|
|
(48 dazwischenliegende Versionen von 7 Benutzern werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
− | ==Antrag Nr. 1 vom 30. Juli 2006 (Geschäftsordnung)==
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Navi-Leiste|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter|Zentralrat der Paragraphenreiter]]}} |
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|Antrag auf Ausarbeitung einer Geschäftsordnung|Hochverehrte Ratskollegen! Ich beantrage die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung um den Verfahren des Zentralrats der Paragrafenreiter eine geregelte Grundlage zu geben. Darüberhinaus ist auch aufgrund § 11 Absatz (a) Spielregeln eine Regelung über den Vorsitz des Zentralrats der Paragraphenreiter erforderlich. | |
| | | |
− | Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:01, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}}
| + | Bereits erledigte Anträge und sonstige Vorgänge befinden sich im [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Konferenzraum/Archiv|Archiv]]. |
| | | |
− | <!--==Geschäftsordnung==
| |
− | Hier wird die Geschäftsordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter entworfen. Zutritt für Nicht-Zentralrats-Mitglieder strengstens verboten!-->
| |
| | | |
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|AR-Anm-Int-27/11.vcq23-hqx|Entwurf einer Geschäftsordnung|Ich rege an, die Passagen aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zu übernehmen, welche de facto besagen, dass, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, jedes Kamel ohne große Abstimmung an der Geschäftsordnung herumbasteln kann. Eine entsprechende Rumpf-Geschäftsordnung kann relativ schnell verabschiedet und dann nach und nach in Einzelarbeit erweitert werden.|[[Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant|Die Sockenpuppe vom Wutzofant]] 01:36, 5. Aug 2006 (CEST)|[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung]]}}
| + | ==Antrag Nr. 4 vom 28. August 2006: Wahl des Vorsitzenden== |
| | | |
− | ===Entwurf (unvollständig)=== | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 4|Werte Ratsmitglieder!<br>Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß Artikel B.1. ZdPGO.|Artikel B.1. Absatz <s>2</s> 3 Satz 1 ZdPGO|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 00:39, 28. Aug 2006 (CEST)|-}} |
| | | |
− | <center>'''Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter'''</center>
| + | '''Vorschläge:''' |
| + | * [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] |
| | | |
− | === Artikel A. Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter ===
| |
| | | |
− | (1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter besteht aus seinen Mitgliedern. Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind Kamele oder kamelartige Tiere. Anderen Lebensformen bleibt die Mitgliedschaft verwehrt.
| |
| | | |
− | (2)
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Wahl des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter<br><small>Zur Wahl steht/stehen:</small> |
− | #Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter führen die Amtsbezeichnung '''"Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter"''' oder wahlweise '''"Zentralreiter"'''. Für internationale Amtsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung '''"Pivotal Equestrian of Paragraphs (PEP)"''' zulässig.
| + | * [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] |Zentralrat der Paragraphenreiter|<!--[[Datei:jaja.gif|30px]]|für Kamel -- [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) ~~~~~ --><!--|Bild2|Kommentar2 und ~~~~|ergebnis=text|bemerkung=text|unterschrift=text -->}} |
− | #Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung '''"Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter"''' oder wahlweise hierzu '''"Zentralratsvorsitzender"''' führen. Die englische Bezeichnung lautet '''"President of the Pivotal Equestrians (POPE)"'''
| |
− | #Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen Form geführt werden.
| |
| | | |
− | (3) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt.
| |
| | | |
− | ==== Artikel A.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
| |
| | | |
− | (1) Der Vorsitz des Zentralrats wird von einem seiner Mitglieder geführt. Der Vorsitzende ist auf der Gremiumsseite ausreichend zu kennzeichnen.
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|Anfrage Nr. 4-1-Mthk|Artikelbezeichnung in Antrag Nr. 4 |
| + | |Werter Kollege Doppelnull! |
| | | |
− | (2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Zentralrats delegieren. | + | Mathekamel lässt höflich anfragen, ob es sich bei der Begründung im vorbezeichneten Antrag möglicherweise um Artikel B.1. Absatz '''3''' Satz 1 ZdPGO anstatt Absatz 2 handeln könnte. |
| + | |Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 09:03, 29. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung#Artikel B.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter|Artikel B.1. ZdPGO]]}} |
| | | |
− | (3) Der erste Vorsitzende wird von den Mitgliedern gewählt. Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird der Vorsitzende vom Spielleiter bestimmt.
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A4-Anm1-DoN|Anfrage Nr. 4-1-Mthk|Werter Ratskollege!<br>Die Begründung müsste sich tatsächlich auf den Absatz 3 beziehen! Ich bitte den Fehler aufgrund der späten Stunde und der noch nicht vollständig verinnerlichten neuen ZdPGO zu entschuldigen. |
| | | |
− | (4) Verlässt der Vorsitzende den Zentralrat, so kann er zuvor einen Nachfolger bestimmen. Tut er dies nicht, so wird der Nachfolger wie in Absatz (3) beschrieben gewählt. | + | Mit freundlichen Grüssen|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 12:18, 29. Aug 2006 (CEST)|-}} |
| | | |
− | <!--
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 4-2-Mthk|A4-Anm1-DoN |
− | ==== Artikel A.3. Untergremien und Einzelposten innerhalb des Aufsichtsrats. ====
| + | |Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats! |
| | | |
− | (1) Das dienstälteste Mitglied des Aufsichtsrats ist zugleich ''Senior Chief Administrator Of Permanent Gender Specific Distortions''. Der ''Senior Chief Administrator Of Permanent Gender Specific Distortions'' verteilt in eigener Zuständigkeit die eingehende Post, solange diese noch nicht anderweitig in Bearbeitung genommen wurde. | + | Die falsche Angabe ist nicht weiter schlimm. Eine eingeräumte Huddelichkeit möge entschuldigt sein. Mathekamel lässt anfragen, ob Kollege Doppelnull lieber Alterspräsident bleiben oder Vorsitzender werden möchte. |
| + | |Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 12:19, 31. Aug 2006 (CEST), MdZdP|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung#Artikel B.2. Alterspräsident|Artikel B.2. Absatz 3 ZdPGO]]}} |
| | | |
− | (2) Das dienstjüngste Mitglied des Aufsichtsrats ist zugleich ''Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications''. Seine Aufgaben ergeben sich aus Artikel D Absatz 7.
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A4-Anm2-DoN|Anmerkung Nr. 4-2-Mthk|Werter Ratskollege! |
| | | |
− | (3) Der ''Ferienausschuss'', der ein nicht ständiges Untergremium des Aufsichtsrats bildet, wird eingerichtet, wenn mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats an der Ausübung des Amtes für eine nicht unerhebliche Zeit vorübergehend verhindert ist. Eine solche Verhinderung soll in der Regel, wenn sie noch nicht eingetreten ist, für die Zukunft nur festgestellt werden, wenn das Mitglied eine Verhinderung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden glaubhaft öffentlich angekündigt hat. Ist eine Verhinderung bereits eingetreten, so stützt das Mitglied, das den Ferienausschuss einberuft, seine Feststellungen auf eine auf den eigenen Ermittlungen beruhende pflichtgemäße Prognose.
| + | Ich danke für die Nachsicht. Betreffend der Anfrage möchte ich mitteilen, dass ich das Amt des Vorsitzenden nicht zwingend anstrebe. |
| | | |
− | Mitglieder des Ferienausschusses sind die nicht an der Amtsausübung verhinderten Mitglieder des Aufsichtsrats. Vorsitzender des Ferienausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen Verhinderung das sonst dienstälteste Mitglied des Aufsichtsrats, das dem Ferienausschuss angehört. Eine Liste der Mitglieder ist mit der Einberufung des Ferienausschusses zu veröffentlichen. Der Ferienausschuss hat unverzüglich die gegenseitige Vertretung der Einzelposten innerhalb des Aufsichtsrats mindestens für die Zeit seines Bestehens zu regeln, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
| + | Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP, Alterspräsident) 14:54, 31. Aug 2006 (CEST)|-}} |
| | | |
− | Die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats gehen zeitweise auf den Ferienausschuss über, sobald der Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung das sonst dienstälteste Mitglied, das Vorliegen der Voraussetzungen des Unterabsatzes 1 feststellt und den Ferienausschuss hierauf gestützt einberuft. Ausgenommen von der Übertragung ist die Wahl des Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. a der Regeln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, die sich auf den Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden beziehen, für den Ferienausschuss und dessen Vorsitzenden sinngemäß. Für die Bestimmung von Mehrheiten oder Quoren verringert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen im gleichen Verhältnis, in dem die Anzahl der Mitglieder des Ferienausschusses zur regelmäßigen Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats steht.
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 4-4-Mthk|A4-Anm2-DoN |
| + | |Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats! |
| | | |
− | Der Ferienausschuss endet, sobald er sich durch eine wirksame Entscheidung auflöst. Er endet auch, sobald das Mitglied des Aufsichtsrats, dessen Verhinderung als Grund für seine Einrichtung benannt worden ist, dem Ausschuss gegenüber dessen Auflösung verlangt. Tritt vor dem Ende des Ferienausschusses eine weitere Verhinderung ein, so hat sich der Ferienausschuss aufzulösen und es ist ein neuer Ferienausschuss zu bilden; es ist nicht zulässig, in sinngemäßer Anwendung dieses Absatzes einen Ferienausschuss als Untergremium des Ferienausschusses zu bilden.
| + | Es rührt mich zutiefst, als Vorsitzender vorgeschlagen zu werden. In Anbetracht meiner Mitteilung Nr. 7 bitte ich aber, dass Ratskollege Doppelnull sich selbst oder das Gastkamel wählen möge, da mit einem abwesenden Vorsitzenden ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden kann. |
| + | |[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:40, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}} |
| | | |
− | === Artikel B. Anträge an den Aufsichtsrat. === | + | ==Antrag Nr. 5 vom 29. August 2006: Ersatzkamel für [[Kamel:C 80.133 PO 19.204]]== |
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/eilt}}{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 5 ZdP (intern)|Ersatzkamel für das seit längerer Zeit abwesende Zentralratsmitglied [[Kamel:C 80.133 PO 19.204]] |
| + | |Hochverehrte Zentralratskollegen! |
| | | |
− | (1) Anträge an den Aufsichtsrat sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.
| + | Wie ich der [http://kamelopedia.net/index.php/Spezial:Contributions/C_80.133_PO_19.204 Kamelbeiträgeseite des Kamels C 80.133 PO 19.204] entnehme, ist dieser seit zehn Tagen abwesend. Da es mir nicht möglich ist, vorauszusagen, wie lange dieser Zustand noch anhält, schlage ich vor einen Ersatz für den vorbezeichneten Zentralratskollegen zu beschaffen. |
| | | |
− | (2) Schriftliche Anträge müssen unter Angabe der laufenden Nummer nebst dem Datum der Antragstellung auf der vom Aufsichtsrat eingerichteten Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge]] gestellt werden. | + | Vorgeschlagen wird [[Kamel:Gastkamel]]. Dieses wirkt immer noch aktiv an der Kamelopedia mit und hat am 25. Aug 2006, 22:52 Uhr letztmals im Rahmen des Bürokratenspiels einen Edit getätigt. |
| + | Zudem verfügt es bereits über eine gewisse Spielerfahrung, hat allerding noch keine Antragsgenehmigung vom Aufsichtsrat ('''§2''' Absatz (d) der Spielregeln) erhalten. Sollte es einverstanden sein, so soll es gem. '''§4''' Absatz (a) der Spielregeln für die Dauer von 24 Stunden Mitglied werden. Ein entsprechender Antrag wäre dann an den Aufsichtsrat zu richten. |
| | | |
− | (3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden vom Aufsichtsrat innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet. | + | Sollte ein anderes Kamel vorgezogen werden, so bitte ich, darüber zu diskutieren. |
| + | |[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 10:08, 29. Aug 2006 (CEST), MdZdP|-}} |
| | | |
− | (4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A5-Anm1-DoN|Antrag Nr. 5|Werter Ratskollege Mathekamel!<br>Ich unterstütze den Vorschlag. Insbesondere kann hierbei die Qualifikation des Kamels ausserhalb des von ihm angestrebten Postens als [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Sachbearbeiter#Bewerbungen_auf_Stellenausschreibungen|Aktenleiche]] überprüft werden. Ich bitte um diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Aufsichtsrat! |
| | | |
− | (5) Eine Revision/Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden Spielregeln erfolgen. Ansonsten ist eine Revision ausgeschlossen. Das Recht auf einen Neuantrag bleibt hiervon unberührt. | + | Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 12:29, 29. Aug 2006 (CEST)|-}} |
| | | |
− | ==== Artikel B.1. Archiv. ====
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 5-2-Mthk|A5-Anm1-DoN|Ein entsprechender Antrag wurde an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Das Gastkamel ist einverstanden. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:36, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}} |
| | | |
− | (1) Frühestens zwei Wochen nach der entgültigen Bearbeitung eines Antrags wir dieser an das Archiv überstellt. Das Archiv befindet sich auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge/Archiv]]. Anträge im Archiv werden nur zur Einsicht freigegeben. Das Hinzufügen von Kommentaren, weiteren Anträgen etc. ist nicht möglich und kann nur durch einen Neuantrag unter [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge]] eine Berücksichtigung finden.
| + | ==Antrag Nr. 6 vom 30. August 2006: Öffnungszeitenverordnung== |
| | | |
− | (2) Die Archivierung abschließend behandelter Anträge wird von Amts wegen vorgenommen. Zur Archivierung ist jedes Mitglied des Aufsichtsrats in eigener Zuständigkeit befugt, soweit nicht im Einzelfall der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine abweichende Anweisung erteilt. | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 6|Ich beantrage die Ausarbeitung einer Öffnungszeitenverordnung gem. Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO.|Eine solche besteht derzeit nicht, obwohl die ZdPGO diese fordert.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)|Anmerkung A6-Anm1-DoN}} |
| | | |
− | === Artikel C. Entscheidungen des Aufsichtsrats. ===
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A6-Anm1-DoN|Antrag Nr. 6|<br><center>'''Verordnung über die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes (Öffnungszeitenverordnung ZdP)'''</center><br><center>Vom xx. August 2006</center><br> |
| + | '''Eingangsformel'''<br>Auf Grund des Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO verordnet der Zentralrat der Paragraphenreiter: |
| | | |
− | (1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet der Aufsichtsrat vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt eine Vorlage als abgelehnt. | + | '''§ 1 Sachlicher Geltungsbereich'''<br> |
| + | (1) Die Verordnung gilt für<br> |
| + | # das Zentralratsgebäude sowie |
| + | # andere Gebäude und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter, |
| | | |
− | (2) Das Entscheidungsverfahren soll an der Stelle stattfinden, an der es seinen Anlass hat. Wird die Entscheidung an anderer Stelle gefunden, so ist an der Ausgangsstelle auf die Fundstelle hinzuweisen. Finderlohn wird nicht gewährt.
| + | soweit hierfür keine anderslautende Regelung existiert. |
| | | |
− | (3) Entscheidungen des Aufsichtsrats kommen, soweit nicht die Regeln oder diese Geschäftsordnung etwas anderes bestimmen, durch Beschlussfassung, durch Konsularentscheid, durch Notverordnung oder durch Eingebung des Heiligen Geistes zustande. Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Beschlussfassung zulässig, soweit nicht nach den Regeln die Stimme eines Mitglieds ausreichend ist. | + | (2) <sup>1</sup>Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten sind von dieser Verordnung nicht erfasst. <sup>2</sup>Einen Anspruch auf Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und anderer Verwaltungsakte besteht ausserhalb der Öffnungszeiten jedoch nicht. |
| | | |
− | ==== Artikel C.1. Beschlussfassung. ====
| + | '''§ 2 Allgemeine Öffnungszeiten'''<br> |
| + | (1) Die Gebäude und Einrichtungen sind, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. |
| | | |
− | (1) Der Aufsichtsrat entscheidet grundsätzlich durch Beschlussfassung. | + | (2) An Samstagen sind die Gebäude und Einrichtungen, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. |
| | | |
− | (2) Das Verfahren der Beschlussfassung wird dadurch eingeleitet, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einen an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gerichteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats richtet seine Vorschläge an das Mitglied mit dem sonst höchsten Dienstalter. Dem Beschlussvorschlag kann eine Diskussion vorausgehen, insbesondere zum Zweck der Formulierung eines Beschlussvorschlags. Der endgültige Beschlussvorschlag muss einen ausformulierten Entwurf des zur Abstimmung gestellten Beschlusses enthalten. | + | (3) An nationalen und internationalen [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenktage_und_Aktionstage Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen] bleiben die Gebäude und Einrichtungen gemäß Artikel E.2. Absatz 2 ZdPGO ganztägig geschlossen. |
| | | |
− | (3) Über den Beschlussvorschlag wird offen abgestimmt. Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen. | + | '''§ 3 Öffnungszeiten der Verwaltung'''<br> |
| + | (1) <sup>1</sup>Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben öffnen, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden nach der Öffnung des Gebäudes. <sup>2</sup>Sie schliessen drei Stunden vor der Schliessung des Gebäudes. |
| | | |
− | (3a) Wird eine Vorlage von dem Mitglied des Aufsichtsrats, das die Abstimmung herbeiführt, als eilbedürftig bezeichnet, so kann dieses Mitglied eine Frist von nicht weniger als 84 Minuten bestimmen, nach deren Ablauf keine gültigen Stimmen mehr abgegeben werden können. In diesem Fall wird die jeweils erforderliche Mehrheit an der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen, die keine Enthaltungen sind, bemessen. | + | (2) An Samstagen öffnen die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, drei Stunden nach der Gebäudeöffnung und schliessen eine Stunde vor der Gebäudeschliessung. |
| | | |
− | (4) Ein Beschluss ist zustande gekommen, sobald sein Zustandekommen von einem Mitglied des Aufsichtsrats festgestellt worden ist. Das Zustandekommen ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen für den Beschluss vorliegt, und darf ansonsten nicht festgestellt werden. | + | (3) Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben sind während der Mittagspause geschlossen. |
| | | |
− | (5) Ein Beschluss ist abgelehnt, sobald dies von einem Mitglied des Aufsichtsrats festgestellt worden ist. Die Ablehnung ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen für den Beschluss unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 3 nicht mehr erreicht werden kann, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
| + | '''§ 4 Öffnungszeiten von Gastronomieeinrichtungen'''<br> |
| + | <sup>1</sup>Gastronomieeinrichtungen dürfen während der Gebäudeöffnungszeiten geöffnet haben. <sup>2</sup>Sofern durch diese oder eine andere Verordnung oder Regelung nichts anderes bestimmt ist, müssen vorhandene Gastronomieeinrichtungen eine halbe Stunde nach der Gebäudeöffnung bis eine Stunde vor Gebäudeschliessung geöffnet haben. |
| | | |
− | ==== Artikel C.2. Konsularentscheid. ====
| + | '''§ 5 Mittagspause'''<br> |
| + | <sup>1</sup>Soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, dauert die Mittagspause an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden. <sup>2</sup>An Samstagen dauert sie eine Stunde. <sup>3</sup>Die Mittagspause beginnt um 12:00 Uhr. |
| | | |
− | (1) In Fällen des gewöhnlichen, laufenden oder gewöhnlich laufenden Geschäftsgangs ist jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur alleinigen Entscheidung befugt.
| + | '''§ 6 Änderung der Verordnung'''<br> |
| + | Änderungen an der Verordnung erfolgen gemäß [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Gesch%C3%A4ftsordnung#Artikel_F._.C3.84nderung_der_Gesch.C3.A4ftsordnung|Artikel F ZdPGO]]. |
| | | |
− | (2) Eine solche Entscheidung wird erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird (Vetorecht). Hierauf ist in der Entscheidung hinzuweisen. Ist eine gesonderte Bekanntgabe der Entscheidung veranlasst, so soll diese erst nach Ablauf der Frist erfolgen. Im Einzelfall kann in der Entscheidung wegen Eilbedürftigkeit eine angemessene kürzere oder wegen gesteigerter Bedeutung eine längere Frist bestimmt werden, die jedoch 13,5 Minuten nicht unter- und sechs Tage nicht übersteigen darf. Auf eine solche abweichende Frist ist besonders hinzuweisen.
| + | '''§ 7 Abweichungen'''<br> |
| + | Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Verordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen. |
| | | |
− | (3) Entscheidungen, die auf diese Weise zustande kommen, gelten als Entscheidungen des Aufsichtsrats.
| + | '''§ 8 Folgenabschätzung'''<br> |
| + | Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Arbeitsrecht, der [[Kamelrechte]] sowie der Grundsätze der Bürgernähe regelmäßig zu überprüfung. |
| | | |
− | (4) Die alleinige Befugnis jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds zur Bewilligung der Antragsberechtigung nach § 2 Buchst. b der Regeln bleibt von dieser Regelung unberührt. Derartige Entscheidungen gelten nicht als Entscheidungen des Aufsichtsrats, sondern als Entscheidungen des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats als insoweit in den Spielregeln vorgesehenem Einzelposten innerhalb des Aufsichtsrats. Sie sind entsprechend zu zeichnen.
| + | '''§ 9 Inkrafttreten'''<br> |
| + | Diese Verordnung tritt am xy. September 2006 in Kraft. |
| | | |
− | ==== Artikel C.3. Notverordnung. ====
| + | Kamelopedia/Bürokratenspiel, den xy. August 2006. |
| + | <center>'''Der Zentralrat der Paragraphenreiter'''</center> |
| | | |
− | Liegt nach Auffassung eines Aufsichtsratsmitglieds ein Fall höchster Dringlichkeit vor, so kann das Mitglied durch eine wörtlich als „Notverordnung“ bezeichnete Entscheidung, die ausdrücklich auf diesen Artikel Bezug nimmt, im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats auch ohne Beschlussfassung alle Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Die Notverordnung ist mit Gründen zu versehen. Maßnahmen sind auf längstens sechs Tage zu befristen, soweit nicht eine dauerhafte Regelung unbedingt erforderlich ist; dies ist in den Gründen der Notverordnung ausführlich darzulegen. Die Notverordnung ist von dem erlassenden Mitglied in die Entscheidungssammlung nach Artikel C.5 Absatz 2 aufzunehmen und wird frühestens mit Aufnahme in die Sammlung wirksam. Sie ist außerdem von dem erlassenden Mitglied dem Spielleiter unter Mitteilung oder Verlinkung ihres vollen Wortlauts anzuzeigen. Sie gilt als Entscheidung des Aufsichtsrats.
| + | |[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)|-}} |
| | | |
− | ==== Artikel C.4. Eingebung des Heiligen Geistes. ==== | + | ==Mitteilung Nr. 7 vom 1. September 2006: Abwesenheit von Mathekamel== |
| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|Mitteilung Nr. 7-Mthk|- |
| + | |Zentralreiter Mathekamel muss dem Zentralrat der Paragraphenreiter leider mitteilen, dass er am kommenden Sa (morgen) den ganzen Tag abwesend sein wird und womöglich auch am darauffolgenden So keine Möglichkeit mehr zur Mitarbeit bestehen wird. |
| | | |
− | Kommt eine Entscheidung durch Eingebung des Heiligen Geistes zustande, so gilt diese als Entscheidung des Aufsichtsrats. Ihre Formulierung obliegt dem Mitglied des Aufsichtsrats, dem die Eingebung widerfahren ist, bei kollektiven Eingebungen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Die Formulierung ist unantastbar und als heilig zu verehren; über ihre Auslegung entscheidet gemäß § 6 Buchst. a der Regeln auf Antrag der Spielleiter. Entscheidungen nach diesem Artikel sind, sobald sie formuliert wurden, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter anzuzeigen und bei der Regierung von [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Molwan%C3%AEen._Land_des_schadhaften_L%C3%A4chelns&direction=prev&oldid=16935302 Molwanien] (Depositar) zu hinterlegen.
| + | Mathekamel wünscht dem Alterspräsidenten Doppelnull und dem gesamten Zentralrat gutes Gelingen für die letzten beiden Tage der Runde. |
− | | + | |[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:34, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}} |
− | ==== Artikel C.5. Bekanntgabe und Sammlung der Entscheidungen. ====
| |
− | | |
− | (1) Entscheidungen mit Außenwirkung sind dem Betroffenen von einem Mitglied des Aufsichtsrats in geeigneter Form bekannt zu machen, soweit hierdurch nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für den Bestand der Herde herbeigeführt wird. Die Bekanntgabe soll grundsätzlich an der Stelle erfolgen, an welcher der zugehörige Antrag gestellt worden ist oder das Verfahren sonst seinen Ausgang genommen hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann jedoch nach seinem freien Ermessen bestimmen, dass die Bekanntgabe abweichend hiervon durch Anschlag einer Heftnotiz am Kühlschrank der [[Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat|Cafeteria des Aufsichtsrats]] erfolgt. Wird das Zustandekommen einer Entscheidung des Aufsichtsrats an der hiernach für die Bekanntgabe der Entscheidung vorgesehenen Stelle durch entsprechenden abschließenden Vermerk eines Mitglieds des Aufsichtsrats festgestellt, so gilt die Bekanntgabe mit der Feststellung als erfolgt, soweit sich nicht aus den Umständen ein anderes ergibt. Eine zusätzliche Bekanntgabe an den Betroffenen, insbesondere durch Verwendung eines Antragsablehnungsformulars, ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats freigestellt, insbesondere zu dem Zweck, den Antragsteller noch tiefgreifender abzuwatschen.
| |
− | | |
− | (2) Alle Entscheidungen des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder, soweit sie für den Aufsichtsrat handeln, insbesondere im Rahmen von § 2 Buchst. b der Regeln, sind auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Entscheidungen]] in Form einer geordneten Linksammlung vorzuhalten, mit Ausnahme der Entscheidungen nach Artikel C.2 Absätze 1 bis 3, die jedoch bei einer möglichen über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung nach billigem Ermessen eingestellt werden können. Zur Einrichtung und Fortschreibung der Liste ist jedes Mitglied des Aufsichtsrats befugt. Beschlüsse gemäß Artikel C.1 sind in der Linkliste fortlaufend zu nummerieren und mit dem Datum ihres Zustandekommens zu versehen. Verlagert ein Aufsichtsratsmitglied eine Entscheidung gemäß Artikel B.1 ins Archiv, so ist der Link auf diese Entscheidung in der Entscheidungssammlung vom selben Mitglied, hilfsweise von einem anderen Mitglied, umgehend entsprechend anzupassen.
| |
− | | |
− | === Artikel D. Von den Regeln vorgesehene besondere Entscheidungen. ===
| |
− | | |
− | (1) <small><sup>1</sup></small>Das einstimmige Veto des Aufsichtsrats gemäß § 3 Buchst. b der Regeln gegen eine Regeländerung bedarf keiner vorhergehenden Entscheidung des Gremiums, sondern kann auch dadurch zustande kommen, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats an der Stelle der Entscheidung des Zentralrats der Paragraphenreiter jeweils für sich ihr Veto erklären. <small><sup>2</sup></small>Eine vorherige interne Aussprache bleibt unbenommen.
| |
− | | |
− | (2) <small><sup>1</sup></small>Den die Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter betreffenden Entscheidungen gemäß § 4 der Regeln soll in der Regel eine regelkonforme Anhörung des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter und regelmäßig auch seiner anderen Mitglieder vorangehen. <small><sup>2</sup></small>Hiervon kann jedoch insbesondere abgesehen werden, wenn der Spielleiter den Aufsichtsrat zu einer bestimmten Maßnahme nach § 4 der Regeln aufgefordert hat.
| |
− | | |
− | (3) <small><sup>1</sup></small>Die Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. a der Regeln erfolgt völlig unbürokratisch auf formlosen Antrag eines Mitglieds des Aufsichtsrats im Konsensverfahren in der [[Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat|Cafeteria des Aufsichtsrats]]. <small><sup>2</sup></small>Gewählt werden können alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können. <small><sup>3</sup></small>Ergibt sich kein Konsens, so kann jedes Mitglied des Aufsichtsrats den Spielleiter um Vermittlung bitten. <small><sup>4</sup></small>Lehnt der Spielleiter eine (weitere) Mitwirkung am Wahlverfahren ab, so tritt an seine Stelle als Vermittler der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter. <small><sup>5</sup></small>Lehnt auch dieser ab, so ist er ohne weitere Anhörung gemäß § 4 Buchst. a der Regeln durch einen willigen Spielteilnehmer auszutauschen. <small><sup>6</sup></small>Der Vermittler kann verfügen, dass ein von der Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmter Spielteilnehmer gewählt sein soll. <small><sup>7</sup></small>Das Nähere regelt der Vermittler. <small><sup>8</sup></small>Kommt auch eine solche Wahl nicht zustande, so ist das weitere Vorgehen mangels einer Eigebung des Heiligen Geistes durch Notverordnung zu regeln. <small><sup>9</sup></small>Ist innerhalb von zehn Tagen nach dem erstmaligen Auftreten eines Vermittlers kein Abgeordneter des Aufsichtsrats bestimmt, so endet das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats nach Feststellung durch den Vermittler.
| |
− | | |
− | (4) <small><sup>1</sup></small>Die Zusammenfassung des Berichts der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. b der Regeln obliegt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. <small><sup>2</sup></small>Dieser kann die Aufgabe einem anderen Mitglied mit dessen Zustimmung allgemein oder im Einzelfall übertragen. <small><sup>3</sup></small>Eine Rückübertragung kann durch den Vorsitzenden oder das beauftragte Mitglied nach Anhörung der jeweils anderen Seite erfolgen.
| |
− | | |
− | (5) <small><sup>1</sup></small>Der Antrag auf Absetzung des Spielleiters gemäß § 7 Buchst. a der Regeln ist vorzugenehmigen und an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterzuleiten, wenn er den formalen Anforderungen genügt. <small><sup>2</sup></small>Eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat findet vorbehaltlich einer abweichenden Auslegung von § 7 Buchst. a der Regeln durch den Spielleiter gemäß § 6 Buchst. a der Regeln nicht statt.
| |
− | | |
− | (6) <small><sup>1</sup></small>Anträge auf Aufnahme in das laufende Spiel gemäß § 9 Buchst. a der Regeln werden durch Verfügung eines Mitglieds des Aufsichtsrats ungeprüft an den Zentralrat der Paragraphenreiter weitergeleitet. <small><sup>2</sup></small>Ein solcher Antrag kann jedoch mit einer Anmerkung versehen werden, insbesondere wenn er nach Auffassung des weiterleitenden Mitglieds offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. <small><sup>3</sup></small>Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann in seiner Entscheidung auf die Anmerkung Bezug nehmen.
| |
− | | |
− | (7) <small><sup>1</sup></small>Anträge nach den Absätzen 5 und 6 sowie andere Anträge, die nach geltenden Bestimmungen über den Aufsichtsrat an den Zentralrat der Paragraphenreiter zu richten sind, sind von dem Mitglied, das die Weiterleitung vorgenommen hat, hilfsweise vom ''Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications'' oder einem anderen Aufsichtsratsmitglied, mit dem Datum der Weiterleitung in einer auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Entscheidungen]] zu führenden Liste zu vermerken. <small><sup>2</sup></small>Der ''Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications'' führt diese Liste fort und überwacht anhand der Liste den Bearbeitungsstand der vom Aufsichtsrat weitergeleiteten Anträge; die Liste soll über den jeweils dem Aufsichtsrat bekannten Bearbeitungsstand Auskunft geben. <small><sup>3</sup></small>Der ''Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications'' wirkt bei Bedarf durch in der Liste zu dokumentierende, rechtzeitige Nachfragen beim Zentralrat auf die Bearbeitung innerhalb einer angemessenen Frist hin. <small><sup>4</sup></small>In geeigneten Fällen kann er den Innenrevisionsdienst gemäß § 4 a der Regeln um Amtshilfe bitten. <small><sup>5</sup></small>Einträge sind erst nach abschließender Behandlung durch den Zentralrat aus der Liste zu streichen.
| |
− | | |
− | Für Anträge, die nach geltenden Bestimmungen über den Aufsichtsrat an ein anderes Gremium als den Zentralrat der Paragraphenreiter oder an einen in den Regeln oder in einer auf Grund der Regeln ergangenen Vorschrift vorgesehenen Posten zu richten sind, sowie in Fällen, in denen ein Gremium oder Posten dem Aufsichtsrat auf Grund der Regeln oder einer Geschäftsordnung zu berichten hat, gilt Unterabsatz 1 sinngemäß.
| |
− | | |
− | (8) Für das Delegationsrecht des Aufsichtsrats sowie seiner Untergremien und Unterposten gemäß § 14 der Regeln gelten folgende Regelungen:
| |
− | # Die Entscheidung über eine Delegation von Aufgaben oder Befugnissen erfolgt in Anwendung von § 14 Buchst. d Satz (i) der Regeln einstimmig. Sie soll auch die Berichtspflicht des Delegierten regeln, sofern hierüber keine gesonderte Regelung getroffen wird.
| |
− | # Für das Vetorecht gegen Entscheidungen von Delegierten gemäß § 14 Buchst. d Satz (ii) und Buchst. e Satz (i) der Regeln gilt eine abweichende Frist von 36 Stunden, sofern nicht im Einzelfall eine nähere Regelung der Delegation eine andere Regelung vorsieht. Eine längere Frist als drei Tage soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bestimmt werden.
| |
− | # Die Genehmigung von das Vetorecht einschränkenden Maßnahmen gemäß § 14 Buchst. g der Regeln erfordert, wenn nicht der Delegierer ein Unterposten ist, einen einstimmigen Beschluss des Gremiums gemäß Artikel C.1.
| |
− | # Der Delegierte hat in allen auf der Delegation beruhenden Entscheidungen mit Außenwirkung auf die Entscheidung Bezug zu nehmen, mit der die Delegation erfolgt ist, und auf diesen Absatz der Geschäftsordnung hinzuweisen. Über diese Verpflichtung ist er mit der Verkündung der Entscheidung über die Delegation besonders zu belehren.
| |
− | # Eine Delegation durch den Ferienausschuss (Artikel A.3 Absatz 3) stellt im Zweifel keine Delegation von Aufgaben oder Befugnissen eines Untergremiums, sondern eine Delegation von Aufgaben oder Befugnissen des Aufsichtsrats in Anwendung des gemäß § 8 Buchst. b der Regeln zeitweise auf den Ferienausschuss übergegangenen Delegationsrechts des Aufsichtsrats dar. Als Delegierer gilt in diesem Fall der Aufsichtsrat. Eine ausdrückliche abweichende Bestimmung bleibt dem Ferienausschuss unbenommen, soll jedoch nur in begründeten Fällen erfolgen.
| |
− | | |
− | === Artikel E. Unterseiten des Aufsichtsrats. ===
| |
− | | |
− | (1) Die Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat]] und ihre Unterseiten dienen als Anlaufstelle des Aufsichtsrats.
| |
− | | |
− | (2) Im Rahmen der entsprechenden [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge#Nr. 3 vom 15. Juli 2006: Genehmigung von Unterseiten des Aufsichtsrats|Genehmigung des Spielleiters gemäß § 9a der Regeln]] ist in Anwendung von § 8 Buchst. b der Regeln bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Aufsichtsrat zunächst jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Einrichtung der genehmigten Seiten in eigener Zuständigkeit befugt.
| |
− | | |
− | ==== Artikel E.1. Hausordnung. ====
| |
− | | |
− | (1) Die Bearbeitung der Unterseiten des Aufsichtsrats ist, soweit diese nicht durch entsprechende Regelungen oder Hinweise für Mitteilungen anderer Spielteilnehmer freigegeben sind, grundsätzlich den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorbehalten. Im Rahmen des Wiki-Prinzips werden Verschönerungsversuche und ähnliche Eingriffe durch andere Spielteilnehmer gegebenenfalls geduldet, jedoch behält sich der Aufsichtsrat eine jederzeitige Rückgängigmachung vor.
| |
− | | |
− | (2) In der [[Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat|Cafeteria des Aufsichtsrats]] herrscht Rauch- und Rauschverbot. Weitergehende Regelungen können in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Kantinenordnung vorgesehen werden. Bei Bedarf ist für die Toiletten der Cafeteria eine Bedürfnisanstaltenbenutzungsordnung zu erlassen. Beschwerden über die Cafeteria, insbesondere über die dort angebotenen Speisen und Getränke, sind nur über den Antragsweg gemäß Artikel B möglich.
| |
− | | |
− | (3) Für die Öffnungszeiten des Aufsichtsrats gilt eine gesonderte Regelung gemäß § 8 Buchst. a der Regeln. Die jeweils geltenden Öffnungszeiten und ihre Rechtsgrundlage sind auf der Unterseite des Aufsichtsrats zu veröffentlichen.
| |
− | | |
− | === Artikel F. Änderung der Geschäftsordnung. ===
| |
− | | |
− | (1) Diese Geschäftsordnung kann im Verfahren nach Artikel C oder gemäß der Vorschrift des Absatzes 2 geändert werden. Wird die Geschäftsordnung im Verfahren nach Artikel C geändert, soll bei der entsprechenden Anpassung der Seite in der Versionsgeschichte auf die der Änderung zu Grunde liegende Entscheidung Bezug genommen werden.
| |
− | | |
− | (2) Bearbeitet ein Mitglied des Aufsichtsrats die Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung]], so wird auch hierdurch, soweit nicht diese Regelung selbst bearbeitet wird, im Umfang der Seitenbearbeitung die Geschäftsordnung wirksam geändert.
| |
− | | |
− | (3) ''Edit wars'' sind zu vermeiden. Unvermeidbare ''edit wars'' sind unter Beachtung der Regeln des Kriegsvölkerrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung, auszutragen.
| |
− | | |
− | ==== Artikel F.1. [[wikipedia:de:Entsteinerungsklausel|Entsteinerungsklausel]]. ====
| |
− | | |
− | Auch die auf Entscheidungen gemäß Artikel C beruhenden Teile dieser Geschäftsordnung können auf Grund der Ermächtigung des Artikels F Absatz 2 durch Seitenbearbeitung geändert werden.
| |
− | | |
− | === Artikel G. Schlussbestimmungen. ===
| |
− | | |
− | (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit der Feststellung des Zustandekommens des Beschlusses über ihren Erlass in Kraft.
| |
− | | |
− | (2) Sie tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Volk von [[Rostock am Dom]] in freier Selbstbestimmung eine Geschäftsordnung für den gesamten Aufsichtsrat beschließt.
| |
− | | |
− | === Anhang 1. Turnus für den Vorsitz des Aufsichtsrats. ===
| |
− | | |
− | Den Vorsitz des Aufsichtsrats führt an Wochentagen, deren Bezeichnung endet mit den Buchstaben
| |
− | | |
− | * a bis g: das Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang;
| |
− | * h bis z: das Mitglied des Aufsichtsrats Atreju.
| |
− | | |
− | Dies gilt jedoch nur in Monaten, deren Bezeichnung mit den Buchstaben a bis g endet. Sollte die Bezeichnung des Monates mit den Buchstaben h bis z enden, führt den Vorsitz des Aufsichtsrats an Wochentagen, deren Bezeichnung endet mit den Buchstaben
| |
− | | |
− | * a bis g: das Mitglied des Aufsichtsrats Atreju;
| |
− | * h bis z: das Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang.
| |
− | | |
− | Die vorgenannte Regelung ist verbindlich für alle Jahre, deren Quersumme durch den Faktor 2 ohne Restwert teilbar ist. Für Jahre, deren Quersumme durch den Faktor 2 ohne Restwert nicht teilbar ist, wird jeweils täglich per Dekret (nach Artikel C.4) oder duch einfaches Würfeln mit einem sechzehnaugigen, staatlich geprüften und dafür zugelassenen Würfel der Vorsitzende des Aufsichtsrates bestimmt.
| |
− | | |
− | Für die Zwecke dieses Anhangs ist auf Uhrzeit und Datum am Sitz der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge|Rechtsantragstelle des Aufsichtsrats]] abzustellen.
| |
− | | |
− | === Anhang 2. Öffnungszeiten des Aufsichtsrats und Rufbereitschaft. ===
| |
− | | |
− | Die Öffnungszeiten des Aufsichtsrates sind gemäß Nr. II des [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge#Nr. 26 vom 15. Juli 2006: Antrag auf Antrag auf Genehmigung einer Unterseite des Aufsichtsrats|''Beschlusses Nr. 1 des Aufsichtsrats vom 15. Juli 2006 über die Beantragung einer Unterseite des Aufsichtsrats und zur Regelung anderer Fragen'']] wie folgt geregelt:
| |
− | | |
− | :''Der Aufsichtsrat ist Montag bis Mittwoch jeweils von 9:45 Uhr bis 10:30 Uhr und Donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Spätöffnung für Erwerbstätige) geöffnet. Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden. Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie uns am besten online oder in der [[Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat|Cafeteria des Aufsichtsrats]].''
| |
− | | |
− | Um den Regelungen gemäß Artikel C.2; und insbesondere den Artikeln C.3 sowie C.4 gerecht zu werden, sind die Mitglieder des Aufsichtsrates auf freiwilliger Basis per Rufbereitschaft auf dem normalen Antragsweg erreichbar. Die Rufbereitschaft ist eine freiwillige Einrichtung des Aufsichtsrates, deren Dienstleistung keinerlei besondere Rechte dem Antragssteller einräumt.
| |
− | -->
| |
− | | |
− | ----
| |
− | | |
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung
| |
− | |Anmerkung Nr. 1-2-Mthk
| |
− | |Antrag Nr. 1 (Geschäftsordnung)
| |
− | |Änderungsvorschläge bitte hier unten anbringen und wenn niemand widerspricht bitte gleich in den Text einfügen, das spart Platz.
| |
− | |[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 14:48, 8. Aug 2006 (CEST) | |
− | |[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung|Geschäftsordnung des Aufsichtsrats]]
| |
− | }}
| |
− | | |
− | ==Anmerkung zu [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._17_vom_07. August_2006|Antrag Nr. 17 (SL)]]==
| |
− | | |
− | | |
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/eilt}}
| |
− | | |
− | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A-SF-07-8-06-DoN|[[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag _Nr._17_vom_07._August_2006|Antrag Nr. 17]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._10_vom_30._Juli_2006|Verfügung vom 30.Juli]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._33_vom_21._Juli_2006|Antrag Nr. 33]]|Hochverehrte Ratskollegen! In Anbetracht seit dem 5. August geltenden strengen Auflagen für die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter (s.oben genannte Verfügung) und der daraus resultierenden Einschränkungen, die insbesondere die Arbeit des Zentralrats am morgigen <u>D</u>ienstag erschweren werden, habe ich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten (s. oben genannten Antrag Nr. 17) gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich etwaige Einwände an entsprechender Stelle der Antragsseite des Spielleiters vorzubringen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:38, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}}
| |
| | | |
| [[Kategorie:Bürokratenspiel]] | | [[Kategorie:Bürokratenspiel]] |
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Regeln ▪
Rahmenregeln ▪
Gremien und Einzelposten ▪
Zentralrat der Paragraphenreiter
Bereits erledigte Anträge und sonstige Vorgänge befinden sich im Archiv.
Antrag Nr. 4 vom 28. August 2006: Wahl des Vorsitzenden[<small>bearbeiten</small>]
Antrag
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 4
Antragsgegenstand:
Werte Ratsmitglieder!
Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß Artikel B.1. ZdPGO.
Begründung:
Artikel B.1. Absatz 2 3 Satz 1 ZdPGO
Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 00:39, 28. Aug 2006 (CEST)
Anlagen: -
Vorschläge:
Abstimmung
Abstimmung über: Wahl des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter
Zur Wahl steht/stehen:
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Anfrage
Vorgangsnummer/Zeichen: Anfrage Nr. 4-1-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Artikelbezeichnung in Antrag Nr. 4
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Werter Kollege Doppelnull!
Mathekamel lässt höflich anfragen, ob es sich bei der Begründung im vorbezeichneten Antrag möglicherweise um Artikel B.1. Absatz 3 Satz 1 ZdPGO anstatt Absatz 2 handeln könnte.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 09:03, 29. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
Siehe auch: Artikel B.1. ZdPGO
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: A4-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage Nr. 4-1-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Ratskollege!
Die Begründung müsste sich tatsächlich auf den Absatz 3 beziehen! Ich bitte den Fehler aufgrund der späten Stunde und der noch nicht vollständig verinnerlichten neuen ZdPGO zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 12:18, 29. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4-2-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A4-Anm1-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!
Die falsche Angabe ist nicht weiter schlimm. Eine eingeräumte Huddelichkeit möge entschuldigt sein. Mathekamel lässt anfragen, ob Kollege Doppelnull lieber Alterspräsident bleiben oder Vorsitzender werden möchte.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 12:19, 31. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: Artikel B.2. Absatz 3 ZdPGO
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: A4-Anm2-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 4-2-Mthk
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Ratskollege!
Ich danke für die Nachsicht. Betreffend der Anfrage möchte ich mitteilen, dass ich das Amt des Vorsitzenden nicht zwingend anstrebe.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP, Alterspräsident) 14:54, 31. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4-4-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A4-Anm2-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!
Es rührt mich zutiefst, als Vorsitzender vorgeschlagen zu werden. In Anbetracht meiner Mitteilung Nr. 7 bitte ich aber, dass Ratskollege Doppelnull sich selbst oder das Gastkamel wählen möge, da mit einem abwesenden Vorsitzenden ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 22:40, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: -
EILT!
Antrag
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 5 ZdP (intern)
Antragsgegenstand:
Ersatzkamel für das seit längerer Zeit abwesende Zentralratsmitglied Kamel:C 80.133 PO 19.204
Begründung:
Hochverehrte Zentralratskollegen!
Wie ich der Kamelbeiträgeseite des Kamels C 80.133 PO 19.204 entnehme, ist dieser seit zehn Tagen abwesend. Da es mir nicht möglich ist, vorauszusagen, wie lange dieser Zustand noch anhält, schlage ich vor einen Ersatz für den vorbezeichneten Zentralratskollegen zu beschaffen.
Vorgeschlagen wird Kamel:Gastkamel. Dieses wirkt immer noch aktiv an der Kamelopedia mit und hat am 25. Aug 2006, 22:52 Uhr letztmals im Rahmen des Bürokratenspiels einen Edit getätigt.
Zudem verfügt es bereits über eine gewisse Spielerfahrung, hat allerding noch keine Antragsgenehmigung vom Aufsichtsrat (§2 Absatz (d) der Spielregeln) erhalten. Sollte es einverstanden sein, so soll es gem. §4 Absatz (a) der Spielregeln für die Dauer von 24 Stunden Mitglied werden. Ein entsprechender Antrag wäre dann an den Aufsichtsrat zu richten.
Sollte ein anderes Kamel vorgezogen werden, so bitte ich, darüber zu diskutieren.
Unterschrift, Datum: Mathekamel 10:08, 29. Aug 2006 (CEST), MdZdP
Anlagen: -
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: A5-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Ratskollege Mathekamel!
Ich unterstütze den Vorschlag. Insbesondere kann hierbei die Qualifikation des Kamels ausserhalb des von ihm angestrebten Postens als Aktenleiche überprüft werden. Ich bitte um diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Aufsichtsrat!
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 12:29, 29. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 5-2-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A5-Anm1-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ein entsprechender Antrag wurde an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Das Gastkamel ist einverstanden. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 22:36, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: -
Antrag Nr. 6 vom 30. August 2006: Öffnungszeitenverordnung[<small>bearbeiten</small>]
Antrag
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 6
Antragsgegenstand:
Ich beantrage die Ausarbeitung einer Öffnungszeitenverordnung gem. Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO.
Begründung:
Eine solche besteht derzeit nicht, obwohl die ZdPGO diese fordert.
Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)
Anlagen: Anmerkung A6-Anm1-DoN
Anmerkung
Vorgangsnummer/Zeichen: A6-Anm1-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 6
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verordnung über die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes (Öffnungszeitenverordnung ZdP)Vom xx. August 2006
Eingangsformel
Auf Grund des Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO verordnet der Zentralrat der Paragraphenreiter:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für
- das Zentralratsgebäude sowie
- andere Gebäude und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter,
soweit hierfür keine anderslautende Regelung existiert.
(2) 1Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten sind von dieser Verordnung nicht erfasst. 2Einen Anspruch auf Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und anderer Verwaltungsakte besteht ausserhalb der Öffnungszeiten jedoch nicht.
§ 2 Allgemeine Öffnungszeiten
(1) Die Gebäude und Einrichtungen sind, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
(2) An Samstagen sind die Gebäude und Einrichtungen, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
(3) An nationalen und internationalen Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen bleiben die Gebäude und Einrichtungen gemäß Artikel E.2. Absatz 2 ZdPGO ganztägig geschlossen.
§ 3 Öffnungszeiten der Verwaltung
(1) 1Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben öffnen, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden nach der Öffnung des Gebäudes. 2Sie schliessen drei Stunden vor der Schliessung des Gebäudes.
(2) An Samstagen öffnen die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, drei Stunden nach der Gebäudeöffnung und schliessen eine Stunde vor der Gebäudeschliessung.
(3) Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben sind während der Mittagspause geschlossen.
§ 4 Öffnungszeiten von Gastronomieeinrichtungen
1Gastronomieeinrichtungen dürfen während der Gebäudeöffnungszeiten geöffnet haben. 2Sofern durch diese oder eine andere Verordnung oder Regelung nichts anderes bestimmt ist, müssen vorhandene Gastronomieeinrichtungen eine halbe Stunde nach der Gebäudeöffnung bis eine Stunde vor Gebäudeschliessung geöffnet haben.
§ 5 Mittagspause
1Soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, dauert die Mittagspause an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden. 2An Samstagen dauert sie eine Stunde. 3Die Mittagspause beginnt um 12:00 Uhr.
§ 6 Änderung der Verordnung
Änderungen an der Verordnung erfolgen gemäß Artikel F ZdPGO.
§ 7 Abweichungen
Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Verordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen.
§ 8 Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Arbeitsrecht, der Kamelrechte sowie der Grundsätze der Bürgernähe regelmäßig zu überprüfung.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am xy. September 2006 in Kraft.
Kamelopedia/Bürokratenspiel, den xy. August 2006.
Der Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Mitteilung Nr. 7 vom 1. September 2006: Abwesenheit von Mathekamel[<small>bearbeiten</small>]
Mitteilung
Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung Nr. 7-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Zentralreiter Mathekamel muss dem Zentralrat der Paragraphenreiter leider mitteilen, dass er am kommenden Sa (morgen) den ganzen Tag abwesend sein wird und womöglich auch am darauffolgenden So keine Möglichkeit mehr zur Mitarbeit bestehen wird.
Mathekamel wünscht dem Alterspräsidenten Doppelnull und dem gesamten Zentralrat gutes Gelingen für die letzten beiden Tage der Runde.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mathekamel 22:34, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP
Siehe auch: -