Kriegsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kriegsrecht''', ''das'' … ist dem [[Menschenrecht]] sehr verwandt und wird generell als Grundrecht behandelt. Es steht in einer Linie mit dem [[Recht]] auf [[Meinungsfreiheit]], dem Recht auf [[Nahrung|Narrung]] und dem Recht auf körperliche [[UN]]-Versehrtheit. Niemand soll dafür diskreditiert werden, wenn er etwas zu kriegen hat. Die Durchsetzung des Kriegsrechts obliegt jedem selbst, er sollte nur ausreichend gerüstet sein.
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Es gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Der Krieger wie auch der Bekriegte haben das gleiche Anrecht auf gespaltene Schädel und adäquate Verstümmelung. Der Gleichheitsgrundsatz endet mit dem Sieg einer [[Partei]]. Der Sieger überlegt sich dann noch ein [[paar]] besonders [[pervers]]e Dinge, um das Siechtum zu zementieren.
 
 
 
[[Umgangssprache|Umgangssprachlich]] und in kleinem Maßstab ist es auch als Faustrecht bekannt. Eine [[Kriegserklärung]] sollte allerdings erst nach einer hinreichenden [[Zuschlagskalkulation]] erfolgen. Hat man einmal das Kriegsrecht verhängt, so muss man es ausgiebig suchen, denn ohne es am [[Mann]] zu tragen, darf man es nicht für sich in Anspruch nehmen. Nimmt man sein Recht allerdings in Anspruch, so muss man auch hingehen.
 
 
 
Für Frauen gilt ein [[Bösonders|bösonderes]] Kinderkriegsrecht, hierzu bedarf es keiner gesonderten Kriegserklärung sondern eines nachgewiesenen Kuschelkurses. Zwar wird ab und an moniert, dass diese Art der Kriegführung nicht dem Regelwerk der [[Genfer Konvention]] übereinstimme, aber zu einer [[Urteil|Verurteilung]] konnte sich die [[UN]] dennoch nicht durchringen. Wie im übrigen Kriegsrecht auch, zahlt hier der Verlierer der [[Geschoss]]e die Alimente.
 
 
 
{{sv}} [[Notwehr]] | [[Krieg]] | [[Wurstkrieg|Wurst kriegen]] | [[Mord|Nicht genug kriegen]]<br>
 
{{su}} [[Bundeswehr]] | [[Bürgerwehr]] | [[Feuerwehr]] | [[Wehr|Wehr dich doch]]
 
[[Kategorie:Gesellschaft]]
 
[[Kategorie:Politik]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2021, 16:09 Uhr

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