Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen

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(Strafe und Sühne)
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Damals<sup>TM</sup> waren Freiherren so etwas wie staatlich legitimierte [[Wegelagerer]]. Sie wohnten auf Burgen und pressten aus dem niederen [[Volk]] heraus, was nur so eben ging. Sie waren in ihren Methoden nicht sonderlich zimperlich.
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Heute sind solche Zustände natürlich undenkbar. Freiherr ist nur noch ein Titel, die Aufgaben eines solchen werden heute von [[Anwalt|Anwälten]] wahrgenommen. Die müssen sich Dank moderner Gesetzgebung allerdings nicht bei Wind und Wetter auf der Straße herumtreiben, um dort Leute [[Dialer|auszurauben]]. Stattdessen wurde das Instrument der [[Abmahnung]] eingeführt, das einen maximierten Gewinn mit minimiertem persönlichen Risiko vereint. Auch moderne [[Betriebssystem]]e helfen ihnen sehr. Die Mitstreiter eines Anwalts nennt man auch [[Syndikus]], was sich vermutlich aus dem Wort [[Sünde]] ableitet.
 
 
 
Nimmt sich ein Freiherr allerdings zu viele Freiheiten heraus, kann aus ihm freilich ein [[Unfreiherr]] (siehe auch [[Knacki]] ) werden. Wenn er seine Untaten nicht bereut, kann er zum Grafen degradiert werden und bekommt als zusätzliche Strafe den Namen [[Graf Enreuth]].
 
Er kann sich jedoch unter der Dusche mit Hilfe von [[Seife]] (auch herunter gefallener) von seinen Sünden reinwaschen, darf aber fürderhin nicht mehr als Anwalt arbeiten, sondern muss seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise bestreiten.
 
 
 
[[Kategorie:Beruf]]
 

Aktuelle Version vom 21. November 2021, 14:13 Uhr

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