Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. [[Kamel:Ungott|Ungott]] ([[Kamel Diskussion:Ungott|Diskussion]]) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)
 
:: Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. [[Kamel:Ungott|Ungott]] ([[Kamel Diskussion:Ungott|Diskussion]]) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)
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:::Ich sehe eine weitere Unterhaltung mit Dir darüber als fruchtlos an. Darum, einzelne Personen zu überzeugen geht es mir auch gar nicht. Mir geht es darum, Fakten zu nennen. Was wer daraus macht ist seine Sache. [[Kamel:8-D|8-D]] ([[Kamel Diskussion:8-D|Diskussion]]) 11:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Version vom 12. September 2012, 10:42 Uhr

Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. Ungott (Diskussion) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Ich sehe eine weitere Unterhaltung mit Dir darüber als fruchtlos an. Darum, einzelne Personen zu überzeugen geht es mir auch gar nicht. Mir geht es darum, Fakten zu nennen. Was wer daraus macht ist seine Sache. 8-D (Diskussion) 11:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)