Urheberpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Maßnahmen der Urheberplicht sollen der stagniriereden [[Rohling]]-Industrie wieder zu Aufschwung verhelfen, die unter hohen Umsatzeinbußen leidet, seitdem die [[Regierung]] dem Kunden rechtlich zugestanden hat sich seine Filme, Musik und Spiele nun auch im [[Fachhandel]] erwerben zu dürfen. | Die Maßnahmen der Urheberplicht sollen der stagniriereden [[Rohling]]-Industrie wieder zu Aufschwung verhelfen, die unter hohen Umsatzeinbußen leidet, seitdem die [[Regierung]] dem Kunden rechtlich zugestanden hat sich seine Filme, Musik und Spiele nun auch im [[Fachhandel]] erwerben zu dürfen. | ||
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Aktuelle Version vom 2. März 2014, 23:37 Uhr
Als Urheberpflicht bezeichnet das Kamel den großen Bruder des Urheberrechts, ein Gesetzestext der besagt, dass Filmemacher, Musiker und sonstige Kommerz-Ärsche, nachdem sie sich alles fein säuberlich ausgedacht und erarbeitet, und unter hohem finanziellen Aufwand und Risiko aufgenommen haben es bereits Wochen vor dem offiziellen Verkauf bereits im Internet unentgeldlich anbieten zu müssen-können-sollten-dürfen-tun.
Und selbst wenn sie's nicht machen möchten, der Kunde - im Fachjargon Raubkopierer genannt - freut sich am Ende trotzdem, denn der Staat wittert ein Kartell, monopolistische Verschwörungen und kann nicht anders, als den Verbraucherschutz einzuschalten. Die Maßnahmen der Urheberplicht sollen der stagniriereden Rohling-Industrie wieder zu Aufschwung verhelfen, die unter hohen Umsatzeinbußen leidet, seitdem die Regierung dem Kunden rechtlich zugestanden hat sich seine Filme, Musik und Spiele nun auch im Fachhandel erwerben zu dürfen.
Siehe vielleicht: Urheber eines Verbrechens
Schnell noch einen Blick ins Kamelionary: Funkwecker
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