Horst-IV: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Horst-IV''' ist eine Klassifikation für einer der Kopfgröße unangemessene Menge von [[Intelligenz]]. Die Vorstufen dazu sind [[Natürliche Pyramiden|natürlicherweise]] Horst–I  bis Horst–III. Direkter Nachfolger ist dann der Vollhorst. [[Kompetenzteam|Kernkompetenz]] des Horst-IV ist das gemeinschaftliche Dumm-Rum-Stehen mit vergleichbarer Effektivität von Zaunpfählen ohne Zaun. Einzige Aktivität ist das Hochhalten von [[Schildbürger|Schildern]]. Daraus entwickelte sich umgangssprachlich der Begriff „Vollpfosten“. Aus Gründen der [[Politische Korrektheit|politischen Korrektheit]] darf dieser Begriff jedoch offiziell nicht verwendet werden. Denn egal was anliegt: auch Vollpfosten sind prinzipiell wahlberechtigt. Die Anzahl dieser Horst-IV wird durch Infratest derzeit auf knapp 20% geschätzt. Dieses [[Ergebnis]] wird allerdings nur in Umfragen erreicht, weil bei der tatsächlichen Wahl diese Horst-IV zu blöd sind, den Wahlzettel richtig auszufüllen.
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Ein Horst-IV hat einen annähernden [[IQ|Intelligenzquotienten]] von 4 – zum Vergleich: 5 wäre ein toter [[Igel]].
 
 
 
{{nt}} [[Hartz IV]]
 
[[Kategorie:Komische Kamele]]
 

Aktuelle Version vom 22. Juli 2016, 22:55 Uhr

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