Datei:Zimbabwe Elefant Mugabe.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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: Widerspruch: Hier liegt eine Parodie vor, dazu lese man [http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24 Punkt IV des Gesetzeskommentares zum Urheberrechtsgesetz]. Die Rechtsprechung hat hier ganz klar einen Weg eröffnet, Collagen, die eine Parodie sind, auch ohne Verfremdung des verwendeten Bildausschnittes zu verbreiten als parodistisches Werk. Wir verdienen bei Kamelopedia ja auch kein Geld damit. Satirekamele sollten eigentlich bescheid wissen über satirisch-rechtlich einwandfreie Kunstgriffe.[[Kamel:Kamelurmel|Kamelurmel]] ([[Kamel Diskussion:Kamelurmel|Diskussion]]) 21:54, 21. Feb. 2015 (NNZ) | : Widerspruch: Hier liegt eine Parodie vor, dazu lese man [http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24 Punkt IV des Gesetzeskommentares zum Urheberrechtsgesetz]. Die Rechtsprechung hat hier ganz klar einen Weg eröffnet, Collagen, die eine Parodie sind, auch ohne Verfremdung des verwendeten Bildausschnittes zu verbreiten als parodistisches Werk. Wir verdienen bei Kamelopedia ja auch kein Geld damit. Satirekamele sollten eigentlich bescheid wissen über satirisch-rechtlich einwandfreie Kunstgriffe.[[Kamel:Kamelurmel|Kamelurmel]] ([[Kamel Diskussion:Kamelurmel|Diskussion]]) 21:54, 21. Feb. 2015 (NNZ) | ||
− | :: Die Rechtslage ist bekannt. Der zitierte Passus gilt aber nur für eigenständige satirische Werke. Deine Collage ist kein eigenständiges Werk, das habe ich dir bereits erklärt. Die Verwendung des Elefanten macht aus deiner Collage noch längst kein eigenständiges Werk. Ohne den stolpernden Mugabe geht die Bildaussage deiner Collage verloren. Ergo ist der urhebrrechtlich geschützte Mugabe kein Beiwerk. Die Größe des Elefanten ist völlig unerheblich, Satirecharakter hat deine Collage nur durch die Verwendung des geschützten Mugabe. Allein die Tatsache, dass hier eine Bildparodie vorliegt, genügt nicht, um das Urheberrecht zu umgehen. Vor Gericht würdest du haushoch verlieren. Der innere Abstand zu dem älteren Werk ist nicht gegeben, es handelt sich um eine abhängige Bearbeitung, die eine freie Benutzung nicht zulässt. | + | :: Die Rechtslage ist bekannt. Der zitierte Passus gilt aber nur für eigenständige satirische Werke. Deine Collage ist kein eigenständiges Werk, das habe ich dir bereits erklärt. Die Verwendung des Elefanten macht aus deiner Collage noch längst kein eigenständiges Werk. Ohne den stolpernden Mugabe geht die Bildaussage deiner Collage verloren. Ergo ist der urhebrrechtlich geschützte Mugabe kein Beiwerk. Die Größe des Elefanten ist völlig unerheblich, Satirecharakter hat deine Collage nur durch die Verwendung des geschützten Mugabe. Allein die Tatsache, dass hier eine Bildparodie vorliegt, genügt nicht, um das Urheberrecht zu umgehen. Vor Gericht würdest du haushoch verlieren. Der innere Abstand zu dem älteren Werk ist nicht gegeben, es handelt sich um eine abhängige Bearbeitung, die eine freie Benutzung nicht zulässt. Auch Satire darf nicht alles. Du hast einfach ein urheberrechtlich geschütztes Werk ausgeschnitten und an beliebiger Stelle neu eingefügt. Das ist keine Kunst im engeren Sinne, darüber hinaus ist auch der Parodiegehalt fraglich. [[Kamel:Netti|Netti]] ([[Kamel Diskussion:Netti|Diskussion]]) 05:03, 22. Feb. 2015 (NNZ) |
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Version vom 22. Februar 2015, 05:29 Uhr
Unsaubere Quellenlage. Die abgebildete Person wurde zwar oft persifliert, aber das Originalbild unterliegt mit Sicherheit dem Urheberrecht [1] Netti (Diskussion) 20:59, 21. Feb. 2015 (NNZ)
- Widerspruch: Hier liegt eine Parodie vor, dazu lese man Punkt IV des Gesetzeskommentares zum Urheberrechtsgesetz. Die Rechtsprechung hat hier ganz klar einen Weg eröffnet, Collagen, die eine Parodie sind, auch ohne Verfremdung des verwendeten Bildausschnittes zu verbreiten als parodistisches Werk. Wir verdienen bei Kamelopedia ja auch kein Geld damit. Satirekamele sollten eigentlich bescheid wissen über satirisch-rechtlich einwandfreie Kunstgriffe.Kamelurmel (Diskussion) 21:54, 21. Feb. 2015 (NNZ)
- Die Rechtslage ist bekannt. Der zitierte Passus gilt aber nur für eigenständige satirische Werke. Deine Collage ist kein eigenständiges Werk, das habe ich dir bereits erklärt. Die Verwendung des Elefanten macht aus deiner Collage noch längst kein eigenständiges Werk. Ohne den stolpernden Mugabe geht die Bildaussage deiner Collage verloren. Ergo ist der urhebrrechtlich geschützte Mugabe kein Beiwerk. Die Größe des Elefanten ist völlig unerheblich, Satirecharakter hat deine Collage nur durch die Verwendung des geschützten Mugabe. Allein die Tatsache, dass hier eine Bildparodie vorliegt, genügt nicht, um das Urheberrecht zu umgehen. Vor Gericht würdest du haushoch verlieren. Der innere Abstand zu dem älteren Werk ist nicht gegeben, es handelt sich um eine abhängige Bearbeitung, die eine freie Benutzung nicht zulässt. Auch Satire darf nicht alles. Du hast einfach ein urheberrechtlich geschütztes Werk ausgeschnitten und an beliebiger Stelle neu eingefügt. Das ist keine Kunst im engeren Sinne, darüber hinaus ist auch der Parodiegehalt fraglich. Netti (Diskussion) 05:03, 22. Feb. 2015 (NNZ)
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aktuell | 18:30, 21. Feb. 2015 | 311 × 549 (76 KB) | Kamelurmel (Diskussion | Beiträge) | {{Bild |Motiv= Robert Mugabe, Elefant |Technik= {{Bild/Technik: Montage}} |Software= {{Bild/Software: Paint}} |Lizenz= {{Bild/Lizenz: PD}} |Quelle= {{Bild/Quelle: Selbst}} }} |
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