Mängelrübe: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Gesichtet|99}}Die Mängelrübe ist keine spezielle Rüben[[art]], sondern eine fehlerhafte Rübe. Eine Mängelrübe darf aber nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie käuflich erworben wurde. Ein Kamel[[kopf]] von außerordentlicher [[Hässlich|Hässlichkeit]] ist im Übrigen keine Mängelrübe, jedenfalls nicht wenn es im [[gesetz]]lichen Kontext betrachtet wird.
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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
 
 
Die rechtliche Grundlage für die [[Definition]] der Mängelrübe bildet grundsätzlich der § 377 des KGB (Kamelgesetzbuches). Dieser besagt:
 
 
 
# Nach Rübenkauf hat das [[Kamel]] die Rübe so schnell wie möglich zu verspeisen. Fällt es danach innerhalb von nicht mehr als einer [[Stunde]] tot um, so muss es unverzüglich eine Anzeige gegen den Verkäufer erstatten. Sein Geschaft vorher noch zu verrichten bzw. abzuliefern gilt im  [[Allgemein]]en als tunlich.<br />
 
# Erstattet der Rübenkäufer keine Anzeige, so darf er sich über seinen [[Tod]] auch nicht beschweren. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn er seinen Tod bisher einfach noch [[nicht]] erkennen konnte.<br />
 
# Fällt ihm sein Tod erst später auf, so darf es die Anzeige ganz schnell nach der Erkenntnis über seinen eigenen Tod [[noch]] erstatten. Andernfalls siehe [[Absatz]] [[2]], [[Satz]] [[1]] [[KGB]].<br />
 
# Um seine [[Recht]]e zu behalten, reicht es für das tote Kamel aus, die Anzeige zu Protokoll gegeben [[zu]] haben. Danach kann es sich in [[Ruhe]] beerdigen lassen.<br />
 
# Hat der Verkäufer das [[Produkt]] absichtlich vergiftet, so kann er sich nicht auf dieses Gesetz berufen und bekommt noch gleich vor der [[Beerdigung]] des Käufers mächtig eins auf die Rübe.
 
 
 
Nicht zu [[Verwechslung|verwechseln]] ist die Mängelrübe mit der Rübenpflicht. Diese besagt nämlich lediglich, dass jedes lebende Kamel in [[Deutschland]] auch eine Rübe haben muss. Das soll es davor bewahren, [[kopf]]los zu handeln. Auch kann man ihm die bei schlimmen Vergehen wie z.B. die [[Park]]errichtung im [[Parkverbot]] ganz gut abreißen.
 
 
 
{{sn}} [[Mangel]], [[Rübensaft]]
 
 
 
[[wiki:Mängelrüge]]
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 20:41 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!