Unbekanntheit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Unbekanntheit''' ist ein [[Grundgesetz|Persönlichkeitsrecht]]. Es besteht darin, dass jedes [[Kamel]] das [[Recht]] hat, unbekannt und unerkannt zu bleiben. Man nennt das auch [[Daten]]schutz. So ist es nicht gestattet, ein unbekanntes Kamel ohne dessen Einwilligung zu [[pfotografie]]ren. Außerdem dürfen keine [[Daten]] über unbekannte Kamele ohne dessen Einwilligung gesammelt werden.
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Um die [[Ernsthaft]]igkeit dieses Anliegens zu <s>untergraben</s> untermauern, gibt es den [[Bundestrojaner]]. Der soll sicherstellen, dass der [[Staat]] bei seinen Schnüffelaktion nicht erkannt wird, was zukünftig durch eine systemseitige Implementation dieses [[Schadkot]]s Allgemeingut wird. Um fernerhin den [[Bürger]] vor unberechtigter Ablichtung zu schützen, gibt es da noch das [[Vermummungsverbot]], schließlich muss ja die [[Polizei]] wissen wen sie da vor einer Ablichtung schützen soll.
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Aktuelle Version vom 15. März 2017, 11:15 Uhr

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