Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Urheberrechtsfrage bei Parodien ist (leider) alles andere als eindeutig, insbesondere, da dort die formalen Kriterien arg verwischen und die Grenzen zwischen freier und unfreier Bearbeitung fließend sind. Genaues weiß nur der BGH, aber auf eine Urteil wollen wir's ja wohl nicht ankommen lassen, was? Ich finde es wichtig, dass in solchen Fällen hier zumindest drüber diskutiert werden kann, und zwar ohne dass dabei irgendwer pampig wird, okay?<br/>--[[Kamel:J*|J*]] ([[Kamel Diskussion:J*|Diskussion]]) 12:05, 12. Sep. 2012 (NNZ)
 
Die Urheberrechtsfrage bei Parodien ist (leider) alles andere als eindeutig, insbesondere, da dort die formalen Kriterien arg verwischen und die Grenzen zwischen freier und unfreier Bearbeitung fließend sind. Genaues weiß nur der BGH, aber auf eine Urteil wollen wir's ja wohl nicht ankommen lassen, was? Ich finde es wichtig, dass in solchen Fällen hier zumindest drüber diskutiert werden kann, und zwar ohne dass dabei irgendwer pampig wird, okay?<br/>--[[Kamel:J*|J*]] ([[Kamel Diskussion:J*|Diskussion]]) 12:05, 12. Sep. 2012 (NNZ)
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@8-D: Soll ich dich an die Diskussion zu Spitze.jpg erinnern? Ich glaube nicht. Seinerzeit hattest du dich auch - mit eher mäßigem bis gar keinem Erfolg - auf §24 UrhG berufen. Genau genommen waren da auch schon die Persönlichkeitsrechte verletzt und hier wird dasselbe nun mit Kronfs Montage probiert. Es spielt im Übrigen gar keine Rolle, ob Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht, ob Prominenter oder Karikatur. In diesem Fall wird eine geschützte Quelle verwendet, die sich einwandfrei zuordnen lässt. Und was deine sogenannten Fakten angeht, kann ich das langsam auch nicht mehr hören. Ich habe auch mal beim Rechtsanwalt Akten geschleppt und bin deshalb noch lange kein Jurist.

Version vom 12. September 2012, 12:22 Uhr

Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. Ungott (Diskussion) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Ich sehe eine weitere Unterhaltung mit Dir darüber als fruchtlos an. Darum, einzelne Personen zu überzeugen geht es mir auch gar nicht. Mir geht es darum, Fakten zu nennen. Was wer daraus macht ist seine Sache. 8-D (Diskussion) 11:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
Eine Sache möchte ich doch für die Allgemeinheit noch dazu noch sagen: Wenn ich ein Bild einer Person, die nicht Teil des öffentlichen Lebens ist, ohne ihr Einverständnis veröffentliche, verletze ich deren Persönlichkeitsrechte. Dieses hat nichts mit dem Urheberrecht oder dem Sachverhat hier zu tun. 8-D (Diskussion) 11:47, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Die Urheberrechtsfrage bei Parodien ist (leider) alles andere als eindeutig, insbesondere, da dort die formalen Kriterien arg verwischen und die Grenzen zwischen freier und unfreier Bearbeitung fließend sind. Genaues weiß nur der BGH, aber auf eine Urteil wollen wir's ja wohl nicht ankommen lassen, was? Ich finde es wichtig, dass in solchen Fällen hier zumindest drüber diskutiert werden kann, und zwar ohne dass dabei irgendwer pampig wird, okay?
--J* (Diskussion) 12:05, 12. Sep. 2012 (NNZ)

@8-D: Soll ich dich an die Diskussion zu Spitze.jpg erinnern? Ich glaube nicht. Seinerzeit hattest du dich auch - mit eher mäßigem bis gar keinem Erfolg - auf §24 UrhG berufen. Genau genommen waren da auch schon die Persönlichkeitsrechte verletzt und hier wird dasselbe nun mit Kronfs Montage probiert. Es spielt im Übrigen gar keine Rolle, ob Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht, ob Prominenter oder Karikatur. In diesem Fall wird eine geschützte Quelle verwendet, die sich einwandfrei zuordnen lässt. Und was deine sogenannten Fakten angeht, kann ich das langsam auch nicht mehr hören. Ich habe auch mal beim Rechtsanwalt Akten geschleppt und bin deshalb noch lange kein Jurist.