Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen

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Damals<sup>TM</sup> waren Freiherren so etwas wie staatlich legitimierte Wegelagerer. Sie wohnten auf Burgen und pressten aus dem niederen [[Volk]] heraus, was nur so eben ging. Sie waren in ihren Methoden nicht sonderlich zimperlich.
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Heute sind solche Zustände natürlich undenkbar. Freiherr ist nur noch ein Titel, die Aufgaben eines solchen werden heute von [[Anwalt|Anwälten]] wahrgenommen. Die müssen sich Dank moderner Gesetzgebung allerdings nicht bei Wind und Wetter auf der Straße herumtreiben, um dort Leute [[Dialer|auszurauben]]. Stattdessen wurde das Instrument der [[Abmahnung]] eingeführt, das einen maximierten Gewinn mit minimiertem persönlichen Risiko vereint. Die Mitstreiter eines Anwalts nennt man auch [[Syndikus]], was sich vermutlich aus dem Wort [[Sünde]] ableitet.
 

Aktuelle Version vom 21. November 2021, 14:13 Uhr

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