Ladenschlussgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ladenschlussgesetz''', sinngemäß richtiger: das '''Laden''stuss''gesetz''', beruht auf dem [[Gesetz]] vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.
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Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
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Version vom 10. Dezember 2015, 23:31 Uhr

Das Ladenschlussgesetz, sinngemäß richtiger: das Ladenstussgesetz, beruht auf dem Gesetz vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.

Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.



Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung. Um Wachs zu sparen, wird hier nur eine Bedeutung gleichzeitig beleuchtet.


Siehe auch.png Zu verwechseln mit:  Ladenhüter

wiki:Ladenschlussgesetz