Pirat-Insolvenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 22:31 Uhr
Hinter dem Begriff der Pirat-Insolvenz verbirgt sich ein Verfahren zur Entschuldung von Frei- und Ausbeutern. Sie tritt ein, wenn die natürliche Person über keine Mittel (Golddukaten, Kaperschiff, Krummsäbel, etc.) mehr verfügt um ihr Gewerbe ordentlich ausüben zu können. In diesem Fall kann in vielen Staaten dann ein so genanntes Verbrecherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Nach 3 - 8 Jahren führt ein solches zu der vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten des Ganoven. Zusätzlich kann der Pirat im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahren von jeglicher Schuld freigesprochen werden und somit seine Haut retten, die sonst von der Schufa-Schuhfabrik zu original norddeutschen Deichmann-Tretern verarbeitet würde. Er verschwindet dann automatisch von den polizeilichen Fahndungs-Listen und besitzt natürlich auch wieder ein sauberes Führungszeugnis. Mit dieser neuen weißen Weste ist er dann sogar in besonderem Maße dazu befähigt, ein öffentliches oder politisches Amt zu bekleiden. Natürlich bleibt es ihm aber auch unbenommen, eine alternative Karriere, z.B. als Kredit- oder Miet-Hai zu beginnen.
Siehe auch: Pirat-Parkplatz
Nicht zu verwechseln mit: Pirat-Pleite (Untergang der Piratenpartei)