Datei:Zimbabwe Elefant Mugabe.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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Unsaubere Quellenlage. Die abgebildete Person wurde zwar oft persifliert, aber das Originalbild
 
unterliegt mit Sicherheit dem Urheberrecht [https://www.google.de/search?q=mugabe+surfen&biw=1440&bih=787&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=O-LoVOzZDcnaPc3agMAM&ved=0CAcQ_AUoAg#tbm=isch&q=mugabe+dance] [[Kamel:Netti|Netti]] ([[Kamel Diskussion:Netti|Diskussion]]) 20:59, 21. Feb. 2015 (NNZ)
 
: Widerspruch: Hier liegt eine Parodie vor, dazu lese man [http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24 Punkt IV des Gesetzeskommentares zum Urheberrechtsgesetz]. Die Rechtsprechung hat hier ganz  klar einen Weg eröffnet, Collagen, die eine Parodie sind, auch ohne Verfremdung des verwendeten Bildausschnittes zu verbreiten als parodistisches Werk. Wir verdienen bei Kamelopedia ja auch kein Geld damit. Satirekamele sollten eigentlich bescheid wissen über satirisch-rechtlich einwandfreie Kunstgriffe.[[Kamel:Kamelurmel|Kamelurmel]] ([[Kamel Diskussion:Kamelurmel|Diskussion]]) 21:54, 21. Feb. 2015 (NNZ)
 
 
:: Die Rechtslage ist bekannt. Der zitierte Passus gilt aber nur für eigenständige satirische Werke. Deine Collage ist kein eigenständiges Werk, das habe ich dir bereits erklärt. Die Verwendung des Elefanten macht aus deiner Collage noch längst kein eigenständiges Werk. Ohne den stolpernden Mugabe geht die Bildaussage deiner Collage verloren. Ergo ist der urhebrrechtlich geschützte Mugabe kein Beiwerk. Die Größe des Elefanten ist völlig unerheblich, Satirecharakter hat deine Collage nur durch die Verwendung des geschützten Mugabe. Allein die Tatsache, dass hier eine Bildparodie vorliegt, genügt nicht, um das Urheberrecht zu umgehen. Vor Gericht würdest du haushoch verlieren. Der innere Abstand zu dem älteren Werk ist nicht gegeben, es handelt sich um eine abhängige Bearbeitung, die eine freie Benutzung nicht zulässt. Auch Satire darf nicht alles. Du hast einfach ein urheberrechtlich geschütztes Werk ausgeschnitten und an beliebiger Stelle neu eingefügt. Das ist keine Kunst im engeren Sinne, darüber hinaus ist auch der Parodiegehalt fraglich. [[Kamel:Netti|Netti]] ([[Kamel Diskussion:Netti|Diskussion]]) 05:03, 22. Feb. 2015 (NNZ)
 
:::Das ist deine persönliche einung. Ich velasse mich auf den Fachkommentar.[[Kamel:Kamelurmel|Kamelurmel]] ([[Kamel Diskussion:Kamelurmel|Diskussion]]) 21:09, 24. Feb. 2015 (NNZ)
 
 
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{{Bild/Quelle: AP-Presseagenturfoto (Mugabe) und Eigenwerk (Elefant), zu Parodie verknüpft}}
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Der aus einem geschützten Bild entlehnte Bildteil ist in diesem Fall erlaubt und durch UrhG § 24 (Freie Benutzung) gedeckt, diese Collage ist als eigenständige geistige Geburt geschützt durch UrhG §3 (Erläuterungen der Paragraphen unten).
 
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UrhG §3:<br>
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''Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt. ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html Quelle])''
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UrhG § 24 Freie Benutzung:<br>
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''(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung* des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.''<br>
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''(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. ([http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24 Quelle])''<br>
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<nowiki>*</nowiki> Erläuterung: "Freie Benutzung" heißt, die Charakteristik des benutzten Werks verblasst angesichts der Individualität des neuen Werks.
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{{sa}}[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)]] | Infos, Links und Beispiele: [[Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern]]

Aktuelle Version vom 1. März 2015, 10:39 Uhr

Informationen zu dieser Datei:
Quellen- und Urheberangaben
Keine Quelle.png
Dieses Werk bzw. ein Teil davon hat keine Quelle.

Es wurde ganz und gar selbstgepinselt, geknipst, geklöppelt, … was auch immmer.
50px-Quelle-Internet-Icon.png
Dieses Werk bzw. ein Teil davon stammt irgendwo aus dem Interweb …

… und zwar ganz genau von da: /multimedia/archive/03188/mugabe_3188122b.jpg. Autoren: Source: AP, Credit: Associated Press
geschützt
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... ist aus irgendeinem Grund Staatseigentum (Public Domain).
Du darfst dir mit dieser Datei jede Gemeinheit erlauben, die dir in den Sinn kommt.
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Robert Mugabe, Elefant Robert Mugabe, | Elefant}}

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{{#while:
Robert Mugabe, Elefant | Elefant}}
Technik
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... ist eine Pfotomontage.
Es könnte sein, dass es nicht so ganz die Wirklichkeit widerspiegelt.
Malware
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… wurde gepainted
Wahrscheinlich hat Kamel nicht das nötige Kleingeld für vernünftige Malware und/ oder ist zu faul, sich Gimp herrunterzuladen.
Sempf: Der aus einem geschützten Bild entlehnte Bildteil ist in diesem Fall erlaubt und durch UrhG § 24 (Freie Benutzung) gedeckt, diese Collage ist als eigenständige geistige Geburt geschützt durch UrhG §3 (Erläuterungen der Paragraphen unten).
Was bedeuten die Symbole da rechts bei den Nutzungsbedingungen?
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Datei darf weitergegeben werden
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Urheber muss genannt werden
Sa.png
Nutzung nur unter gleicher Lizenz
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Datei darf verändert werden
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Datei darf nicht verändert werden
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Keine kommerzielle Nutzung

UrhG §3:
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt. (Quelle)

UrhG § 24 Freie Benutzung:
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung* des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. (Quelle)
* Erläuterung: "Freie Benutzung" heißt, die Charakteristik des benutzten Werks verblasst angesichts der Individualität des neuen Werks.

Siehe auch.png Siehe auch: wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht) | Infos, Links und Beispiele: Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern

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