Kacke am Dampfer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juni 2014, 23:46 Uhr
Kacke am Dampfer ist die offizielle Notfallmeldung in der Wasser- und Wüstenschifffahrt. Gemäß § 881 ff SeeSchStrO muss die Meldung K.a.D. dreimal hintereinander über die See- oder Wüstenfunk-Notruffrequenzen 2182 kHz oder 121 MHz abgesetzt werden, wenn Gefahr für Weib und Leben besteht oder wenn die Kacke ein solches Ausmaß annimmt, dass der Schiffsführer kein Land mehr sieht.
Nach einem Urteil des Internationalen See- und Wüstengerichtshofs (Aktenzeichen WC/3067) ist das Absetzen der Meldung K.a.D. nicht statthaft, wenn auf dem Dampfer lediglich das Klopapier ausgegangen, oder die Toilette verstopft ist. - Bei Gefahr für Wein und Leber ist das Absetzen dieser Notfallmeldung eine Ermessensfrage und wird im Allgemeinen toleriert. Siehe besser nicht: Kacke am Dampfen