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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 20:47 Uhr
Verhalten ist das Gegenteil zu Verfahren. Richtern ist es deswegen seit Urzeiten grundsätzlich verboten, etwas derartiges an den Tag zu legen, vor allem wenn es mit dem prädikat 'faires' behaftet sein könnte.
Verhalten wird ansonsten recht häufig von Kamelen an den Tag gelegt, denn verfahren können sie sich nicht (schon mal ein Kamel am Steuer gesehen?) und irgendetwas müssen SIE ja tun. Dabei sind unterschiedliche Arten von Verhalten anzutreffen. Das häufigste ist die Inkontinenz (das jeweilige Kamel wird dann zum Inkontinent).
Da viele Kamele dadurch Heimweh, Größenwahn oder nasses Unterbauchfell bekamen, wurde im Jahre 1923,5 ein spezielles Gesetz erlassen. Verhalten fällt seitdem unters BtMG. Allerdings wird diese gefährliche und illegale Handlung bis heute von einigen ausgeführt. So verhält sich z.B. X in manchen Fällen antiproportional zu Y.
Außerdem wird Verhalten oft zu Zwecken der Kriegsführung eingesetzt. Denn da es das Gegenteil von Verfahren ist, lassen sich mit Verhalten ganz unkompliziert Sachen zunichte machen, die in einem komplizierten technischen Verfahren hergestellt wurden.
Siehe auch: