Gefängnisverhütung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gefängnisverhütung''' ist ein [[Instrument]] zum Wohle des Arbeitsmarktes.
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In den späten Neunzigern erkannte die [[norddeutschland|norddeutsche]] [[Wirtschaft]] bereits den sich abzeichnenden Mangel an ausgebildeten Arbeitskräften. Als sich die Situation in den [[Jahr]]en danach zuspitzte, schrillten bei den Unternehmern alle Alarmglocken. Selbst ausbilden, da war man sich einig, dass wollte [[niemand]] und so mussten andere Wege gefunden werden, dem Mangel entgegenzusteuern.
 
 
 
Eine Studie des [[XY-Kaff|XY-Institutes]] brachte schließlich ans [[Tageslicht]], dass viele Fachkräfte inzwischen im [[Gefängnis]] saßen. Die meisten, weil sie einer Auflage ihres [[Arbeitsamt]]es oder ihrer [[ARGE]] nicht nachgekommen waren oder aber ein Jobangebot ausgeschlagen hatten. Einige saßen nur, weil sie mehr als drei [[Monat]]e arbeitslos waren, andere aber auch, weil sie sich geweigert haben, die richtige [[Partei]] zu wählen.
 
 
 
Im Rahmen der Studie stellte sich zusätzlich heraus, dass oft Unkenntnis der Rechtslage ein [[Grund]] für den Gesetztesverstoß war. Auf verheiß von dreißig Fax-Unternehmen schufen die Regierenden dann das Gefängnisverhütungsprogramm, um zu verhindern, dass weitere Fachkräfte dem Arbeitsmarkt entzogen wurden. Diese Prävention sollte vor allem in der [[Information]] liegen. Ob hierdurch das Eindringen von Fachkräften in Gefängnis-Zellen tatsächlich verhütet wurde, darüber streiten die Gelehrten noch immer.
 
 
 
{{sn}} [[Kondom]], [[Pille]]
 
 
 
[[Kategorie:Gesellschaft]]
 

Aktuelle Version vom 4. März 2021, 20:32 Uhr

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