Frühstückspause: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Frühstückspause''' ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und [[Mittagpause]]. Den [[Beamter|Beamten]] steht sie aufgrund § 27, Absatz 14 Bundesbesoldungsgesetz zu, den anderen als [[Brauchtum]]. Voraussetzung für eine Frühstückspause ist, dass man schon bei Arbeitsbeginn schwitzt. Dies kann man durch ein entsprechendes [[Training]] erreichen. Notfalls hilft [[autogenes Schweißtraining]]. Selbstverständlich ist in der Frühstückspause nur gesundes [[Essen]] erlaubt, z.B. [[Obst]] und [[Schwarzbrot]]. Nicht erlaubt ist [[Schokolade]] oder [[Bier]].
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[[Kategorie:Brauchtum]]
 
 
 
[[Kategorie:Zeit]]
 

Aktuelle Version vom 31. Juli 2016, 19:44 Uhr

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