nicht.
Siehe auch:
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