Atomwaffelsperrvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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''Der'' '''Atomwaffelsperrvertrag''' wurde zwischen den atomwaffelproduzierenden Staaten und den [[Waffel]]bäckern getroffen. Dieser [[Vertrag]] reguliert das Produktionsverfahren zu Herstellung von [[Atomwaffel]]speeren. Aufgerufen wurde der Wunsch nach einem Atomwaffelsperrvertrag vom deutschen [[Sportbund]].
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Insbesondere die [[Speer]]werfer machten sich für diesen Vertrag stark. Doch auch die Lobby der [[Umwelt]]schützer war maßgeblich an der Vertragsgestaltung beteiligt. Immerhin ging es bei diesem Vertrag um einen Speer, welcher nach Gebrauch von seinem [[Sportler]] verzehrt werden konnte. Auch das sogenannte "''Speer ins Publikum werfen''" kann nun unbedenklich praktiziert werden. Es freut sich doch auch das Publikum darüber, etwas zu essen zu bekommen. Schon die [[Rom|Römer]] warfen zur Erhöhung der allgemeinen Stimmung [[Brot]] in die jubelnde [[Menge]].
 
 
 
Bekannt ist auch, dass die [[Usraölis]] den AWSV listig umgingen indem sie die Waffelbäcker "bestochen".Leider haben sich dabei einige Bäcker lebensgefährliche Stichverletzungen zugezogen.
 
 
 
{{sa}} [[Waffelsystem]]
 
 
 
[[Kategorie:Politik]]
 

Aktuelle Version vom 25. Juli 2016, 08:38 Uhr

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