Syndikus: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Syndikus''' ist ein [[Anwalt]], der einem anderen Anwalt beim [[Abmahnen]] behilflich ist. Damit befreit er die Welt von unhaltbaren Zuständen, wie z.B. unvollständigen Impressa (das soll der Plural von [[Impressum]] sein), [[Explorer]]n oder der Erwähnung von Markennamen.
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Außerdem befreien sie viele harmlose Menschen von deren Geld. Dazu bedienen sie sich aber nicht nur der Abmahnungen, sondern verwenden auch mit Dialern verseuchte Webseiten. Das nennt sich dann [[Absahnen]].
 
 
 
Wenn ein Syndikus sich zu sehr mit [[Freiherr]]en und anderen Raubrittern abgibt, kann es allerdings vorkommen, dass er modische Kettchen um die Handgelenke bekommt und sogar im Fernsehen gezeigt wird. Dann freuen sich viele Menschen, besonders die erleichterten.
 
 
 
[[Kategorie:Beruf]]
 

Aktuelle Version vom 9. März 2019, 08:36 Uhr

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