Fehlerhaft: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fehlerhaft''' bedeutet, dass derjenige haftet, der fehlt, also nicht da ist.  Diese Sitte hat sich wegen ihrer Praktikabilität eingebürgert:  Der Fehler (der Fehlende) kann sich in Abwesenheit nicht dagegen wehren, dass die Schuld auf ihn abgewälzt wird.
 
'''Fehlerhaft''' bedeutet, dass derjenige haftet, der fehlt, also nicht da ist.  Diese Sitte hat sich wegen ihrer Praktikabilität eingebürgert:  Der Fehler (der Fehlende) kann sich in Abwesenheit nicht dagegen wehren, dass die Schuld auf ihn abgewälzt wird.
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Als '''Fehlerhaft''' bezeichnet man zudem die unberechtigte Festhaltung des Untersuchungsbehafteten in Untersuchungshaft; vorausgesetzt die [[Pozilei]] bemerkt sowohl den [[Fehler]] in ihrem Namen als auch denselbigen in der Tatsache der Untersuchungshaftfesthaltung.

Version vom 3. Oktober 2004, 21:27 Uhr

Fehlerhaft bedeutet, dass derjenige haftet, der fehlt, also nicht da ist. Diese Sitte hat sich wegen ihrer Praktikabilität eingebürgert: Der Fehler (der Fehlende) kann sich in Abwesenheit nicht dagegen wehren, dass die Schuld auf ihn abgewälzt wird.

Als Fehlerhaft bezeichnet man zudem die unberechtigte Festhaltung des Untersuchungsbehafteten in Untersuchungshaft; vorausgesetzt die Pozilei bemerkt sowohl den Fehler in ihrem Namen als auch denselbigen in der Tatsache der Untersuchungshaftfesthaltung.