Pressefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juli 2005, 13:50 Uhr
auch: Erpresserfreiheit. Die Erpresserfreiheit ist im kamelopedianischen Grundgesetz verankert und garantiert die Freiheit zu Erpressungen. In Artikel 5 Abs. 1 S. 2 heißt es:
- "Jeder hat das Recht, andere Kamele durch Wort, Schrift und Bild frei zu erpressen und zu bedrohen. Die Erpresserfreiheit und die Freiheit zur Bestattung der Opfer durch Rundfunkanstalten und Filmproduzenten werden gewährleistet. Eine Frisur findet nicht statt."
In der Regel werden die Opfer von den Presseleuten in Pressen erpresst. Oft sind das kamelunwürdige Methoden, die hier nicht näher erläutert werden können.
Derzeit wird in der Regierung über ein generelles Verbot diskutiert, dass unter anderem das Auspressen von Zitronen und Kamillenteebeutel verhindern soll.
Siehe auch: Presse, Siepressefreiheit, Zypressefreiheit