Beratungsdiebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Beratungsdiebstahl''' kennt der Strafrechtler  eines der heute weiterbreitesten [[Verbrechen]] in Norddeutschland. [[Hier]]bei gibt ein Betrüger sich vor einem Einzelhändler als [[Kunde]] aus und stiehlt ihm dann in einem unbemerkten [[Augenbrennen|Augenblick]] kurzum eine oder mehrere Beratungen. [[Wissen]] muss man hierbei, dass Beratungen in [[Norddeutschland]] schon immer zu den extrem knappen Gütern zählten und deswegen als besonders wertvoll gelten.
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Kaum bei einem anderen Verbrechen ist das [[Unrecht]]sbewusstsein der Täter so gering wie bei dieser [[Form]] des Diebstahls. Jenes macht es für Einzelhändler auch so schwer, ihre "Kunden" richtig einzuschätzen, denn diejenigen Kamele, welche eine solche Straftat begehen, stammen grundsätzlich aus allen Schichten der [[Gesellschaft]]. Oftmals sind [[SIE]]  strafrechtlich sogar noch nicht einmal vorbelastet. Im Geschäft selbst bemerkt der Händler in der [[Regel]] auch noch gar nicht, dass er [[Opfer]] eines [[bösonders]] schweren Raubes wurde. Die [[Trick]]s der vermeintlichen Kunden sind inzwischen nämlich häufig so ausgefeilt, dass sie selbst mit modernster Überwachungstechnik nicht [[mehr]] bemerkt werden können. Auch die Detektoren am Ausgang des Geschäftes schlagen in den überwiegenden Fällen bei gestohlenen Beratungen nicht an. Ganz dreiste Beratungsdiebe gehen sogar so weit und verkaufen die Beratung noch vor dem Verlassen des Geschäftes via [[Internet]] und können dne Tatort daher selbst bei stattfindenden [[Person]]enkontrollen ganz ungefährdet verlassen.
 
 
 
Die Auswüchse des Beratungsdiebstahls sind in letzter Zeit bereits so ausgeprägt, dass sie ganze Branchen mehr oder [[weniger]] in den [[Ruin]] treiben. Für Schuhe und [[Bücher]] z.B. könnte es so in einigen Jahren mit dem stationären Verkauf sogar [[ganz]] vorbei sein. Selbst die Norddeutsche Bundesregierung ist gegen diese Form der Kriminalität annähernd machtlos. Einige [[Kritik]]er befürchten sogar schon, dass wenn nicht bald gegengesteuert wird, dem Norddeutschen Staat der [[Bankrott]] droht. Kürzlich wurde bekannt, dass selbst die [[NSA]] der Norddeutschen Regierung bei der [[Jagd]] nach Beratungsdieben bereits [[Amt]]shilfe leistet. Mit [[IHRER]] weltweit führenden [[Spion]]agetechnik überwachen sie deshalb z.B. bereits den gesamten Datentransfer in Norddeutschland, [[Süddeutschland]], [[Bielefeld]], [[Helgoland]] und dem Rest von [[Europa]]. Leider fehlt es aber noch ein wenig an den Möglichkeiten, die [[Daten]] rechtzeitig auszuwerten, so dass die Beratungsdiebe vorerst meist wohl weiterhin straffrei ausgehen.
 
 
 
Internethändler wie z.B. [[Omazon.com]] gelten hingegen meist als profiteuere des Beratungsdiebstahls. Denn ihre Beratungsresistenz sorgt dafür, dass man ihnen [[gar]] keine Beratungen klauen kann. Einige Händler versuchen daher ebenfalls sich selbst [[gegen]] den Beratungsdiebstahl zu schützen, in dem sie einfach jegliche Form der Beratung verweigern. Nach gängiger Rechtssprechung fällt so ein Verhalten zwar nicht unter die [[Kategorie]] unterlassene Hilfeleistung, gefährlich wird es aber, wenn die Nichtberatung übertriebene Formen annimmt. In so einem [[Fall]] werden die Kunden den Händler wahrscheinlich wohl über kurz oder [[lang]] meiden. Eine Ladenkette für [[Hobby]]bastler bekam dies nämlich jüngst zu spüren und musste daher mal beim [[Insolvenz]]amt vorbeischauen.
 
 
 
Das alles soll [[aber]] nicht darüber wegtäuschen, dass Beratungsdiebstahl 20042 STGB strafbar ist und mit Anbindung nicht unter [[fünf]] Jahren geahndet wird.
 
 
 
{{sa}} [[Dieb]] | [[Reden]] | [[Zukunft]] | [[Indernet]]
 
 
 
{{sw}} [http://www.business-wissen.de/vertrieb/beratungsdiebstahl-wenn-sich-kunden-im-geschaeft-beraten-lassen-aber-im-internet-kaufen]
 
 
 
[[wiki:Diebstahl]]
 
[[wiki:Beratung]]
 
[[wiki:Betrug]]
 
 
 
[[Kategorie:Verschwörungstheorien]]
 
[[Kategorie:Komische Kamele]]
 
[[Kategorie:Dienstleistung]]
 

Aktuelle Version vom 27. März 2017, 23:19 Uhr

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