News:2018-02-03 – Alles rechtens! :): Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>[[Kategorie:KameloNews]]{{NewsTitle}}<div style="float:right;width:35%;min-width:25em;margin-left:10px;">{{News:Aktuelle Erregnisse rechts2}}</div></noinclude>
 
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Die Userzentralen haben ihre [[Klage]] gegen den Internetriesen ''Unverschämte Medien'' verloren. Dieses [[Unternehmen]] hat neuerdings mitten im kleinsten Kleingedruckten eine freche [[Klausel]] versteckt, die es dazu berechtigen soll, die Hardware seiner Kunden in Hotspots umzuwandeln. Von dort aus baut der Intrigengigant dann sein [[Netz]] nach und nach aus. Datenschutzrechtliche Bedenken gab es nicht, wer das [[Internet]] nutzt, dem seine Daten sind ohnehin nicht sicher, gaben die [[Richter]] an. Kugelsoftware lässt sich z.B. gar nicht ohne Blankofreigaben nutzen und auch Fensterbetriebe quetschen immer mehr [[Daten]] aus ihren Kunden. Das Vorgehen der ''Unverschämten Medien'' sei hier nur die logische Weiterentwicklung der [[Praxis]]. Vorteile sahen die Richter ferner auch für [[Pharao]]nen, die oben auf der [[Pyramide]]nspitze sitzen und oft leider nur unzureichenden Empfang haben. Diese können sich jetzt aber einfach ganz legal in die [[System]]e ihrer Untermieter hacken.
 
 
 
Die Leitung des Unternehmens war hocherfreut über den Rechs<br>br</br>spruch, für Kunden biete die [[Entscheidung]] nur Vorteile. Zukünftig seien [[SIE]] nicht nur überall erreichbar, sondern man wisse auch permanent wo sie sind und was sie [[schreiben]], [[denken]], [[lesen]] und / oder sonst so interessiert. Dem regelmäßigen [[Porno]]schauer könnte man z.B. ein paar hübsche Potenzmittel anbieten, auf seinem [[Hufy]] oder dem Firmen-PC, je nach dem wo er sich gerade aufhält. Auch für chronisch Kranke sei es von [[Vorteil]], wenn das Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitgebern seine Situation und Leistungsfähigkeit beleuchten könne. Vielleicht lässt sich in diesem Fall dann noch durch Reduzierung des [[Gehalt]]es der Job als Ganzes retten.
 
 
 
Kunden, die dem einen Riegel vorschieben wollen, werden allerdings eingehend davor gewarnt, ihre Router oder Hufys einfach so vom Netz oder von der [[Strom]]versorgung abzutrennen. Schäden, die den legalen Hackern dadurch entstehen, müssen sie als Störer danach ersetzten. Z.B. könnte der Hacker gerade ein Update durchführen und dann seine Software beschädigen. Auch wenn die Finanzzentren heimlich über ihre [[Trojaner]] die Steuerdaten einholen, kann ein unerlaubter Abbruch dem Verursacher hohe Kosten entstehen lassen, die Finanzzentren können dann nämlich nur Personal aus [[Fleisch]] und [[Blut]] engagieren und die Kosten dafür lassen sich nach dem Online-Entschädigungsgesetzt auf den Störer umlegen.
 
 
 
Ob das Mitgebrauchen der Router zu [[Geschwindigkeit]]sverlusten führt, darüber schweigt sich das Urteil aus, auch vom Unternehmen hat man dazu nicht gehört. Es lässt sich allderdings auch nur schwer nachvollziehen, ob diese nicht vielleicht doch darauf zurückzuführen sind, dass der [[Hochladen|Upload]] der Daten an Trojanereinsetztende [[Behörde]]rn einfach zu immense ist. Auch hinsichtlich Strommehrverbrauchs gibt es das gleiche [[Schweigen]]. Explizit zu erwähnen ist aber die Widerspruchsmöglichkeit, die der [[Kunde]] gegenüber den ''Unverschämten Medien'' hat. Ein solcher ist innerhalb eines [[Monat]]s vor Vertragsabschluss handschriftlich an das Unternehmens zu richten oder kann mündlich zur Niederschrift gegenüber einer unternehmenseigenen Sprachverkennungssoftware in der Unternehmenszentrale eingelegt werden. Wurde die Widerspruchsbelehrung vergessen, so verlängert sich die Frist sogar auf ein [[Jahr]] vor Vertragsabschluss.
 
 
 
Begrüßt wurde das [[Urteil]] zusätzlich auch von der [[NSA]], dem Mutterkonzern des eingangs genannten Internet-Anbieters. Besonders zukünftige [[Generation]]en würden, so wurde es formuliert, von den besseren Archivierungsmöglichkeiten profitieren. ''Alles ist gut, alles wird besser.'' :)
 
 
 
{{sn}} [[Spion]], [[Internet herunter fahren]]
 

Version vom 3. Februar 2018, 16:37 Uhr

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