Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Erbrochen''' ist ein Begriff aus der [[Justizia|Juristerei]]. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist allerdings nur unter [[Fisch]]en gängige Praxis. Genau genommen gehört er natürlich in die Geschichtsbücher - in die Vergangenheitsschatulle - weil er der verwitterte Vorfahre des [[Erbrechen]] ist, ein technisches Hilfsgerät von Erben, die damit ihr ererbtes zusammenrechen.
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==Begriffe==
 
* Als ''Vollrochen'' wird ein [[Geruch|Rochen]] bezeichnet, wenn er das ganze [[Erbsünde|Erbe]] antritt.
 
* Ein ''Teilrochen'' erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
 
* Ein ''[[Gammelrochen|Kamelrochen]]'' erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen [[Fisch]]!
 
 
 
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{{hwm}} [[Röchelrochen]]
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
 
 
[[wiki:Erbrechen]]
 
[[wiki:Erbe]]
 
[[wiki:Rochen]]
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Fische]]
 

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 20:40 Uhr

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