Beratungsdiebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Beratungsdiebstahl''' kennt der Strafrechtler heute eines der weiterbreitesten [[Verbrechen]] in Norddeutschland. [[Hier]] bei gibt ein Betrüger sich bei einem Einzelhändler als [[Kunde]] aus und stiehlt ihm, dann in einem unbemerkten [[Augenbrennen|Augenblick]] kurzum eine oder mehrere Beratungen. Wissen muss man hierbei, dass Beratungen in [[Norddeutschland]] schon immer zu den extrem knappen Gütern zählten und deswegen als besonders wertvoll gelten.
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Kaum bei einem anderen Verbrechen ist das [[Unrecht]]sbewusstsein der Täter so gering wie dieser [[Form]] des Diebstahls. Dies macht es für Einzelhändler auch so schwer, ihre "Kunden" richtig einzuschätzen, denn diejenigen Kamele, welche diese Straftat begehen, stammen grundsätzlich aus allen Schichten der Gesellschaft und sind häufig sogar strafrechtlich noch nicht vorbelastet. Im Geschäft selbst bemerkt der Händler in der [[Regel]] meist auch noch gar nichts davon, dass er [[Opfer]] eines schweren Raubes wurde. Die [[Trick]]s der vermeintlichen Kunden sind heute nämlich meist so ausgefeilt, dass sie selbst mit modernster Überwachungstechnik nicht bemerkt werden können. Auch die Detektoren am Ausgang des Geschäftes schlagen meist bei gestohlenen Beratungen nicht an. Ganz dreiste Beratungsdiebe gehen sogar so weit und verkaufen die Beratung noch vor dem Verlassen des Geschäftes via [[Internet]] und können das Geschäft daher selbst bei stattfindenden [[Person]]enkontrollen ganz ungefährdet verlassen.
 
 
 
Die Auswüchse des Beratungsdiebstahls sind heute schon so ausgeprägt, dass sie ganze Branchen mehr oder [[weniger]] in den [[Ruin]] treiben. Für Schuhe und [[Bücher]] z.B. könnte es in einigen Jahren daher mit dem stationären Verkauf sogar [[ganz]] vorbei sein. Selbst die Norddeutsche Bundesregierung ist gegen diese Form der Kriminalität annähernd machtlos. Einige [[Kritik]]er befürchten hier sogar schon, wenn nicht bald gegengesteuert wird, den Norddeutschen Staats[[bankrott]]. Kürzlich wurde bekannt, dass die [[NSA]] der Norddeutschen Regierung bei der [[Jagd]] nach Beratungsdieben bereits [[Amt]]shilfe leistet. Mit ihrer weltweit führenden [[Spion]]agetechnik überwachen sie so z.B. bereits den gesamten Datentransfer in Norddeutschland. Leider fehlt es hier noch ein wenig an den Möglichkeiten die [[Daten]] rechtzeitig auszuwerten, so dass die Beratungsdiebe vorerst meist wohl weiterhin straffrei ausgehen.
 
 
 
Internethändler wie z.B. [[Omazon]] gelten hingegen meist als profiteuere des Beratungsdiebstahls. Denn ihre Beratungsresistenz sorgt dafür, dass man ihnen gar keine Beratungen klauen kann. Einige Händler versuchen daher ebenfalls sich selbst [[gegen]] den Beratungsdiebstahl zu schützen, in dem sie einfach jegliche Form der Beratung verweigern. Gefährlich wird es aber, wenn die Nichtberatung übertriebene Formen annimmt, denn dann werden die Kunden den Händler wohl über kurz oder [[lang]] meiden. Eine Ladenkette für Hobbybastler bekamt dies nämlich jüngst zu spüren und musste daher mal beim [[Insolvenz]]amt vorbeischauen.
 
 
 
Das alles soll [[aber]] nicht darüber wegtäuschen, dass Beratungsdiebstahl 20042 STGB strafbar ist und mit Anbindung nicht unter [[fünf]] Jahren geahndet wird.
 
 
 
{{sa}} [[Dieb]] | [[Reden]] | [[Zukunft]] | [[Indernet]]
 
 
 
{{sw}} [http://www.business-wissen.de/vertrieb/beratungsdiebstahl-wenn-sich-kunden-im-geschaeft-beraten-lassen-aber-im-internet-kaufen]
 
 
 
[[wiki:Diebstahl]]
 
[[wiki:Beratung]]
 
[[:wiki:Betrug]]
 
 
 
[[Kategorie:Verschwörungstheorien]]
 
[[Kategorie:Komische Kamele]]
 
[[Kategorie:Dienstleistung]]
 

Aktuelle Version vom 27. März 2017, 23:19 Uhr

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