Flussschifffahrt: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Flussschifffahrt''' ist eine ganz und gar eklige Angelegenheit. Zum einen, da sie in der [[Regel]] veranstaltet wird, weil an Land links und rechts des Flusses das In-Die-Natur-Schiffen verboten ist und man sich anderweitig erleichtern muß. Zum anderen, weil das [[Wort]] seit der [[Rechtschreibreform]] mit gleich zwei gräßlichen Dreifachkonsonanten aufwarten kann. | Eine '''Flussschifffahrt''' ist eine ganz und gar eklige Angelegenheit. Zum einen, da sie in der [[Regel]] veranstaltet wird, weil an Land links und rechts des Flusses das In-Die-Natur-Schiffen verboten ist und man sich anderweitig erleichtern muß. Zum anderen, weil das [[Wort]] seit der [[Rechtschreibreform]] mit gleich zwei gräßlichen Dreifachkonsonanten aufwarten kann. | ||
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Version vom 14. Juli 2005, 12:33 Uhr
Eine Flussschifffahrt ist eine ganz und gar eklige Angelegenheit. Zum einen, da sie in der Regel veranstaltet wird, weil an Land links und rechts des Flusses das In-Die-Natur-Schiffen verboten ist und man sich anderweitig erleichtern muß. Zum anderen, weil das Wort seit der Rechtschreibreform mit gleich zwei gräßlichen Dreifachkonsonanten aufwarten kann.