Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Konferenzraum/Besprechung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Navi-Leiste|[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter|Zentralrat der Paragraphenreiter]]}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Navi-Leiste|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter|Zentralrat der Paragraphenreiter]]}}
  
==Antrag Nr. 1 vom 30. Juli 2006 (Geschäftsordnung)==
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  Bereits erledigte Anträge und sonstige Vorgänge befinden sich im [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Konferenzraum/Archiv|Archiv]].
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
 
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|Antrag auf Ausarbeitung einer Geschäftsordnung|Hochverehrte Ratskollegen! Ich beantrage die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung um den Verfahren des Zentralrats der Paragrafenreiter eine geregelte Grundlage zu geben. Darüberhinaus ist auch aufgrund § 11 Absatz (a) Spielregeln eine Regelung über den Vorsitz des Zentralrats der Paragraphenreiter erforderlich.
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==Antrag Nr. 4 vom 28. August 2006: Wahl des Vorsitzenden==
  
Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:01, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 4|Werte Ratsmitglieder!<br>Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß Artikel B.1. ZdPGO.|Artikel B.1. Absatz <s>2</s> 3 Satz 1 ZdPGO|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  00:39, 28. Aug 2006 (CEST)|-}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Antrag Nr. 1 - Ausarbeitung einer Geschäftsordnung|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|30px]]|<small>Ich unterstütze den Antragsteller voll umfänglich und befürworte die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter.</small> --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:13, 12. Aug 2006 (CEST) MdZdP}}
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'''Vorschläge:'''
 
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* [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]]
===Geschäftsordnung===
 
Hier wird die Geschäftsordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter entworfen. <!--Zutritt für Nicht-Zentralrats-Mitglieder strengstens verboten!-->
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|AR-Anm-Int-27/11.vcq23-hqx|Entwurf einer Geschäftsordnung|Ich rege an, die Passagen aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zu übernehmen, welche de facto besagen, dass, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, jedes Kamel ohne große Abstimmung an der Geschäftsordnung herumbasteln kann. Eine entsprechende Rumpf-Geschäftsordnung kann relativ schnell verabschiedet und dann nach und nach in Einzelarbeit erweitert werden.|[[Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant|Die Sockenpuppe vom Wutzofant]] 01:36, 5. Aug 2006 (CEST)|[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung]]}}
 
 
 
<center>Entwurf (fertig gestellt) für eine</center>
 
 
 
<center>'''Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter'''</center>
 
 
 
=== Artikel A: Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter ===
 
 
 
(1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter besteht aus seinen Mitgliedern. Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind Kamele oder kamelartige Tiere. Anderen Lebensformen bleibt die Mitgliedschaft verwehrt.
 
 
 
(2)
 
#Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter führen die Amtsbezeichnung '''"Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter"''' oder wahlweise '''"Zentralreiter"'''. Für internationale Amtsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung '''"Pivotal Equestrian of Paragraphs (PEP)"''' zulässig.
 
#Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung '''"Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter"''' oder wahlweise hierzu '''"Zentralratsvorsitzender"''' führen. Die englische Bezeichnung lautet '''"President of the Pivotal Equestrians (PoPE)"'''
 
#Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen Form geführt werden.
 
 
 
(3) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt.
 
 
 
(4) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter arbeiten ehrenamtlich. Folglich dürfen insbesondere keine Schreib- oder sonstigen Gebühren erhoben werden. Diese Regelung gilt nicht für Bestechungsgelder.
 
 
 
(5) Jedes Zentralratsmitglied darf von seinem Amt als Zentralreiter zurücktreten. Der Vorsitzende bestimmt, wie die vakante Stelle zu besetzen ist.
 
 
 
==== Artikel A.1: Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(1) Der Vorsitz des Zentralrats wird von einem seiner Mitglieder geführt. Der Vorsitzende ist auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien]] und auf der Gremiumsseite des Zentralrats ausreichend zu kennzeichnen.
 
 
 
(2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Zentralrats delegieren.
 
 
 
(3) Der erste Vorsitzende wird von den Mitgliedern gewählt. Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird der Vorsitzende vom Spielleiter bestimmt.
 
 
 
(4) Verlässt der Vorsitzende den Zentralrat, so kann er zuvor einen Nachfolger bestimmen. Tut er dies nicht, so wird der Nachfolger wie in Absatz (3) beschrieben gewählt.
 
 
 
==== Artikel A.2: Ferienausschuss ====
 
 
 
(1) Der ''Ferienausschuss'', der ein nicht ständiges Untergremium des Zentralrats bildet, wird eingerichtet, wenn mindestens zwei Mitglieder des Zentralrats an der Ausübung des Amtes für eine nicht unerhebliche Zeit vorübergehend verhindert sind. Eine solche Verhinderung soll in der Regel, wenn sie noch nicht eingetreten ist, für die Zukunft nur festgestellt werden, wenn die Mitglieder eine Verhinderung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden glaubhaft öffentlich angekündigt haben. Ist eine Verhinderung bereits eingetreten, so stützt das Mitglied, das den Ferienausschuss einberuft, seine Feststellungen auf eine auf den eigenen Ermittlungen beruhende pflichtgemäße Prognose.
 
 
 
(2) Mitglieder des Ferienausschusses sind die nicht an der Amtsausübung verhinderten Mitglieder des Zentralrats. Vorsitzender des Ferienausschusses ist der Vorsitzende des Zentralrats oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter. Hat der Vorsitzende des Zentralrats keinen Stellvertreter bestimmt, so wird der Vorsitzende des Ferienausschusses wie in Artikel&nbsp;A.1&nbsp;Absatz&nbsp;(3) von den Mitgliedern des Ferienauschusses gewählt. Eine Liste der Mitglieder ist mit der Einberufung des Ferienausschusses zu veröffentlichen. Der Ferienausschuss hat unverzüglich die gegenseitige Vertretung der Einzelposten innerhalb des Zentralrats mindestens für die Zeit seines Bestehens zu regeln, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
 
 
 
(3) Die Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats gehen zeitweise auf den Ferienausschuss über, sobald der Ferienausschuss einberufen und der Vorsitzende des Ferienausschusses das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes&nbsp;(1) feststellt. Ausgenommen von der Übertragung ist die Wahl des Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß §&nbsp;5a Buchst.&nbsp;a der Regeln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, die sich auf den Zentralrat, dessen Mitglieder oder dessen Vorsitzenden beziehen, für den Ferienausschuss und dessen Mitglieder und Vorsitzenden sinngemäß. Für die Bestimmung von Mehrheiten oder Quoren verringert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen im gleichen Verhältnis, in dem die Anzahl der Mitglieder des Ferienausschusses zur regelmäßigen Anzahl der Mitglieder des Zentralrats steht.
 
 
 
(4) Der Ferienausschuss endet, sobald er sich durch eine wirksame Entscheidung auflöst. Er endet auch, sobald genügend Mitglieder des Zentralrats, deren Verhinderung als Grund für seine Einrichtung benannt worden ist, gemeinsam oder einzeln dem Ausschuss gegenüber dessen Auflösung verlangen. Tritt vor dem Ende des Ferienausschusses eine weitere Verhinderung ein, so hat sich der Ferienausschuss aufzulösen und es ist ein neuer Ferienausschuss zu bilden. Mit der Auflösung des Ferienausschusses gehen die Aufgaben und Befugnisse wieder an den Zentralrat über.
 
 
 
(5) Es ist dem Ferienausschuss untersagt, in sinngemäßer Anwendung dieses Absatzes einen Ferienausschuss als Untergremium des Ferienausschusses zu bilden.
 
 
 
=== Artikel B: Anträge an den Zentralrat der Paragraphenreiter ===
 
 
 
(1) Anträge an den Zentralrat sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.
 
 
 
(2) Schriftliche Anträge müssen unterschrieben und unter Angabe des Datums der Antragstellung auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge|allgemeinen Antragsseite]] oder, falls vorhanden, auf der vom Zentralrat eingerichteten Antragsseite gestellt werden.
 
 
 
(3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden vom Zentralrat innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.
 
 
 
(4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
 
 
 
(5) Eine Revision/Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln|Spielregeln]] oder [[Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln|unveränderlichen Rahmenregeln]] erfolgen. Ansonsten ist eine Revision ausgeschlossen. Das Recht auf einen Neuantrag bleibt hiervon unberührt.
 
 
 
=== Artikel C: Entscheidungen des Zentralrats ===
 
 
 
(1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet der Zentralrat vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt eine Vorlage als abgelehnt.
 
 
 
(2) Das Entscheidungsverfahren soll an der Stelle stattfinden, an der es seinen Anlass hat. Wird die Entscheidung an anderer Stelle gefunden, so ist an der Ausgangsstelle auf die Fundstelle hinzuweisen. Ansprüche auf Finderlohn sind ausgeschlossen.
 
 
 
(3) Entscheidungen des Zentralrats der Paragraphenreiter kommen, soweit nicht die Regeln oder diese Geschäftsordnung etwas anderes bestimmen, durch Abstimmung, in Ausnahmefällen auch durch Notverordnung zustande. Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Abstimmung zulässig.
 
 
 
(4) Entscheidungen mit Außenwirkung sind dem Betroffenen von einem Zentralratsmitglied in geeigneter Form bekannt zu machen, soweit hierdurch nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für den Bestand der Herde herbeigeführt wird. Die Bekanntgabe soll grundsätzlich an der Stelle erfolgen, an welcher der zugehörige Antrag gestellt worden ist oder das Verfahren sonst seinen Ausgang genommen hat.
 
 
 
==== Artikel C.1: Entscheidungsfindung durch Abstimmung ====
 
 
 
(1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.
 
 
 
(2) Über die dem Zentralrat vorgelegte Begehren wird offen abgestimmt. Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen.
 
 
 
(3) Eine Vorlage wird angenommen, sobald ihr Zustandekommen von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. Das Zustandekommen ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen vorliegt, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
(4) Eine Vorlage ist abgelehnt, sobald dies von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. Die Ablehnung ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen unter Berücksichtigung von Absatz&nbsp;(2)&nbsp;Satz&nbsp;3 nicht mehr erreicht werden kann, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
==== Artikel C.2: Notverordnung ====
 
 
 
(1) Liegt nach Auffassung eines Zentralreiters ein Fall höchster Dringlichkeit vor, so kann das Mitglied durch eine wörtlich als „Notverordnung“ bezeichnete Entscheidung, die ausdrücklich auf diesen Artikel Bezug nimmt, im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats auch ohne Beschlussfassung alle Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält.
 
 
 
(2) Die Notverordnung ist mit Gründen zu versehen. Maßnahmen sind auf längstens sechs Tage zu befristen, soweit nicht eine dauerhafte Regelung unbedingt erforderlich ist; dies ist in den Gründen der Notverordnung ausführlich darzulegen.
 
 
 
(3) Die Notverordnung ist von dem erlassenden Mitglied dem Spielleiter unter Mitteilung oder Verlinkung ihres vollen Wortlauts anzuzeigen. Sie gilt als Entscheidung des Zentralrats.
 
 
 
(4) Ist ein Zentralreiter der Meinung, dass eine von einem anderen Mitglied beschlossene Notverordnung unrechtmässig war, so ist dies dem Vorsitzenden des Zentralrats mittels des ordentlichen Beschwerdeformulars vorzubringen. Dieser entscheidet verbindlich, möglicherweise nach Beratung mit dem Zentralrat und seinen Mitgliedern, ob dem Spielleiter ein Antrag gemäss §6 Absatz (b) oder (c) der Spielregeln zu stellen ist. Auch eine Aufhebung der in der Notverordnung getroffenen Massnahmen für die Zukunft, bei Vorliegen von wichtigen Gründen auch für die Vergangenheit, ist dem Vorsitzenden gestattet, allerdings ist auf die Interessen der vom Entscheid der Notverordnung betroffenen Organe oder Einzelkamele Rücksicht zu nehmen.
 
 
 
=== Artikel D: Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz ===
 
 
 
(1) Die Abhaltung der Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß §&nbsp;5a&nbsp;Absatz&nbsp;(a) der Regeln muss dem Zentralratsvorsitzenden mittels Antrag vorgebracht werden. Im Antrag ist ein wählbarer Kandidat als Abgeordneter vorzuschlagen.
 
 
 
(2) Der Vorsitzende leitet die Wahlen ein. Der Beginn der Wahlen ist allen Mitgliedern des Zentralrats ausreichend anzuzeigen. Weitere Kandidaten nominieren sich selbst, indem sie sich auf der vom Vorsitzenden bereitgestellten Liste eintragen.
 
 
 
(3) Wählbar sind alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können.
 
 
 
(4) Nach Ablauf von drei Tagen nach Wahlbeginn können keine weiteren Anwerter mehr in die Liste eingetragen werden. Nun können die Stimmberechtigten ihre Stimmen abgeben. Der Vorsitzende oder ein beliebiges anderes Mitglied des Zentralrats stellt Mittel zur Stimmabgabe (Formulare, Stimmzettel oder ähnliches) bereit.
 
 
 
(5) Stimmberechtigt ist jedes Zentralratsmitglied mit jeweils genau einer Stimme. Stimmenthaltungen sind möglich.
 
 
 
(6) Nach weiteren zwei Tagen, oder falls bereits alle Stimmen abgegeben wurden schon früher, zählt der Vorsitzende die abgegebenen Stimmen aus. Hat ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erhalten, so wird dieser der Abgeordnete des Zentralrats für die Rundensiegerernennungskonferenz, sofern er die Wahl annimmt.
 
 
 
(7) Lehnt der gewählte Kandidat die Wahl ab oder hat niemand die Mehrheit der Stimmen erhalten, so sind Neuwahlen gem. der in diesem Artikel beschriebenen Weisungen abzuhalten. Steht auch danach kein Abgeordneter fest, so wird der Zentralratsvorsitzende zum Abgeordneten bestimmt.
 
 
 
=== Artikel E: Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter ===
 
 
 
(1) Die Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter]] und ihre Unterseiten dienen als Anlaufstelle des Zentralrats.
 
 
 
(2) Die Bearbeitung der Unterseiten des Zentralrats ist, soweit diese nicht durch entsprechende Regelungen oder Hinweise für Mitteilungen anderer Spielteilnehmer freigegeben sind, grundsätzlich den Mitgliedern des Zentralrats vorbehalten. Im Rahmen des Wiki-Prinzips werden Verschönerungsversuche und ähnliche Eingriffe durch andere Spielteilnehmer gegebenenfalls geduldet, jedoch behält sich der Zentralrat eine jederzeitige Rückgängigmachung vor.
 
 
 
=== Artikel F: Öffnungszeiten des Zentralrats ===
 
 
 
(1) Die Öffnungszeiten des Zentralrats entsprechen jenen des Aufsichtsrats, sofern diese die geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht verletzen. Ansonsten ist der Zentralrat der Paragraphenreiter Mo, Di, Do und Fr jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr und Nachmittags von 14.00 - 16.00 Uhr sowie Mittwochvormittags von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
 
 
 
(2) An nationalen und internationalen [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenktage_und_Aktionstage Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen] bleibt der Zentralrat ganztägig geschlossen.
 
 
 
(3) Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden.
 
 
 
=== Artikel G: Änderung der Geschäftsordnung ===
 
 
 
(1) Jedes Kamel, auch Nicht-Zentralratsmitglieder, darf Änderungen der Geschäftsordnung dem Zentralrat per Antrag vorbringen. Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung von Nicht-Zentralratsmitgliedern können ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden.
 
 
 
(2) Der Zentralrat entscheidet wie in Artikel C beschrieben über die Änderung. Wird über die Änderung abgestimmt, dann gilt sie als angenommen, wenn mindestens zwei Kamele zustimmen, und die neu formulierte Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
 
 
 
(3) Sollte die Geschäftsordnung geändert werden, so hat der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter dafür sorge zu tragen, dass die Neufassung auf der Gremiumsseite oder einer ihrer dafür vorgesehenen Unterseiten veröffentlicht wird. Er kann diese Aufgabe auch an einen anderen Zentralreiter übertragen.
 
 
 
=== Artikel H: Salvatorische Klausel ===
 
 
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit den Spielregeln oder den unveränderlichen Rahmenregeln im Widerspruch stehen, oder sich anderweitig als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der bürokratischen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die der Zentralrat mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist.
 
 
 
=== Artikel I: Schlussbestimmungen ===
 
 
 
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter in Kraft.
 
 
 
(2) Sie tritt außer Kraft, sobald sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird, die aktuelle Runde des Bürokratenspiels endet oder das jüngste Gericht seine Arbeit aufnimmt, was von alledem zuerst kommt.
 
 
 
----
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung
 
|Anmerkung Nr. 1-2-Mthk
 
|Antrag Nr. 1 (Geschäftsordnung)
 
|Änderungsvorschläge bitte hier unten anbringen und wenn niemand widerspricht bitte gleich in den Text einfügen, das spart Platz.
 
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 14:48, 8. Aug 2006 (CEST)
 
|[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung|Geschäftsordnung des Aufsichtsrats]]
 
}}
 
 
 
----
 
 
 
===Entwurf Nr. 2===
 
 
 
<u>'''Anmerkung:'''</u><br>
 
Die Unterschiede zum ersten Entwurf von [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] sind (hoffentlich alle) rot markiert. Lediglich redaktionelle, typographische und gliederungstechnische Änderungen blieben bei der Markierung außer Betracht. --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:13, 12. Aug 2006 (CEST)
 
 
 
<center>Entwurf Nr. 2 für eine</center>
 
<center>'''Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter <span style="color:#ff0000">(ZdPGO)</span> '''</center>
 
<center><span style="color:#ff0000">Vom xx. August 2006 (<tt>Beschluss</tt>)</span></center>
 
 
 
===Präambel===
 
 
 
<span style="color:#ff0000">
 
(1) Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Spielteilnehmern, von dem Willen beseelt, als bürokratisches Glied in einem kameligen Spiel zu dienen, hat sich der Zentralrat der Paragraphenreiter in Übereinstimmung mit § 8 Absatz a Spielregeln und getragen von der Überzeugung, dass eine erfolgreiche Arbeit des Zentralrats die vertrauensvolle Zusammenarbeit all seiner Mitglieder erfordert, diese Geschäftsordnung gegeben.
 
 
 
(2) Aufgabe dieser Geschäftsordnung ist die Regelung der Organisation, der Koordinierung und des Geschäftsbetriebes im Zentralrat der Paragraphenreiter.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Diese Geschäftsordnung trifft Regelungen im Rahmen der [[Bürokratenspiel#Unveränderliche_Rahmenregeln|Rahmenregeln des Bürokratenspiels]] und der [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Regeln|Spielregeln]]. <sup>2</sup>In allen Fragen, in denen diese Geschäftsordnung keine Regelung trifft, gelten die übergeordneten Bestimmungen unmittelbar.
 
</span>
 
 
 
===Artikel A. Allgemeine Bestimmungen===
 
 
 
====Artikel A.1. Beginn und Ende der Zentralratstagung====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">
 
<sup>1</sup>Die Tagung des Zentralrats der Paragraphenreiter beginnt mit dessen vollständiger Besetzung gemäß § 1 Absatz a Spielregeln oder mit der abgeschlossenen Neuwahl gemäß § 4 Absatz b Satz 2 Spielregeln und endet mit dem Ende der Spielrunde oder der Auflösung gemäß § 4 Absatz b Satz 1 Spielregeln. Durch die Ersetzung eines Mitglieds des Zentralrats der Paragraphenreiter nach § 4 Absatz a Spielregeln endet die Tagung nicht.
 
</span>
 
 
 
====Artikel A.2. Konstituierung====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">
 
<sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter werden umgehend vom Alterspräsidenten durch eine jedem Mitglied zugestellte Ladung zur Konstituierungsberatung eingeladen. <sup>2</sup>Diese Beratung findet spätestens 0,285 Wochen nach Beginn der Zentralratstagung statt.
 
</span>
 
 
 
====Artikel A.3. Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter besteht aus seinen Mitgliedern <span style="color:#ff0000">in der Anzahl von drei</span>. <sup>2</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind Kamele oder kamelartige Tiere. <sup>3</sup>Anderen Lebensformen bleibt die Mitgliedschaft verwehrt.
 
  
(2) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter führen die Amtsbezeichnung "Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter <span style="color:#ff0000"> (MdZdP)</span>" oder wahlweise "Zentralreiter". <sup>2</sup>Für internationale Amtsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung "Pivotal Equestrian of Paragraphs (PEP)" zulässig. <sup>3</sup>Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung "Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter" oder wahlweise hierzu "Zentralratsvorsitzender" führen. <sup>4</sup>Die englische Bezeichnung lautet "President of the Pivotal Equestrians (PoPE)". <sup>5</sup>Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen <span style="color:#ff0000">oder neutralen</span> Form geführt werden.
 
  
(3) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt.
 
  
<span style="color:#ff0000">
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Wahl des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter<br><small>Zur Wahl steht/stehen:</small>
(4) Die Zentralreiter sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträgen und Weisungen nicht gebunden.
+
* [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] |Zentralrat der Paragraphenreiter|<!--[[Datei:jaja.gif|30px]]|für Kamel  -- [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) ~~~~~ --><!--|Bild2|Kommentar2 und ~~~~|ergebnis=text|bemerkung=text|unterschrift=text -->}}
</span>
 
  
(5) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter arbeiten ehrenamtlich. <sup>2</sup>Folglich dürfen insbesondere keine Schreib- oder sonstige Gebühren erhoben werden. <sup>3</sup>Diese Regelung gilt nicht für Bestechungsgelder.
 
  
(6) <sup>1</sup>Jedes Zentralratsmitglied darf von seinem Amt als Zentralreiter zurücktreten. <sup>2</sup>Der Vorsitzende bestimmt, wie die vakante Stelle zu besetzen ist.
 
  
====Artikel A.4. Inkompatibilität====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|Anfrage Nr. 4-1-Mthk|Artikelbezeichnung in Antrag Nr. 4
 
 
<span style="color:#ff0000"><sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter dürfen nicht gleichzeitig dem Aufsichtsrat angehören oder Spielleiter sein. <sup>2</sup>Wird ein Mitglied des Zentralrates in den Aufsichtsrat oder auf den Posten des Spielleiters gewählt, so muss es dem Vorsitzenden des Zentralrats in angemessener Frist mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt. <sup>3</sup>Handelt es sich bei dem betroffenen Mitglied um den Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter, so hat dieser die Mitteilung gegenüber dem Zentralrat abzugeben.</span>
 
 
 
====Artikel A.5. Beschlussfähigkeit====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">
 
(1) Zur Beschlussfähigkeit ist ein vollständig besetzter Zentralrat der Paragraphenreiter erforderlich.
 
 
 
(2) Die Zentralreiter müssen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange sie nicht von einem Zentralreiter bezweifelt wird. <sup>2</sup>Bestehen begründete Zweifel, entscheidet hierüber ein Ausschuss.
 
</span>
 
 
 
===Artikel B. Organe und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter===
 
 
 
====Artikel B.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Der Vorsitz des Zentralrats wird von einem seiner Mitglieder geführt. <sup>2</sup>Der Vorsitzende ist auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien|<span style="color:#ff0000">Gremienübersichtsseite</span>]] und auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter|Gremiumsseite des Zentralrats]] ausreichend zu kennzeichnen.
 
 
 
(2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Zentralrats delegieren.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Der erste Vorsitzende wird von den Mitgliedern gewählt. <sup>2</sup>Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird der Vorsitzende vom Spielleiter bestimmt.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Verlässt der Vorsitzende den Zentralrat, so kann er zuvor einen Nachfolger bestimmen. <sup>2</sup>Tut er dies nicht, so wird der Nachfolger wie in Absatz 3 beschrieben gewählt.
 
 
 
====Artikel B.2. Alterspräsident====
 
<span style="color:#ff0000"><sup>1</sup>Das Mitglied, welches sich als erstes in den Zentralrat der Paragraphenreiter gewählt hat bzw. als erstes hineingewählt wurde ist Alterspräsident des Zentralrats. <sup>2</sup>Wird der Alterspräsident zum Vorsitzenden des Zentralrats gewählt, übernimmt das in der Altersreihenfolge nächste Mitglied das Amt des Alterspräsidenten. <sup>3</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind in den Auflistungen der Gremienseiten in absteigender chronologischer Reihenfolge aufzuführen.</span>
 
 
 
====Artikel B.3. Ferienausschuss====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Der Ferienausschuss, der ein nicht ständiges Untergremium des Zentralrats bildet, wird eingerichtet, wenn mindestens zwei Mitglieder des Zentralrats an der Ausübung des Amtes für eine nicht unerhebliche Zeit vorübergehend verhindert sind. <sup>2</sup>Eine solche Verhinderung soll in der Regel, wenn sie noch nicht eingetreten ist, für die Zukunft nur festgestellt werden, wenn die Mitglieder eine Verhinderung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden glaubhaft öffentlich angekündigt haben. <sup>3</sup>Ist eine Verhinderung bereits eingetreten, so stützt das Mitglied, das den Ferienausschuss einberuft, seine Feststellungen auf eine auf den eigenen Ermittlungen beruhende pflichtgemäße Prognose.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Mitglieder des Ferienausschusses sind die nicht an der Amtsausübung verhinderten Mitglieder des Zentralrats. <sup>2</sup>Vorsitzender des Ferienausschusses ist der Vorsitzende des Zentralrats oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter. <sup>3</sup>Hat der Vorsitzende des Zentralrats keinen Stellvertreter bestimmt, so wird der Vorsitzende des Ferienausschusses wie in Artikel B.1. Absatz 3 von den Mitgliedern des Ferienauschusses gewählt. <sup>4</sup>Eine Liste der Mitglieder ist mit der Einberufung des Ferienausschusses zu veröffentlichen. <sup>5</sup>Der Ferienausschuss hat unverzüglich die gegenseitige Vertretung der Einzelposten innerhalb des Zentralrats mindestens für die Zeit seines Bestehens zu regeln, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Die Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats gehen zeitweise auf den Ferienausschuss über, sobald der Ferienausschuss einberufen und der Vorsitzende des Ferienausschusses das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellt. <sup>2</sup>Ausgenommen von der Übertragung ist die Wahl des Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln. <sup>3</sup>Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, die sich auf den Zentralrat, dessen Mitglieder oder dessen Vorsitzenden beziehen, für den Ferienausschuss und dessen Mitglieder und Vorsitzenden sinngemäß. <sup>4</sup>Für die Bestimmung von Mehrheiten oder Quoren verringert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen im gleichen Verhältnis, in dem die Anzahl der Mitglieder des Ferienausschusses zur regelmäßigen Anzahl der Mitglieder des Zentralrats steht.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Der Ferienausschuss endet, sobald er sich durch eine wirksame Entscheidung auflöst. <sup>2</sup>Er endet auch, sobald genügend Mitglieder des Zentralrats, deren Verhinderung als Grund für seine Einrichtung benannt worden ist, gemeinsam oder einzeln dem Ausschuss gegenüber dessen Auflösung verlangen. <sup>3</sup>Tritt vor dem Ende des Ferienausschusses eine weitere Verhinderung ein, so hat sich der Ferienausschuss aufzulösen und es ist ein neuer Ferienausschuss zu bilden. <sup>4</sup>Mit der Auflösung des Ferienausschusses gehen die Aufgaben und Befugnisse wieder an den Zentralrat über.
 
 
 
(5) Es ist dem Ferienausschuss untersagt, in sinngemäßer Anwendung dieses Absatzes einen Ferienausschuss als Untergremium des Ferienausschusses zu bilden.
 
 
 
===Artikel C. Anträge und Entscheidungen===
 
 
 
====Artikel C.1. Anträge an den Zentralrat der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Anträge an den Zentralrat sind nur in schriftlicher Form möglich. <sup>2</sup>Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.
 
 
 
(2) Schriftliche Anträge müssen unterschrieben und unter Angabe des Datums der Antragstellung auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge|allgemeinen Antragsseite]] oder, falls vorhanden, auf der vom Zentralrat eingerichteten Antragsseite gestellt werden.
 
 
 
(3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden vom Zentralrat innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.
 
 
 
(4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (5) <sup>1</sup>Anträge können bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden. <sup>2</sup>Zurückgezogene Anträge können erneut gestellt werden.</span>
 
 
 
(6) <sup>1</sup>Eine Revision/Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln|Spielregeln]] oder [[Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln|unveränderlichen Rahmenregeln]] erfolgen. <sup>2</sup>Ansonsten ist eine Revision ausgeschlossen.<span style="color:#ff0000">…</span>
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (7) Wenn und so weit der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag abgelehnt hat, kann ein neuer Antrag, falls er den gleichen Inhalt hat, während der gleichen Zentralratstagung nur auf Verlangen der Mehrheit des Zentralrats oder nach Ablauf von 7,9165 Tagen wieder eingebracht werden.
 
 
 
(8) Ein neuer Antrag, der die Aufhebung eines Beschlusses verlangt, durch den ein Antrag angenommen wurde, ist vor Ablauf von 333 Stunden nicht zulässig.
 
 
 
(9) Anträge, die nicht in die Zuständigkeit des Zentralrats der Paragraphenreiter fallende Angelegenheiten betreffen, können vom Vorsitzenden zurückgewiesen werden.</span>
 
 
 
====Artikel C.2. Anträge auf Änderung der Spielregeln====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (1) <sup>1</sup>Jedes Kamel, das nach § 2 Absatz b Spielregeln antragsbefugt ist, kann gemäß Artikel C.1. einen Antrag auf Änderung der Spielregeln stellen. <sup>2</sup>Anträge auf Regeländerungen haben auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Anträge|allgemeinen Antragsseite]] zu erfolgen. <sup>3</sup>Die Anträge werden mit den Worten eingeleitet: „Der Zentralrat der Paragraphenreiter wolle beschließen:".
 
 
 
(2) Jedem antragsbefugten Kamel ist es gestattet, einem eingebrachten Regeländerungsantrag Anmerkungen anbeizustellen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Jedes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter kann einen Antrag auf Regeländerung bei offensichtlichen Formfehlern wirksam zurückweisen. <sup>2</sup>Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>3</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.</span>
 
 
 
====Artikel C.3. Entscheidungen des Zentralrats====
 
 
 
(1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet der Zentralrat vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. <span style="color:#ff0000">…</span>
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Das Entscheidungsverfahren soll an der Stelle stattfinden, an der es seinen Anlass hat. <sup>2</sup>Wird die Entscheidung an anderer Stelle gefunden, so ist an der Ausgangsstelle auf die Fundstelle hinzuweisen. <sup>3</sup>Ansprüche auf Finderlohn sind ausgeschlossen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Entscheidungen des Zentralrats der Paragraphenreiter kommen, soweit nicht die Regeln oder diese Geschäftsordnung etwas anderes bestimmen, durch Abstimmung, in Ausnahmefällen auch durch Notverordnung zustande. <sup>2</sup>Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Abstimmung zulässig.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Entscheidungen mit Außenwirkung sind dem Betroffenen von einem Zentralratsmitglied in geeigneter Form bekannt zu machen, soweit hierdurch nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für den Bestand der Herde herbeigeführt wird. <sup>2</sup>Die Bekanntgabe soll grundsätzlich an der Stelle erfolgen, an welcher der zugehörige Antrag gestellt worden ist oder das Verfahren sonst seinen Ausgang genommen hat.
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (5) <sup>1</sup>Über Anträge auf Regeländerung entscheidet der Zentralrat der Paragraphenreiter mit Zwei-Drittel-Mehrheit. <sup>2</sup>Bei der Entscheidung können auch Änderungsvorschläge, die entsprechend Artikel C.2. Absatz 2 vorgebracht wurden, berücksichtigt werden. <sup>3</sup>Vor einer Abstimmung ist der genaue Abstimmungsinhalt klarzustellen. <sup>4</sup>Wird der Antrag auf Regeländerung angenommen, ist dies zusammen mit dem Regelungstext in einem Beschluss zu veröffentlichen und dem Spielleiter mitzuteilen.</span>
 
 
 
====Artikel C.4. Entscheidungsfindung durch Abstimmung====
 
 
 
(1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Über die dem Zentralrat vorgelegte Begehren wird offen abgestimmt. <sup>2</sup>Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. <sup>3</sup>Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. <sup>4</sup>Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Eine Vorlage wird angenommen, sobald ihr Zustandekommen von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. <sup>2</sup>Das Zustandekommen ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen vorliegt, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Eine Vorlage ist abgelehnt, sobald dies von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. <sup>2</sup>Die Ablehnung ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen unter Berücksichtigung von Absatz 2 Satz 3 nicht mehr erreicht werden kann, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
====Artikel C.5. Formale Abstimmungsregeln====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (1) Abstimmungen erfolgen mittels [[Bürokratenspiel/Vorlagen#Abstimmung|Abstimmungsvorlage]].
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Soweit nicht die Rahmenregeln, die Spielregeln oder die Geschäftsordnung anderes bestimmen, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen „Ja"- und „Nein"-Stimmen, Stimmengleichheit verneint die Frage. <sup>2</sup>Ist ein anderes Stimmenverhältnis vorgeschrieben, so ist dies in der Abstimmung kenntlich zu machen.</span>
 
 
 
====Artikel C.6. Notverordnung ====
 
 
 
(1) Liegt nach Auffassung eines Zentralreiters ein Fall höchster Dringlichkeit vor, so kann das Mitglied durch eine wörtlich als „Notverordnung" bezeichnete Entscheidung, die ausdrücklich auf diesen Artikel Bezug nimmt, im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats auch ohne Beschlussfassung alle Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Die Notverordnung ist mit Gründen zu versehen. <sup>2</sup>Maßnahmen sind auf längstens sechs Tage zu befristen, soweit nicht eine dauerhafte Regelung unbedingt erforderlich ist; dies ist in den Gründen der Notverordnung ausführlich darzulegen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Die Notverordnung ist von dem erlassenden Mitglied dem Spielleiter unter Mitteilung oder Verlinkung ihres vollen Wortlauts anzuzeigen. <sup>2</sup>Sie gilt als Entscheidung des Zentralrats.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Ist ein Zentralreiter der Meinung, dass eine von einem anderen Mitglied beschlossene Notverordnung unrechtmäßig war, so ist dies dem Vorsitzenden des Zentralrats mittels des ordentlichen Beschwerdeformulars vorzubringen. <sup>2</sup>Dieser entscheidet verbindlich, <span style="color:#ff0000"> möglichst nach Beratung mit dem Zentralrat und seinen Mitgliedern, ob dem Spielleiter ein Antrag gemäß §6 Absatz b oder c Spielregeln zu stellen ist.</span> <sup>3</sup>Auch eine Aufhebung der in der Notverordnung getroffenen Maßnahmen für die Zukunft, bei Vorliegen von wichtigen Gründen auch für die Vergangenheit, ist dem Vorsitzenden gestattet, allerdings ist auf die Interessen der vom Entscheid der Notverordnung betroffenen Organe oder Einzelkamele Rücksicht zu nehmen.
 
 
 
===Artikel D. Vertretung und Delegation===
 
 
 
====Artikel D.1. Übertragungsrecht====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann einzelne oder mehrere seiner Aufgaben, Teilaufgabe und Rechte gemäß § 14 Spielregeln sowie die Vertretung seiner Interessen in anderen Gremien, Konferenzen, Kommissionen oder Ausschüssen entsprechend § 14 Spielregeln an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen innerhalb und außerhalb des Zentralrates aufgrund übergeordneter Regelungen oder eigenem Ermessen übertragen.</span>
 
 
 
====Artikel D.2. Abgeordneter für die Rundensiegerernennungskonferenz====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (1) <sup>1</sup>Gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wählt der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz. <sup>2</sup>Der Abgeordnete führt die Bezeichnung „Gesandter des Zentralrats der Paragraphenreiter für die Rundensiegerernennungskonferenz (GRSEK-ZdP)".
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Abgeordnete vertritt die Interessen des Zentralrats der Paragraphenreiter in der Rundensiegerernennungskonferenz und ist an die Aufträge und Weisungen des Zentralrats gebunden. <sup>2</sup>Er hat dem Zentralrat in vorgegebenen Abständen Bericht zu erstatten.</span>
 
 
 
====Artikel D.3. Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Die Abhaltung der Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln muss dem Zentralratsvorsitzenden mittels Antrag vorgebracht werden. <sup>2</sup>Im Antrag ist ein wählbarer Kandidat als Abgeordneter vorzuschlagen.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Vorsitzende leitet die Wahlen ein. <sup>2</sup>Der Beginn der Wahlen ist allen Mitgliedern des Zentralrats ausreichend anzuzeigen. <sup>3</sup>Weitere Kandidaten nominieren sich selbst, indem sie sich auf der vom Vorsitzenden bereitgestellten Liste eintragen.
 
 
 
(3) Wählbar sind alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Nach Ablauf von drei Tagen nach Wahlbeginn können keine weiteren Anwärter mehr in die Liste eingetragen werden. <sup>2</sup>Nun können die Stimmberechtigten ihre Stimmen abgeben. <sup>3</sup>Der Vorsitzende oder ein beliebiges anderes Mitglied des Zentralrats stellt Mittel zur Stimmabgabe (Formulare, Stimmzettel oder ähnliches) bereit.
 
 
 
(5) <sup>1</sup>Stimmberechtigt ist jedes Zentralratsmitglied mit jeweils genau einer Stimme. <sup>2</sup>Stimmenthaltungen sind möglich.
 
 
 
(6) <sup>1</sup>Nach weiteren zwei Tagen, oder falls bereits alle Stimmen abgegeben wurden schon früher, zählt der Vorsitzende die abgegebenen Stimmen aus. <sup>2</sup>Hat ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erhalten, so wird dieser der Abgeordnete des Zentralrats für die Rundensiegerernennungskonferenz, sofern er die Wahl annimmt.
 
 
 
(7) <sup>1</sup>Lehnt der gewählte Kandidat die Wahl ab oder hat niemand die Mehrheit der Stimmen erhalten, so sind Neuwahlen gemäß der in diesem Artikel beschriebenen Weisungen abzuhalten. <sup>2</sup>Steht auch danach kein Abgeordneter fest, so wird der Zentralratsvorsitzende zum Abgeordneten bestimmt.
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (8) Das [[Wahlwerbungsunterlassungsgesetz (WUG)|Wahlwerbungsunterlassungsgesetz]] gilt entsprechend.</span>
 
 
 
===Artikel E. Zentralratsgebäude und Hausrecht===
 
 
 
====Artikel E.1. Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(1) Die Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter]] und ihre Unterseiten dienen als Anlaufstelle des Zentralrats.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Die Bearbeitung der Unterseiten des Zentralrats ist, soweit diese nicht durch entsprechende Regelungen oder Hinweise für Mitteilungen anderer Spielteilnehmer freigegeben sind, grundsätzlich den Mitgliedern des Zentralrats vorbehalten. <sup>2</sup>Im Rahmen des Wiki-Prinzips werden Verschönerungsversuche und ähnliche Eingriffe durch andere Spielteilnehmer gegebenenfalls geduldet, jedoch behält sich der Zentralrat eine jederzeitige Rückgängigmachung vor.
 
 
 
====Artikel E.2. Öffnungszeiten des Zentralrats====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (1) <sup>1</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter beschließt über eine Öffnungszeitenverordnung, welche die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes für die Öffentlichkeit bestimmt. <sup>2</sup>Bei der Festlegung der Öffnungszeiten sind die geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie die [[Kamelrechte]] und die Grundsätze der Bürgernähe gegeneinander abzuwägen.</span>
 
 
 
(2) An nationalen und internationalen [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenktage_und_Aktionstage Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen] bleibt der Zentralrat ganztägig geschlossen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. <sup>2</sup>Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden.
 
 
 
====Artikel E.3. Ordnungsmaßnahmen====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (1) Ein Kamel, das ungehörige Ausführungen macht oder eine grobe Störung der Ordnung verursacht, ist vom Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter zu rügen und im Wiederholungsfall zur Ordnung zu rufen.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Gegen diesen Beschluß kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>2</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
 
 
 
(3) Bei einem besonders schweren Verstoß nach Absatz 1 kann der Vorsitzende den Vorgang an den Spielleiter verweisen.</span>
 
 
 
===Artikel F. Änderung der Geschäftsordnung===
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Jedes Kamel, auch Nicht-Zentralratsmitglieder, darf Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung dem Zentralrat per Antrag vorbringen. <sup>2</sup>Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung von Nicht-Zentralratsmitgliedern können ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Zentralrat entscheidet wie in Artikel C. beschrieben über die Änderung. <sup>2</sup>Wird über die Änderung abgestimmt, dann gilt sie als angenommen, wenn mindestens zwei Kamele zustimmen. <sup>3</sup>Die neu formulierte Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. <span style="color:#ff0000"><sup>4</sup>Die der Änderung zugrunde liegende Entscheidung ist in der Versionsgeschichte der Geschäftsordnungsseite zu vermerken.</span>
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Sollte die Geschäftsordnung geändert werden, so hat der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter dafür sorge zu tragen, dass die Änderung auf der Gremiumsseite oder einer ihrer dafür vorgesehenen Unterseiten veröffentlicht wird. <sup>2</sup>Er kann diese Aufgabe auch an einen anderen Zentralreiter übertragen.
 
 
 
<span style="color:#ff0000"> (4) <sup>1</sup>Eine Änderung der Geschäftsordnung kann auch erfolgen, indem ein Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter die jeweils aktuelle Geschäftsordnung auf deren Seite bearbeitet. <sup>2</sup>Die Änderung wird wirksam, wenn ihr kein Zentralreiter innerhalb von 24 Stunden widerspricht oder ein Zentralreiter zustimmt. <sup>3</sup>Änderungen nach diesem Absatz sind innerhalb der Geschäftsordnung rot zu hinterlegen. <sup>4</sup>Bis zur Wirksamkeit der Änderung ist eine etwaig durch diese Änderung ersetzte oder wegfallende Regelung in roter Schrift darzustellen.
 
 
 
(5) Eine Änderung an der Geschäftsordnung ist im Verordnungstitel durch den Zusatz ''„Zuletzt geändert durch … vom … (''<tt>Veröffentlichung</tt>'')"'' zu kennzeichnen.</span>
 
 
 
===Artikel G. Schlussbestimmungen===
 
 
 
====Artikel G.1. Salvatorische Klausel ====
 
 
 
<sup>1</sup>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit den Spielregeln oder den unveränderlichen Rahmenregeln im Widerspruch stehen, oder sich anderweitig als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen nicht berührt. <sup>2</sup>An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der bürokratischen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die der Zentralrat mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. <sup>3</sup>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist.
 
 
 
====Artikel G.2. Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">Der Zentralrat kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Geschäftsordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen.</span>
 
 
 
====Artikel G.3. Auslegung der Geschäftsordnung====
 
 
 
<span style="color:#ff0000"><sup>1</sup>Über auftauchende Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Vorsitzende. <sup>2</sup>Solche Zweifel gelten als gegeben, wenn ein Zentralreiter sie behauptet. <sup>3</sup>Widersprechen zwei Zentralreiter, so entscheidet der Zentralrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit. <sup>4</sup>Kommt innerhalb von 1500 Minuten keine Einigung zustande, ist die betreffende Regelung bis zur Klärung ungültig. <sup>5</sup>Sie ist in der Geschäftsordnung durchzustreichen.</span>
 
 
 
====Artikel G.4. Verstöße gegen die Geschäftsordnung====
 
 
 
<span style="color:#ff0000">Über Beschwerden bezüglich Verstöße von Mitgliedern und Angehörigen des Zentralrats der Paragraphenreiter gegen diese Geschäftsordnung entscheidet der Zentralrat. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch beim Spielleiter eingelegt werden. Dieser entscheidet in letzter Instanz.</span>
 
 
 
====Artikel G.5. Inkrafttreten====
 
 
 
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter in Kraft.
 
 
 
(2) Sie tritt außer Kraft, sobald sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird, die aktuelle Runde des Bürokratenspiels endet oder das jüngste Gericht seine Arbeit aufnimmt, was von alledem zuerst kommt.
 
 
 
===Diskussion===
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|E2-Anm1-08-12-06-DoN|Geschäftsordnungsentwürfe; insbesondere Entwurf Nr. 2|Werte Kollegen! Ich würde eine Gestaltung des Artikel B.1. Absatz 3 in der Form von Rotationen, wöchentlichen Wahlen o.ä. begrüßen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:13, 12. Aug 2006 (CEST)|-}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 1-4-Mthk|Antrag Nr. 1 (Geschäftsordnung) sowie Entwürfe und Anmerkungen dazu
 
|Lieber Kollege Doppelnull, geschätzte Zentralratskollegen!<br/>
 
Ich habe mir erlaubt, Entwurf Nr. 2 durchzusehen und die Rot-Markierungen zu korrigieren. Gegen die meisten Änderungen habe ich nichts einzuwenden. Eine detaillierte Stellungnahme meinerseits wird folgen.
 
|Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 09:44, 15. Aug 2006 (CEST)
 
|-
 
}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 1-5-Mthk|Antrag Nr. 1 (Geschäftsordnung), insbesondere Entwurf Nr. 2, sowie Anmerkungen dazu
 
|Verehrte Zentralratskollegen!
 
 
 
Zu Entwurf Nr. 2 nehme ich wie folgt Stellung:<br/>
 
*Artikel B.2. (Alterspräsident) ist insofern problematisch, dass der Zentralrat aufgelöst und seine jetzigen Mitglieder durch den Spielleiter und den Aufsichtsrat gewählt wurden (siehe [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge#Nr. 16 vom 5. August 2006: Neuwahlen zum dritten Zentralrat der Paragraphenreiter|Neuwahlen zum dritten Zentralrat der Paragraphenreiter]]). Deshalb lässt sich der Alterspräsident nicht mehr eindeutig feststellen und die Erfüllung von Ziffer 3 des Absatzes dürfte sich als unmöglich erweisen.<br/>
 
 
 
*Artikel C.1. Anträge an den Zentralrat der Paragraphenreiter<br />Absatz 7 ist etwas ungenau und unnötig kompliziert formuliert. Ich schlage stattdessen vor:<br />(7) Hat der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag abgelehnt, so kann ein neuer Antrag mit dem gleichen Inhalt während der gleichen Zentralratstagung nur auf Verlangen der Mehrheit des Zentralrats oder frühestens 7,9165 Tage danach erneut gestellt werden.<br />Absatz 8 gibt nicht an, von welchem Zeitpunkt an die 333 Stunden gemessen werden.<br />Absatz 5 und 9 dieses Artikels heisse ich gut.
 
 
 
*Aus Artikel C.2. (Anträge auf Änderung der Spielregeln), Absatz 2 geht nicht eindeutig hervor, ob Anträgen, die keine Anträge auf Änderung der Spielregeln sind, keine Anmerkungen beigelegt werden dürfen. So wie ich den Text auffasse, bezieht er sich auf die Bearbeitungsphase eines solchen Antrags, deshalb:<br />(2) Solange der Zentralrat über einen gestellten Antrag auf Änderung der Spielregeln noch nicht entschieden hat, hat jedes antragsbefugte Kamel das Recht, diesem Regeländerungsantrag Anmerkungen anbeizustellen.
 
 
 
*Artikel D.1. Übertragungsrecht: Da fehlt ein n:<br />Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann einzelne oder mehrere seiner Aufgaben, Teilaufgabe'''n''' und Rechte ...
 
 
 
*Artikel E.3. Ordnungsmaßnahmen: "ungehörige Ausführungen" erscheint mir etwas zu vage; das Rügen überlassen wir lieber dem Spielleiter. Der Täter soll zur Ordnung gerufen und im Wiederholungsfall verwarnt werden.<br />(1) Ein Kamel, das ehrverletzende, unsittliche, rassistische oder sonst wie ungehörige  Ausführungen macht oder eine grobe Störung der Ordnung verursacht, ist vom Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter zur Ordnung zu rufen und im Wiederholungsfall zu verwarnen.<br />(2) <sup>1</sup>Gegen diesen Beschluß kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>2</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.<br />(3) Einen besonders schweren Verstoß nach Absatz 1 kann der Vorsitzende dem Spielleiter anzeigen.
 
 
 
*Artikel F. Änderung der Geschäftsordnung<br />Absatz 4 Ziffer 2 schliesst das Selbstgenehmigen nicht aus. Das Zusammenspiel der Ziffern 3 und 4 erlaubt es nicht, zwischen dem neuen Regeltext und dem zu ersetzenden bzw. wegfallenden zu unterscheiden.<br />(4) <sup>1</sup>Eine Änderung der Geschäftsordnung kann auch erfolgen, indem ein Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter die jeweils aktuelle Geschäftsordnung auf deren Seite bearbeitet. <sup>2</sup>Die Änderung wird wirksam, wenn ihr kein Zentralreiter innerhalb von 24 Stunden widerspricht oder ein '''anderer''' Zentralreiter zustimmt. <sup>3</sup>Änderungen nach diesem Absatz sind innerhalb der Geschäftsordnung rot zu hinterlegen. <sup>4</sup>Bis zur Wirksamkeit der Änderung ist eine etwaig durch diese Änderung ersetzte oder wegfallende Regelung '''entsprechend zu kennzeichnen'''.
 
 
 
*Artikel G.4. Verstöße gegen die Geschäftsordnung: Da fehlen die <nowiki><sup></nowiki>:<br /><sup>1</sup>Über Beschwerden bezüglich Verstößen von Mitgliedern und Angehörigen des Zentralrats der Paragraphenreiter gegen diese Geschäftsordnung entscheidet der Zentralrat. <sup>2</sup>Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch beim Spielleiter eingelegt werden. <sup>3</sup>Dieser entscheidet in letzter Instanz.
 
 
 
Allen übrigen Änderungen stimme ich zu.
 
----
 
Bezugnehmend zur Anmerkung E2-Anm1-08-12-06-DoN von Doppelnull möchte ich sagen, dass ich nichts gegen Rotationen einzuwenden habe. Der Vorsitzende soll jeweils selbst bestimmen, um welche Koordinatenachse er rotieren will.
 
 
 
|Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 15:40, 18. Aug 2006 (CEST)
 
|-
 
}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|E2-Anm2-08-19-06-DoN|Anmerkung Nr. 1-5-Mthk|Werter Kollege Mathekamel, sehr geehrte Ratskollegen!<br>Ich möchte mich zunächst bei dem Ratskollegen Mathekamel für dessen ausführliche Stellungnahme und konstruktive Kritik zu und an dem Entwurf Nr. 2 bedanken.<br>Zu den Punkten bezüglich der Artikel C.2., D.1. sowie G.4. kann ich nur meine ausdrückliche Zustimmung zum Ausdruck bringen. <br>Artikel C.1. Absatz 7 des Entwurfes Nr. 2 würde ich nicht ändern. In Absatz 8 müsste zu recht ein Zeitspannenbezugspunkt eingefügt werden. Ich würde "ab Annahme" bzw. "ab Antragsannahme" vorschlagen.<br>Auch Artikel E.3. Absatz 1 würde ich zumindest im Tatbestandsteil belassen. Einer Änderung in der Rechtsfolge bezüglich der Rügehoheit des Spielleiters könnte ich zustimmen. Dem Änderungsvorschlag hinsichtlich des Absatzes 3 stimme ich jedenfalls zu.<br>Auch ein Einfügen des Wortes "anderer" in den Artikel F Absatz 4 - im Übrigen - <u>Satz</u> 2 ist unterstützenswert und entspricht auch meiner ursprünglichen Intention. Ein Problem im Zusammenspiel der Regelungen der Sätze 3 und 4 kann ich jedoch nicht nachvollziehen, da sich ein rot hinterlegtes deutlich von einem rot geschriebenen Wort unterscheidet (s. unten).<br>Auch die Alterspräsidentenproblematik ist mE unbegründet, da Artikel B.2. Satz 1, 2. Alternative von "hineingewählt wurde" (Passivform) spricht. Es handelt sich hierbei folglich um einen Wahlmodus, welcher von Dritten ausgeübt wird. Dies entspricht der vorgetragenen Problematik die infolge der Neuwahl des Zentralrats durch Aufsichtsrat und Spielleiter eingetreten sein soll. Nach der vorbezeichneten Regelungsnorm ist in diesem Fall der Zentralreiter Alterspräsident, welcher als erstes gewählt wurde. Bei gleichzeitiger Wahl mehrerer Personen durch ein Gremium richtet sich die Reihenfolge nach der Reihenfolge der Auflistung durch das wählende Gremium.<br>Alternativ zu der Alterspräsidentenregelung käme auch folgende Regelung in Frage:<br>
 
:Artikel A.2. Konstituierung<br>
 
:<sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter werden umgehend vom ''Vorsitzenden des vorangegangenen Zentralrats, bei dessen Verhinderung oder Untätigkeit von 10 Stunden vom Spielleiter'' durch eine jedem Mitglied zugestellte Ladung zur Konstituierungsberatung eingeladen. <sup>2</sup>Diese Beratung findet spätestens 0,285 Wochen nach Beginn der Zentralratstagung statt.
 
 
 
:Artikel B.2.  --entfällt--
 
 
 
Bezüglich der Anmerkung zur Rotation:
 
Artikel B.1. (5) Der Vorsitzende kann seine Rotation per Verordnung regeln.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  02:46, 19. Aug 2006 (CEST)|-}}
 
<sup>Anmerkung</sup> <span style="background-color: #ff0000">rot hinterlegte</span> - <span style="color:#ff0000">rot geschrieben</span>
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 1-7-Mthk|E2-Anm2-08-19-06-DoN
 
|Werter Kollege Doppelnull, sehr geehrter Ratskollege C 80.133 PO 19.204!
 
 
 
Es freut mich, dass Kollege Doppelnull den von mir vorgeschlagenen Änderungen an Entwurf Nr. 2 bez. der Artikel C.2., D.1. sowie G.4. ausdrücklich zustimmt.
 
 
 
*Artikel C.1. Absatz 7 des Entwurfes Nr. 2 können wir meinetwegen so belassen.<br />Da Absatz 8 des Artikels C.1. sich nur auf das Aufheben des Beschlusses und nicht auf den angenommenen Antrag bezieht, ist statt "ab Annahme" bzw. "ab Antragsannahme" meiner Meinung nach etwas treffender:<br />(8) Ein neuer Antrag, der die Aufhebung eines Beschlusses verlangt, durch den ein Antrag angenommen wurde, ist vor Ablauf von 333 Stunden '''nach In-Kraft-Treten dieses Beschlusses''' nicht zulässig.
 
 
 
*Artikel E.3. soll also, wenn man den Tatbestandsteil belässt, wie folgt lauten:<br />(1) Ein Kamel, das ungehörige Ausführungen macht oder eine grobe Störung der Ordnung verursacht, ist vom Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter zur Ordnung zu rufen und im Wiederholungsfall zu verwarnen.<br />(2) <sup>1</sup>Gegen diesen Beschluß kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>2</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.<br />(3) Einen besonders schweren Verstoß nach Absatz 1 kann der Vorsitzende dem Spielleiter anzeigen.
 
 
 
*Bez. Artikel F danke ich Ratskollege Doppelnull für die erklärenden Worte bezüglich rot geschriebener Schrift und rot hinterlegter Schrift. Er wolle bitte entschuldigen, dass ich beim Lesen dieses Artikels nicht die nötige Sorgfalt habe walten lassen, womöglich habe ich einfach rot gesehen. Allerdings könnte das Rot-Hinterlegen dann zum Problem werden, falls der Hintergrund der Geschäftsordnung auf rot umgeschaltet würde. Ich rege an, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
 
 
 
*Dem Alterspräsidenten stimme ich zu, vorausgesetzt die Präzisierung im Falle des Gewählt-Werdens durch andere Gremien wird auch im Regeltext verankert:<br />Artikel B.2. Alterspräsident<br />(1) Das Mitglied, welches sich als erstes in den Zentralrat der Paragraphenreiter gewählt hat bzw. als erstes hineingewählt wurde, ist Alterspräsident des Zentralrats.<br />(2) Bei gleichzeitiger Wahl mehrerer Personen durch ein Gremium richtet sich die Reihenfolge nach der Reihenfolge der Auflistung durch das wählende Gremium.<br />(3) Wird der Alterspräsident zum Vorsitzenden des Zentralrats, übernimmt das in der Altersreihenfolge nächste Mitglied das Amt des Alterspräsidenten.<br />(4) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind in den Auflistungen der Gremienseiten in absteigender chronologischer Reihenfolge aufzuführen.<br />Im Hinblick auf Rotationen des Vorsitzenden schlage ich vor, in Absatz 3 das Wort "gewählt" wegzulassen, um in jedem Fall zu verhindern, dass ein Zentralreiter gleichzeitig Vorsitzender und Alterspräsident ist. In der Fassung von Entwurf Nr. 2 fehlt in Absatz 2 übrigens noch ein Komma, das hier ergänzt ist.
 
 
 
*Artikel B.1. Absatz 5 stimme ich zu:<br />(5) Der Vorsitzende kann seine Rotation per Verordnung regeln.
 
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 11:19, 21. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter |-}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|E2-Anm3-08-21-06-DoN|Anmerkung Nr. 1-7-Mthk|Hochverehrte Ratskollegen!<br>Es freut mich zu sehen, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter bei dieser äußerst fruchtbaren Diskussion um die Geschäftsordnung anscheinend mit zügigen Schritten auf eine abstimmungsreife Vorlage voranschreitet.<br>Bezüglich der Punkte der Anmerkung Nr. 1-7-Mthk, die sich auf die Absätze C.1 und E.3. beziehen gebe ich den Vorschlägen meine Zustimmung.<br>Soweit ich dem werten Kollegen Mathekamel bei der Klärung der Farbmarkierungsproblematik helfen konnte, freut mich dies sehr. Eine eingeräumte Huddelichkeit möge ihm - trotz der so wichtigen und ernsten Angelegenheit - entschuldigt sein. Zur Abwehr von Farbmarkierungsproblemen im Rahmen des Artikels F greife ich gerne die Anregung des Kollegen Mathekamel auf und schlage folgenden zusätzlichen Absatz vor:
 
 
 
:(6) <sup>1</sup>Eine Änderung der Hintergrundfarbe der Geschäftsordnung in schwarz oder ähnlich dunkle Farben sowie in rot oder rotähnliche Farben is unzulässig. <sup>2</sup>Wer beim betrachten der Geschäftsordnung durch das Tragen rosaroter Brillen Farbmarkierungen übersieht, ist für deren Nichtbeachtung vollständig verantwortlich. <sup>3</sup>Satz 2 gilt für ähnlich gefährliche Tönungen analog.
 
 
 
<small>''Anmerkung:'' Das fehlende „t“ des Satz 1 („is_“) wurd absichtlich nicht besetzt. Ich schlage vor an dieser Stelle dem von mir - Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen "d" - herrenlos aufgefundenen und derzeit in Obhut des Aufsichtsrats stehenden „t“ (s. [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Antr%C3%A4ge#Nr._6_vom_28._Juli_2006|hier]]) ein neues Zuhause zu geben.</small>
 
 
 
Dem Vorschlag bezüglich des Artikel B.2. stimme ich zu. Diesem Punkt entnehme ich auch, dass es bei der Alterspräsidentenregelung bleibt und der Alternativvorschlag aus der Anmerkung E2-Anm2-08-19-06-DoN nicht zum tragen kommt. (Um Bestätigung wird gebeten.)
 
 
 
Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 15:02, 21. Aug 2006 (CEST)|-}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 1-9-Mthk|E2-Anm3-08-21-06-DoN
 
 
|Werter Kollege Doppelnull!
 
|Werter Kollege Doppelnull!
  
Artikel F ist in dieser Form voll und ganz zufrieden stellend. Jedoch möchte ich bitten, dass im Geschäftsordnungstext zwecks Vermeidung von Missverständnissen Dritter mittels Fussnote deutlich vermerkt wird, dass es sich bei dem scheinbar fehlenden t um eine Leihgabe an den Aufsichtsrat handelt. Gegen ein solches Geschenk ist nichts einzuwenden, kleine Geschenke erhalten schliesslich die Freundschaft. Ausserdem ist eine angenehme Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat mehr als wünschenswert.<br />
+
Mathekamel lässt höflich anfragen, ob es sich bei der Begründung im vorbezeichneten Antrag möglicherweise um Artikel B.1. Absatz '''3''' Satz 1 ZdPGO anstatt Absatz 2 handeln könnte.
Ich wünsche dem Beauftragten des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen "d" viel Glück bei seiner Weitersuche nach diesem. Was den Alterspräsidenten betrifft: Ja, natürlich bleibt es dabei. Die neue Fassung ist ausreichend präzise.
+
|Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 09:03, 29. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung#Artikel B.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter|Artikel B.1. ZdPGO]]}}
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Ratskollege C 80.133 PO 19.204 sei auch noch um Stellungnahme zur jetzigen überarbeiteten zweiten Fassung gebeten, ansonsten werde ich seine stillschweigende Zustimmung annehmen und schlage vor, dass die alten Fassungen allesamt in ein Archiv (z. B. die Diskussionsseite der jetzigen [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung|Geschäftsordnungsseite des Zentralrats]]) verschoben werden und hier der Abstimmungstext für das Plenum des Zentralrats publiziert wird. Anschliessend soll nach der willkürlichen Frist von genau etwa 2 Tagen die Abstimmung eingeleitet werden.
 
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 16:45, 21. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter |-}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|E2-Anm4-08-21-06-DoN|Anmerkung Nr. 1-9-Mthk|Werter Kollege Mathekamel!<br>Sofern ich mich in meiner vorangegangenen Anmerkung missverständlich ausgedrückt haben sollte, bitte ich dies zu entschuldigen. Gemeint - und der Sachlage entsprechend - ist, dass das betreffende „t“ alleine aufgefunden wurde. Zunächst war der Verdacht naheliegend, dass es sich um ein bis dato unerkannt fehlendes „t“ der Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats handelt. Deshalb wurde das „t“ von mir an den Aufsichtsrat übergeben. Dieser stellte jedoch klar, dass auf deren Geschäftsordnungsseite kein „t“ fehlt. Bei der vermeintlich t-losen Buchstabengruppe handelt es sich nicht, wie von mir vermutet um „stimmt“ sondern - wie Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsferienausschussvorsitzender Wolfgang mir versicherte - um das Verb „simmt“ (Zusimmung). Der Ursprung des von mir aufgefundenen „t“s konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Mein Ansinnen ist nun, anstatt ein neues „t“ in die Welt zu setzen, dem derzeit untätigen und heimatlosen „t“ einen neue Heimat in unserer Geschäftsordnung zu geben. Natürlich müsste der Vorgang noch mit dem Aufsichtsrat abgesprochen und von diesem genehmigt werden, da dieser zur Zeit das „t“ in seiner Obhut hat. Soweit der Zentralrat gegen diese Adoption nichts einzuwenden hat, werde ich mich diesbezüglich mit dem Aufsichtsrat in Verbindung setzen.<br>Für die Wünsche betreffend der weiteren Suche nach den verlorenen Buchstaben bedanke ich mich herzlich. Ich bitte diesbezüglich auch um Beachtung der [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Bekanntmachung_Nr._1_vom_20._August_2006|Bekanntmachung vom 20. August 2006]].
 
 
 
Bezüglich der Archivierung und der Abstimmungstexterstellung schlage ich vor, <u>nach</u> der Abstimmung den gesamten Vorgang in ein Archiv des Konferenzraums zu verschieben und den - soweit beschlossenen - Abstimmungstext direkt als Geschäftsordnung auf die entsprechende Seite zu verschieben. Ein eigenes Geschäftsordnungsarchiv halte ich nicht für ratsam, da man daraus schließen könnte, dass jede zukünftige Änderung an der Geschäftsordnung eine Verschiebung der bisherigen Geschäftsordnung in das entsprechende Archiv nach sich zöge.
 
 
 
Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 17:59, 21. Aug 2006 (CEST)|-}}
 
 
 
==Anmerkung zu [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._17_vom_07. August_2006|Antrag Nr. 17 (SL)]]==
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
 
 
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/eilt}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A-SF-07-8-06-DoN|[[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag _Nr._17_vom_07._August_2006|Antrag Nr. 17]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._10_vom_30._Juli_2006|Verfügung vom 30.Juli]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._33_vom_21._Juli_2006|Antrag Nr. 33]]|Hochverehrte Ratskollegen! In Anbetracht seit dem 5. August geltenden strengen Auflagen für die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter (s.oben genannte Verfügung) und der daraus resultierenden Einschränkungen, die insbesondere die Arbeit des Zentralrats am morgigen <u>D</u>ienstag erschweren werden, habe ich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten (s. oben genannten Antrag Nr. 17) gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich etwaige Einwände an entsprechender Stelle der Antragsseite des Spielleiters vorzubringen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:38, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}}
 
 
 
==Antrag Nr. 2 vom 10. August 2006==
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 2|''Antrag auf Zurückstellung der Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln''
 
 
 
Der Zentralrat der Paragraphenreiter wolle beschließen:
 
 
 
:„'''Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom ... über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz'''
 
 
 
:Die Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Absatz a Spielregeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.“
 
|Gemäß § 5a Absatz a Spielregeln hat jedes Gremium ein Mitglied der Rundensiegerernennungskonferenz zu wählen, sobald alle von den Spielregeln vorgegeben Gremien und Posten vollständig besetzt sind. Dies ist nunmehr der Fall. Es erscheint jedoch sachgerecht, die Wahl durch den Zentralrat der Paragraphenreiter bis auf weiteres zurückzustellen, da derzeit insbesondere noch keine Geschäftsordnung des Zentralrats vorliegt. Eine vermeidbare Verzögerung wird hierdurch nicht eintreten, zumal eine Festlegung des Rundenendes durch den Spielleiter derzeit nicht zu erwarten ist, gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters ein Anfechtungsverfahren läuft und auch der Innenrevisionsdienst eine Wahl noch nicht eingeleitet hat. Eine vorläufige Zurückstellung erscheint mit dem Geist von § 5a der Spielregeln vereinbar, der keine bestimmte Frist für die Wahl vorschreibt. Das Verfahren kann auf Antrag eines Zentralreiters jederzeit wieder aufgenommen werden, außerdem steht jedem Kamel die Möglichkeit einer Klärung durch den Spielleiter offen.<br>''([[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge/Archiv#Nr._27_vom_15._Juli_2006:_Zur.C3.BCckstellung_der_Wahl_zur_Rundensiegerernennungskonferenz|Frei nach]] [[Kamel:Wolfgang|Wolfgang]])''|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 01:49, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP|[[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Nr._46_vom_9._August_2006:_Wahl_zur_Rundensiegerernennungskonferenz_durch_den_Zentralrat|Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN]]}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/jajaja, ich hab es gesehen|Antrag Nr. 2 vom 10. August 2006|[[Kamel:C 80.133 PO 19.204|C 80.133 PO 19.204]] 02:06, 10. Aug 2006 (CEST)|neue Stempelfarbe wurde noch nicht genehmigt.|Ich habe Durst.}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Antrag Nr. 2 vom 10. August 2006|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür! [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 02:10, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Stimme zu! Die Wahl des Abgeordneten ist zurückzustellen bis eine Geschäftsordnung für den Zentralrat vorliegt und durch eine Abstimmung angenommen wurde. --[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 12:55, 10. Aug 2006 (CEST)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Handheb [[Kamel:C 80.133 PO 19.204|C 80.133 PO 19.204]] 14:47, 10. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter|ergebnis=Der Antrag Nr. 2 und somit Beschluss Nr. 1 wurde einstimmig angenommen.|bemerkung=Der Beschluss wird an [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Nr._46_vom_9._August_2006:_Wahl_zur_Rundensiegerernennungskonferenz_durch_den_Zentralrat|entsprechender Stelle]] veröffentlicht.|unterschrift=[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:30, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP}}
 
 
 
==Antrag Nr. 3 vom 24. August 2006: Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Zentralrat==
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag
 
|Zentralrat der Paragraphenreiter
 
|''Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter''
 
 
 
Der Zentralrat der Paragraphenreiter möge beschließen:
 
 
 
: „'''Beschluss Nr. 2 des Zentralrats vom 24. August 2006 über eine Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter'''
 
 
 
: Der Zentralrat gibt sich gemäß §&nbsp;8 Buchst.&nbsp;a und Buchst.&nbsp;b der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln|Spielregeln]] die beigelegte Geschäftsordnung.“
 
|Es ist an der Zeit, dass sich der Zentralrat für einen reibungslosen Ablauf seiner Tätigkeiten eine Geschäftsordnung gibt. Da zu Antrag Nr. 1 seit einigen Tagen niemand mehr Stellung genommen hat, soll jetzt abgestimmt werden.
 
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 19:21, 24. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter
 
|[[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Konferenzraum/Besprechung#Antrag Nr. 1 vom 30. Juli 2006 (Geschäftsordnung)|Antrag Nr. 1 an den Zentralrat (intern)]]
 
}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Die Abstimmungsfrage lautet: „Wollen sie die dem Antrag Nr. 3 beigelegte Geschäftsordnung (ZdPGO) annehmen?“|Zentralrat der Paragraphenreiter
 
|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Ich stimme zu. --[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 19:21, 24. Aug 2006 (CEST)
 
|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Ich auch! --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  00:01, 28. Aug 2006 (CEST)|ergebnis=Die zur Abstimmung vorgelegte Geschäftsordnung (ZdPGO) wurde gemäß Artikel F. Absatz 2 Satz 2 ZdPGO angenommen.|bemerkung=Gemäß Artikel G.5. Absatz 1 ZdPGO tritt die Geschäftsordnung sofort in Kraft.|unterschrift=[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  00:01, 28. Aug 2006 (CEST)}}
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 3-1-Mthk|Antrag Nr. 3
 
|Der Geschäftsordnungstext ist auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung|Geschäftsordnungsseite des Zentralrats]] zu veröffentlichen, sofern der Beschluss zustandekommt. Sollten doch noch Änderungen am Text gewünscht werden, so ist der Weg nach Artikel F ZdPGO einzuschlagen.
 
Zentralratskollege Doppelnull wird gebeten, das „t“ aus Artikel F Absatz (6) Satz 1 beim Aufsichtsrat abzuholen und in den Regeltext einzufügen. Antrag Nr. 1 kann anschliessend in einem Konferenzraumarchiv abgelegt werden.
 
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 19:21, 24. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter|-}}
 
 
 
<center>'''Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter (ZdPGO)'''</center>
 
<center>Vom 24. August 2006 (<tt><!-- ''Veröffentlicht'' --></tt>)</center>
 
 
 
===Präambel===
 
 
 
(1) Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Spielteilnehmern, von dem Willen beseelt, als bürokratisches Glied in einem kameligen Spiel zu dienen, hat sich der Zentralrat der Paragraphenreiter in Übereinstimmung mit § 8 Absatz a Spielregeln und getragen von der Überzeugung, dass eine erfolgreiche Arbeit des Zentralrats die vertrauensvolle Zusammenarbeit all seiner Mitglieder erfordert, diese Geschäftsordnung gegeben.
 
 
 
(2) Aufgabe dieser Geschäftsordnung ist die Regelung der Organisation, der Koordinierung und des Geschäftsbetriebes im Zentralrat der Paragraphenreiter.
 
  
(3) <sup>1</sup>Diese Geschäftsordnung trifft Regelungen im Rahmen der [[Bürokratenspiel#Unveränderliche_Rahmenregeln|Rahmenregeln des Bürokratenspiels]] und der [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Regeln|Spielregeln]]. <sup>2</sup>In allen Fragen, in denen diese Geschäftsordnung keine Regelung trifft, gelten die übergeordneten Bestimmungen unmittelbar.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A4-Anm1-DoN|Anfrage Nr. 4-1-Mthk|Werter Ratskollege!<br>Die Begründung müsste sich tatsächlich auf den Absatz 3 beziehen! Ich bitte den Fehler aufgrund der späten Stunde und der noch nicht vollständig verinnerlichten neuen ZdPGO zu entschuldigen.
  
===Artikel A. Allgemeine Bestimmungen===
+
Mit freundlichen Grüssen|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  12:18, 29. Aug 2006 (CEST)|-}}
  
====Artikel A.1. Beginn und Ende der Zentralratstagung====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 4-2-Mthk|A4-Anm1-DoN
 +
|Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!
  
<sup>1</sup>Die Tagung des Zentralrats der Paragraphenreiter beginnt mit dessen vollständiger Besetzung gemäß § 1 Absatz a Spielregeln oder mit der abgeschlossenen Neuwahl gemäß § 4 Absatz b Satz 2 Spielregeln und endet mit dem Ende der Spielrunde oder der Auflösung gemäß § 4 Absatz b Satz 1 Spielregeln. Durch die Ersetzung eines Mitglieds des Zentralrats der Paragraphenreiter nach § 4 Absatz a Spielregeln endet die Tagung nicht.
+
Die falsche Angabe ist nicht weiter schlimm. Eine eingeräumte Huddelichkeit möge entschuldigt sein. Mathekamel lässt anfragen, ob Kollege Doppelnull lieber Alterspräsident bleiben oder Vorsitzender werden möchte.
 +
|Mit freundlichem Gruss: [[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 12:19, 31. Aug 2006 (CEST), MdZdP|[[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung#Artikel B.2. Alterspräsident|Artikel B.2. Absatz 3 ZdPGO]]}}
  
====Artikel A.2. Konstituierung====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A4-Anm2-DoN|Anmerkung Nr. 4-2-Mthk|Werter Ratskollege!
  
<sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter werden umgehend vom Alterspräsidenten durch eine jedem Mitglied zugestellte Ladung zur Konstituierungsberatung eingeladen. <sup>2</sup>Diese Beratung findet spätestens 0,285 Wochen nach Beginn der Zentralratstagung statt.
+
Ich danke für die Nachsicht. Betreffend der Anfrage möchte ich mitteilen, dass ich das Amt des Vorsitzenden nicht zwingend anstrebe.
  
====Artikel A.3. Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter====
+
Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP, Alterspräsident)  14:54, 31. Aug 2006 (CEST)|-}}
  
(1) <sup>1</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter besteht aus seinen Mitgliedern in der Anzahl von drei. <sup>2</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind Kamele oder kamelartige Tiere. <sup>3</sup>Anderen Lebensformen bleibt die Mitgliedschaft verwehrt.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 4-4-Mthk|A4-Anm2-DoN
 +
|Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!
  
(2) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter führen die Amtsbezeichnung "Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter (MdZdP)" oder wahlweise "Zentralreiter". <sup>2</sup>Für internationale Amtsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung "Pivotal Equestrian of Paragraphs (PEP)" zulässig. <sup>3</sup>Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung "Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter" oder wahlweise hierzu "Zentralratsvorsitzender" führen. <sup>4</sup>Die englische Bezeichnung lautet "President of the Pivotal Equestrians (PoPE)". <sup>5</sup>Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen oder neutralen Form geführt werden.
+
Es rührt mich zutiefst, als Vorsitzender vorgeschlagen zu werden. In Anbetracht meiner Mitteilung Nr. 7 bitte ich aber, dass Ratskollege Doppelnull sich selbst oder das Gastkamel wählen möge, da mit einem abwesenden Vorsitzenden ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden kann.
 +
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:40, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}}
  
(3) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt.
+
==Antrag Nr. 5 vom 29. August 2006: Ersatzkamel für [[Kamel:C 80.133 PO 19.204]]==
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/eilt}}{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 5 ZdP (intern)|Ersatzkamel für das seit längerer Zeit abwesende Zentralratsmitglied [[Kamel:C 80.133 PO 19.204]]
 +
|Hochverehrte Zentralratskollegen!
  
(4) Die Zentralreiter sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträgen und Weisungen nicht gebunden.
+
Wie ich der [http://kamelopedia.net/index.php/Spezial:Contributions/C_80.133_PO_19.204 Kamelbeiträgeseite des Kamels C 80.133 PO 19.204] entnehme, ist dieser seit zehn Tagen abwesend. Da es mir nicht möglich ist, vorauszusagen, wie lange dieser Zustand noch anhält, schlage ich vor einen Ersatz für den vorbezeichneten Zentralratskollegen zu beschaffen.
  
(5) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter arbeiten ehrenamtlich. <sup>2</sup>Folglich dürfen insbesondere keine Schreib- oder sonstige Gebühren erhoben werden. <sup>3</sup>Diese Regelung gilt nicht für Bestechungsgelder.
+
Vorgeschlagen wird [[Kamel:Gastkamel]]. Dieses wirkt immer noch aktiv an der Kamelopedia mit und hat am 25. Aug 2006, 22:52 Uhr letztmals im Rahmen des Bürokratenspiels einen Edit getätigt.
 +
Zudem verfügt es bereits über eine gewisse Spielerfahrung, hat allerding noch keine Antragsgenehmigung vom Aufsichtsrat ('''§2''' Absatz (d) der Spielregeln) erhalten. Sollte es einverstanden sein, so soll es gem. '''§4''' Absatz (a) der Spielregeln für die Dauer von 24 Stunden Mitglied werden. Ein entsprechender Antrag wäre dann an den Aufsichtsrat zu richten.
  
(6) <sup>1</sup>Jedes Zentralratsmitglied darf von seinem Amt als Zentralreiter zurücktreten. <sup>2</sup>Der Vorsitzende bestimmt, wie die vakante Stelle zu besetzen ist.
+
Sollte ein anderes Kamel vorgezogen werden, so bitte ich, darüber zu diskutieren.
 +
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 10:08, 29. Aug 2006 (CEST), MdZdP|-}}
  
====Artikel A.4. Inkompatibilität====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A5-Anm1-DoN|Antrag Nr. 5|Werter Ratskollege Mathekamel!<br>Ich unterstütze den Vorschlag. Insbesondere kann hierbei die Qualifikation des Kamels ausserhalb des von ihm angestrebten Postens als [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Sachbearbeiter#Bewerbungen_auf_Stellenausschreibungen|Aktenleiche]] überprüft werden. Ich bitte um diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Aufsichtsrat!
  
<sup>1</sup>Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter dürfen nicht gleichzeitig dem Aufsichtsrat angehören oder Spielleiter sein. <sup>2</sup>Wird ein Mitglied des Zentralrates in den Aufsichtsrat oder auf den Posten des Spielleiters gewählt, so muss es dem Vorsitzenden des Zentralrats in angemessener Frist mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt. <sup>3</sup>Handelt es sich bei dem betroffenen Mitglied um den Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter, so hat dieser die Mitteilung gegenüber dem Zentralrat abzugeben.</span>
+
Hochachtungsvoll|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  12:29, 29. Aug 2006 (CEST)|-}}
  
====Artikel A.5. Beschlussfähigkeit====
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anmerkung Nr. 5-2-Mthk|A5-Anm1-DoN|Ein entsprechender Antrag wurde an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Das Gastkamel ist einverstanden. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:36, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}}
  
(1) Zur Beschlussfähigkeit ist ein vollständig besetzter Zentralrat der Paragraphenreiter erforderlich.
+
==Antrag Nr. 6 vom 30. August 2006: Öffnungszeitenverordnung==
  
(2) Die Zentralreiter müssen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 6|Ich beantrage die Ausarbeitung einer Öffnungszeitenverordnung gem. Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO.|Eine solche besteht derzeit nicht, obwohl die ZdPGO diese fordert.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)|Anmerkung A6-Anm1-DoN}}
  
(3) <sup>1</sup>Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange sie nicht von einem Zentralreiter bezweifelt wird. <sup>2</sup>Bestehen begründete Zweifel, entscheidet hierüber ein Ausschuss.
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A6-Anm1-DoN|Antrag Nr. 6|<br><center>'''Verordnung über die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes (Öffnungszeitenverordnung ZdP)'''</center><br><center>Vom xx. August 2006</center><br>
 +
'''Eingangsformel'''<br>Auf Grund des Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO verordnet der Zentralrat der Paragraphenreiter:
  
===Artikel B. Organe und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter===
+
'''§ 1 Sachlicher Geltungsbereich'''<br>
 +
(1) Die Verordnung gilt für<br>
 +
# das Zentralratsgebäude sowie
 +
# andere Gebäude und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter,
  
====Artikel B.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
+
soweit hierfür keine anderslautende Regelung existiert.
  
(1) <sup>1</sup>Der Vorsitz des Zentralrats wird von einem seiner Mitglieder geführt. <sup>2</sup>Der Vorsitzende ist auf der Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien|Gremienübersichtsseite]] und auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter|Gremiumsseite des Zentralrats]] ausreichend zu kennzeichnen.  
+
(2) <sup>1</sup>Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten sind von dieser Verordnung nicht erfasst. <sup>2</sup>Einen Anspruch auf Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und anderer Verwaltungsakte besteht ausserhalb der Öffnungszeiten jedoch nicht.
  
(2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Zentralrats delegieren.  
+
'''§ 2 Allgemeine Öffnungszeiten'''<br>
 +
(1) Die Gebäude und Einrichtungen sind, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
  
(3) <sup>1</sup>Der erste Vorsitzende wird von den Mitgliedern gewählt. <sup>2</sup>Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird der Vorsitzende vom Spielleiter bestimmt.  
+
(2) An Samstagen sind die Gebäude und Einrichtungen, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
  
(4) <sup>1</sup>Verlässt der Vorsitzende den Zentralrat, so kann er zuvor einen Nachfolger bestimmen. <sup>2</sup>Tut er dies nicht, so wird der Nachfolger wie in Absatz 3 beschrieben gewählt.  
+
(3) An nationalen und internationalen [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenktage_und_Aktionstage Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen] bleiben die Gebäude und Einrichtungen gemäß Artikel E.2. Absatz 2 ZdPGO ganztägig geschlossen.
  
(5) Der Vorsitzende kann seine Rotation per Verordnung regeln.
+
'''§ 3 Öffnungszeiten der Verwaltung'''<br>
 +
(1) <sup>1</sup>Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben öffnen, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden nach der Öffnung des Gebäudes. <sup>2</sup>Sie schliessen drei Stunden vor der Schliessung des Gebäudes.
  
====Artikel B.2. Alterspräsident====
+
(2) An Samstagen öffnen die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, drei Stunden nach der Gebäudeöffnung und schliessen eine Stunde vor der Gebäudeschliessung.
(1) Das Mitglied, welches sich als erstes in den Zentralrat der Paragraphenreiter gewählt hat bzw. als erstes hineingewählt wurde, ist Alterspräsident des Zentralrats.
 
  
(2) Bei gleichzeitiger Wahl mehrerer Personen durch ein Gremium richtet sich die Reihenfolge nach der Reihenfolge der Auflistung durch das wählende Gremium.
+
(3) Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben sind während der Mittagspause geschlossen.
  
(3) Wird der Alterspräsident zum Vorsitzenden des Zentralrats, übernimmt das in der Altersreihenfolge nächste Mitglied das Amt des Alterspräsidenten.
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'''§ 4 Öffnungszeiten von Gastronomieeinrichtungen'''<br>
 +
<sup>1</sup>Gastronomieeinrichtungen dürfen während der Gebäudeöffnungszeiten geöffnet haben. <sup>2</sup>Sofern durch diese oder eine andere Verordnung oder Regelung nichts anderes bestimmt ist, müssen vorhandene Gastronomieeinrichtungen eine halbe Stunde nach der Gebäudeöffnung bis eine Stunde vor Gebäudeschliessung geöffnet haben.
  
(4) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind in den Auflistungen der Gremienseiten in absteigender chronologischer Reihenfolge aufzuführen.
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'''§ 5 Mittagspause'''<br>
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<sup>1</sup>Soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, dauert die Mittagspause an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden. <sup>2</sup>An Samstagen dauert sie eine Stunde. <sup>3</sup>Die Mittagspause beginnt um 12:00 Uhr.  
  
====Artikel B.3. Ferienausschuss====
+
'''§ 6 Änderung der Verordnung'''<br>
 +
Änderungen an der Verordnung erfolgen gemäß [[Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Gesch%C3%A4ftsordnung#Artikel_F._.C3.84nderung_der_Gesch.C3.A4ftsordnung|Artikel F ZdPGO]].
  
(1) <sup>1</sup>Der Ferienausschuss, der ein nicht ständiges Untergremium des Zentralrats bildet, wird eingerichtet, wenn mindestens zwei Mitglieder des Zentralrats an der Ausübung des Amtes für eine nicht unerhebliche Zeit vorübergehend verhindert sind. <sup>2</sup>Eine solche Verhinderung soll in der Regel, wenn sie noch nicht eingetreten ist, für die Zukunft nur festgestellt werden, wenn die Mitglieder eine Verhinderung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden glaubhaft öffentlich angekündigt haben. <sup>3</sup>Ist eine Verhinderung bereits eingetreten, so stützt das Mitglied, das den Ferienausschuss einberuft, seine Feststellungen auf eine auf den eigenen Ermittlungen beruhende pflichtgemäße Prognose.  
+
'''§ 7 Abweichungen'''<br>
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Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Verordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen.
  
(2) <sup>1</sup>Mitglieder des Ferienausschusses sind die nicht an der Amtsausübung verhinderten Mitglieder des Zentralrats. <sup>2</sup>Vorsitzender des Ferienausschusses ist der Vorsitzende des Zentralrats oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter. <sup>3</sup>Hat der Vorsitzende des Zentralrats keinen Stellvertreter bestimmt, so wird der Vorsitzende des Ferienausschusses wie in Artikel B.1. Absatz 3 von den Mitgliedern des Ferienauschusses gewählt. <sup>4</sup>Eine Liste der Mitglieder ist mit der Einberufung des Ferienausschusses zu veröffentlichen. <sup>5</sup>Der Ferienausschuss hat unverzüglich die gegenseitige Vertretung der Einzelposten innerhalb des Zentralrats mindestens für die Zeit seines Bestehens zu regeln, soweit dies noch nicht erfolgt ist.  
+
'''§ 8 Folgenabschätzung'''<br>
 +
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Arbeitsrecht, der [[Kamelrechte]] sowie der Grundsätze der Bürgernähe regelmäßig zu überprüfung.
  
(3) <sup>1</sup>Die Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats gehen zeitweise auf den Ferienausschuss über, sobald der Ferienausschuss einberufen und der Vorsitzende des Ferienausschusses das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellt. <sup>2</sup>Ausgenommen von der Übertragung ist die Wahl des Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln. <sup>3</sup>Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, die sich auf den Zentralrat, dessen Mitglieder oder dessen Vorsitzenden beziehen, für den Ferienausschuss und dessen Mitglieder und Vorsitzenden sinngemäß. <sup>4</sup>Für die Bestimmung von Mehrheiten oder Quoren verringert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen im gleichen Verhältnis, in dem die Anzahl der Mitglieder des Ferienausschusses zur regelmäßigen Anzahl der Mitglieder des Zentralrats steht.
+
'''§ 9 Inkrafttreten'''<br>
 +
Diese Verordnung tritt am xy. September 2006 in Kraft.
  
(4) <sup>1</sup>Der Ferienausschuss endet, sobald er sich durch eine wirksame Entscheidung auflöst. <sup>2</sup>Er endet auch, sobald genügend Mitglieder des Zentralrats, deren Verhinderung als Grund für seine Einrichtung benannt worden ist, gemeinsam oder einzeln dem Ausschuss gegenüber dessen Auflösung verlangen. <sup>3</sup>Tritt vor dem Ende des Ferienausschusses eine weitere Verhinderung ein, so hat sich der Ferienausschuss aufzulösen und es ist ein neuer Ferienausschuss zu bilden. <sup>4</sup>Mit der Auflösung des Ferienausschusses gehen die Aufgaben und Befugnisse wieder an den Zentralrat über.
+
Kamelopedia/Bürokratenspiel, den xy. August 2006.
 +
<center>'''Der Zentralrat der Paragraphenreiter'''</center>
  
(5) Es ist dem Ferienausschuss untersagt, in sinngemäßer Anwendung dieses Absatzes einen Ferienausschuss als Untergremium des Ferienausschusses zu bilden.
+
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)|-}}
  
===Artikel C. Anträge und Entscheidungen===
+
==Mitteilung Nr. 7 vom 1. September 2006: Abwesenheit von Mathekamel==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|Mitteilung Nr. 7-Mthk|-
 +
|Zentralreiter Mathekamel muss dem Zentralrat der Paragraphenreiter leider mitteilen, dass er am kommenden Sa (morgen) den ganzen Tag abwesend sein wird und womöglich auch am darauffolgenden So keine Möglichkeit mehr zur Mitarbeit bestehen wird.
  
====Artikel C.1. Anträge an den Zentralrat der Paragraphenreiter ====
+
Mathekamel wünscht dem Alterspräsidenten Doppelnull und dem gesamten Zentralrat gutes Gelingen für die letzten beiden Tage der Runde.
 
+
|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 22:34, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP|-}}  
(1) <sup>1</sup>Anträge an den Zentralrat sind nur in schriftlicher Form möglich. <sup>2</sup>Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.
 
 
 
(2) Schriftliche Anträge müssen unterschrieben und unter Angabe des Datums der Antragstellung auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge|allgemeinen Antragsseite]] oder, falls vorhanden, auf der vom Zentralrat eingerichteten Antragsseite gestellt werden.
 
 
 
(3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden vom Zentralrat innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.
 
 
 
(4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
 
 
 
(5) <sup>1</sup>Anträge können bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden. <sup>2</sup>Zurückgezogene Anträge können erneut gestellt werden.
 
 
 
(6) <sup>1</sup>Eine Revision/Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln|Spielregeln]] oder [[Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln|unveränderlichen Rahmenregeln]] erfolgen. <sup>2</sup>Ansonsten ist eine Revision ausgeschlossen.
 
 
 
(7) Wenn und so weit der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag abgelehnt hat, kann ein neuer Antrag, falls er den gleichen Inhalt hat, während der gleichen Zentralratstagung nur auf Verlangen der Mehrheit des Zentralrats oder nach Ablauf von 7,9165 Tagen wieder eingebracht werden.
 
 
 
(8) Ein neuer Antrag, der die Aufhebung eines Beschlusses verlangt, durch den ein Antrag angenommen wurde, ist vor Ablauf von 333 Stunden nach In-Kraft-Treten dieses Beschlusses nicht zulässig.
 
 
 
(9) Anträge, die nicht in die Zuständigkeit des Zentralrats der Paragraphenreiter fallende Angelegenheiten betreffen, können vom Vorsitzenden zurückgewiesen werden.
 
 
 
====Artikel C.2. Anträge auf Änderung der Spielregeln====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Jedes Kamel, das nach § 2 Absatz b Spielregeln antragsbefugt ist, kann gemäß Artikel C.1. einen Antrag auf Änderung der Spielregeln stellen. <sup>2</sup>Anträge auf Regeländerungen haben auf der [[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Anträge|allgemeinen Antragsseite]] zu erfolgen. <sup>3</sup>Die Anträge werden mit den Worten eingeleitet: „Der Zentralrat der Paragraphenreiter wolle beschließen:".
 
 
 
(2) Solange der Zentralrat über einen gestellten Antrag auf Änderung der Spielregeln noch nicht entschieden hat, hat jedes antragsbefugte Kamel das Recht, diesem Regeländerungsantrag Anmerkungen anbeizustellen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Jedes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter kann einen Antrag auf Regeländerung bei offensichtlichen Formfehlern wirksam zurückweisen. <sup>2</sup>Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>3</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
 
 
 
====Artikel C.3. Entscheidungen des Zentralrats====
 
 
 
(1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet der Zentralrat vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Das Entscheidungsverfahren soll an der Stelle stattfinden, an der es seinen Anlass hat. <sup>2</sup>Wird die Entscheidung an anderer Stelle gefunden, so ist an der Ausgangsstelle auf die Fundstelle hinzuweisen. <sup>3</sup>Ansprüche auf Finderlohn sind ausgeschlossen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Entscheidungen des Zentralrats der Paragraphenreiter kommen, soweit nicht die Regeln oder diese Geschäftsordnung etwas anderes bestimmen, durch Abstimmung, in Ausnahmefällen auch durch Notverordnung zustande. <sup>2</sup>Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Abstimmung zulässig.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Entscheidungen mit Außenwirkung sind dem Betroffenen von einem Zentralratsmitglied in geeigneter Form bekannt zu machen, soweit hierdurch nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für den Bestand der Herde herbeigeführt wird. <sup>2</sup>Die Bekanntgabe soll grundsätzlich an der Stelle erfolgen, an welcher der zugehörige Antrag gestellt worden ist oder das Verfahren sonst seinen Ausgang genommen hat.
 
 
 
(5) <sup>1</sup>Über Anträge auf Regeländerung entscheidet der Zentralrat der Paragraphenreiter mit Zwei-Drittel-Mehrheit. <sup>2</sup>Bei der Entscheidung können auch Änderungsvorschläge, die entsprechend Artikel C.2. Absatz 2 vorgebracht wurden, berücksichtigt werden. <sup>3</sup>Vor einer Abstimmung ist der genaue Abstimmungsinhalt klarzustellen. <sup>4</sup>Wird der Antrag auf Regeländerung angenommen, ist dies zusammen mit dem Regelungstext in einem Beschluss zu veröffentlichen und dem Spielleiter mitzuteilen.
 
 
 
====Artikel C.4. Entscheidungsfindung durch Abstimmung====
 
 
 
(1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Über die dem Zentralrat vorgelegte Begehren wird offen abgestimmt. <sup>2</sup>Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. <sup>3</sup>Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. <sup>4</sup>Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Eine Vorlage wird angenommen, sobald ihr Zustandekommen von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. <sup>2</sup>Das Zustandekommen ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen vorliegt, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Eine Vorlage ist abgelehnt, sobald dies von einem Mitglied des Zentralrats festgestellt worden ist. <sup>2</sup>Die Ablehnung ist festzustellen, sobald die erforderliche Anzahl an gültigen Stimmen unter Berücksichtigung von Absatz 2 Satz 3 nicht mehr erreicht werden kann, und darf ansonsten nicht festgestellt werden.
 
 
 
====Artikel C.5. Formale Abstimmungsregeln====
 
 
 
(1) Abstimmungen erfolgen mittels [[Bürokratenspiel/Vorlagen#Abstimmung|Abstimmungsvorlage]].
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Soweit nicht die Rahmenregeln, die Spielregeln oder die Geschäftsordnung anderes bestimmen, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen „Ja"- und „Nein"-Stimmen, Stimmengleichheit verneint die Frage. <sup>2</sup>Ist ein anderes Stimmenverhältnis vorgeschrieben, so ist dies in der Abstimmung kenntlich zu machen.
 
 
 
====Artikel C.6. Notverordnung ====
 
 
 
(1) Liegt nach Auffassung eines Zentralreiters ein Fall höchster Dringlichkeit vor, so kann das Mitglied durch eine wörtlich als „Notverordnung" bezeichnete Entscheidung, die ausdrücklich auf diesen Artikel Bezug nimmt, im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats auch ohne Beschlussfassung alle Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Die Notverordnung ist mit Gründen zu versehen. <sup>2</sup>Maßnahmen sind auf längstens sechs Tage zu befristen, soweit nicht eine dauerhafte Regelung unbedingt erforderlich ist; dies ist in den Gründen der Notverordnung ausführlich darzulegen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Die Notverordnung ist von dem erlassenden Mitglied dem Spielleiter unter Mitteilung oder Verlinkung ihres vollen Wortlauts anzuzeigen. <sup>2</sup>Sie gilt als Entscheidung des Zentralrats.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Ist ein Zentralreiter der Meinung, dass eine von einem anderen Mitglied beschlossene Notverordnung unrechtmäßig war, so ist dies dem Vorsitzenden des Zentralrats mittels des ordentlichen Beschwerdeformulars vorzubringen. <sup>2</sup>Dieser entscheidet verbindlich, möglichst nach Beratung mit dem Zentralrat und seinen Mitgliedern, ob dem Spielleiter ein Antrag gemäß §6 Absatz b oder c Spielregeln zu stellen ist. <sup>3</sup>Auch eine Aufhebung der in der Notverordnung getroffenen Maßnahmen für die Zukunft, bei Vorliegen von wichtigen Gründen auch für die Vergangenheit, ist dem Vorsitzenden gestattet, allerdings ist auf die Interessen der vom Entscheid der Notverordnung betroffenen Organe oder Einzelkamele Rücksicht zu nehmen.
 
 
 
===Artikel D. Vertretung und Delegation===
 
 
 
====Artikel D.1. Übertragungsrecht====
 
 
 
Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann einzelne oder mehrere seiner Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte gemäß § 14 Spielregeln sowie die Vertretung seiner Interessen in anderen Gremien, Konferenzen, Kommissionen oder Ausschüssen entsprechend § 14 Spielregeln an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen innerhalb und außerhalb des Zentralrates aufgrund übergeordneter Regelungen oder eigenem Ermessen übertragen.
 
 
 
====Artikel D.2. Abgeordneter für die Rundensiegerernennungskonferenz====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wählt der Zentralrat der Paragraphenreiter einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz. <sup>2</sup>Der Abgeordnete führt die Bezeichnung „Gesandter des Zentralrats der Paragraphenreiter für die Rundensiegerernennungskonferenz (GRSEK-ZdP)".
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Abgeordnete vertritt die Interessen des Zentralrats der Paragraphenreiter in der Rundensiegerernennungskonferenz und ist an die Aufträge und Weisungen des Zentralrats gebunden. <sup>2</sup>Er hat dem Zentralrat in vorgegebenen Abständen Bericht zu erstatten.
 
 
 
====Artikel D.3. Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Die Abhaltung der Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln muss dem Zentralratsvorsitzenden mittels Antrag vorgebracht werden. <sup>2</sup>Im Antrag ist ein wählbarer Kandidat als Abgeordneter vorzuschlagen.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Vorsitzende leitet die Wahlen ein. <sup>2</sup>Der Beginn der Wahlen ist allen Mitgliedern des Zentralrats ausreichend anzuzeigen. <sup>3</sup>Weitere Kandidaten nominieren sich selbst, indem sie sich auf der vom Vorsitzenden bereitgestellten Liste eintragen.
 
 
 
(3) Wählbar sind alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Nach Ablauf von drei Tagen nach Wahlbeginn können keine weiteren Anwärter mehr in die Liste eingetragen werden. <sup>2</sup>Nun können die Stimmberechtigten ihre Stimmen abgeben. <sup>3</sup>Der Vorsitzende oder ein beliebiges anderes Mitglied des Zentralrats stellt Mittel zur Stimmabgabe (Formulare, Stimmzettel oder ähnliches) bereit.
 
 
 
(5) <sup>1</sup>Stimmberechtigt ist jedes Zentralratsmitglied mit jeweils genau einer Stimme. <sup>2</sup>Stimmenthaltungen sind möglich.
 
 
 
(6) <sup>1</sup>Nach weiteren zwei Tagen, oder falls bereits alle Stimmen abgegeben wurden schon früher, zählt der Vorsitzende die abgegebenen Stimmen aus. <sup>2</sup>Hat ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erhalten, so wird dieser der Abgeordnete des Zentralrats für die Rundensiegerernennungskonferenz, sofern er die Wahl annimmt.
 
 
 
(7) <sup>1</sup>Lehnt der gewählte Kandidat die Wahl ab oder hat niemand die Mehrheit der Stimmen erhalten, so sind Neuwahlen gemäß der in diesem Artikel beschriebenen Weisungen abzuhalten. <sup>2</sup>Steht auch danach kein Abgeordneter fest, so wird der Zentralratsvorsitzende zum Abgeordneten bestimmt.
 
 
 
(8) Das [[Wahlwerbungsunterlassungsgesetz (WUG)|Wahlwerbungsunterlassungsgesetz]] gilt entsprechend.
 
 
 
===Artikel E. Zentralratsgebäude und Hausrecht===
 
 
 
====Artikel E.1. Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(1) Die Seite [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter]] und ihre Unterseiten dienen als Anlaufstelle des Zentralrats.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Die Bearbeitung der Unterseiten des Zentralrats ist, soweit diese nicht durch entsprechende Regelungen oder Hinweise für Mitteilungen anderer Spielteilnehmer freigegeben sind, grundsätzlich den Mitgliedern des Zentralrats vorbehalten. <sup>2</sup>Im Rahmen des Wiki-Prinzips werden Verschönerungsversuche und ähnliche Eingriffe durch andere Spielteilnehmer gegebenenfalls geduldet, jedoch behält sich der Zentralrat eine jederzeitige Rückgängigmachung vor.
 
 
 
====Artikel E.2. Öffnungszeiten des Zentralrats====
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter beschließt über eine Öffnungszeitenverordnung, welche die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes für die Öffentlichkeit bestimmt. <sup>2</sup>Bei der Festlegung der Öffnungszeiten sind die geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie die [[Kamelrechte]] und die Grundsätze der Bürgernähe gegeneinander abzuwägen.
 
 
 
(2) An nationalen und internationalen [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenktage_und_Aktionstage Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen] bleibt der Zentralrat ganztägig geschlossen.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. <sup>2</sup>Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden.
 
 
 
====Artikel E.3. Ordnungsmaßnahmen====
 
 
 
(1) Ein Kamel, das ungehörige Ausführungen macht oder eine grobe Störung der Ordnung verursacht, ist vom Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter zur Ordnung zu rufen und im Wiederholungsfall zu verwarnen.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Gegen diesen Beschluß kann Widerspruch eingelegt werden. <sup>2</sup>Der Zentralrat der Paragraphenreiter entscheidet darüber mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
 
 
 
(3) Einen besonders schweren Verstoß nach Absatz 1 kann der Vorsitzende dem Spielleiter anzeigen.
 
 
 
===Artikel F. Änderung der Geschäftsordnung===
 
 
 
(1) <sup>1</sup>Jedes Kamel, auch Nicht-Zentralratsmitglieder, darf Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung dem Zentralrat per Antrag vorbringen. <sup>2</sup>Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung von Nicht-Zentralratsmitgliedern können ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden.
 
 
 
(2) <sup>1</sup>Der Zentralrat entscheidet wie in Artikel C. beschrieben über die Änderung. <sup>2</sup>Wird über die Änderung abgestimmt, dann gilt sie als angenommen, wenn mindestens zwei Kamele zustimmen. <sup>3</sup>Die neu formulierte Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. <sup>4</sup>Die der Änderung zugrunde liegende Entscheidung ist in der Versionsgeschichte der Geschäftsordnungsseite zu vermerken.
 
 
 
(3) <sup>1</sup>Sollte die Geschäftsordnung geändert werden, so hat der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter dafür sorge zu tragen, dass die Änderung auf der Gremiumsseite oder einer ihrer dafür vorgesehenen Unterseiten veröffentlicht wird. <sup>2</sup>Er kann diese Aufgabe auch an einen anderen Zentralreiter übertragen.
 
 
 
(4) <sup>1</sup>Eine Änderung der Geschäftsordnung kann auch erfolgen, indem ein Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter die jeweils aktuelle Geschäftsordnung auf deren Seite bearbeitet. <sup>2</sup>Die Änderung wird wirksam, wenn ihr kein Zentralreiter innerhalb von 24 Stunden widerspricht oder ein anderer Zentralreiter zustimmt. <sup>3</sup>Änderungen nach diesem Absatz sind innerhalb der Geschäftsordnung rot zu hinterlegen. <sup>4</sup>Bis zur Wirksamkeit der Änderung ist eine etwaig durch diese Änderung ersetzte oder wegfallende Regelung in roter Schrift darzustellen.
 
 
 
(5) Eine Änderung an der Geschäftsordnung ist im Verordnungstitel durch den Zusatz ''„Zuletzt geändert durch … vom … (''<tt>Veröffentlichung</tt>'')"'' zu kennzeichnen.
 
 
 
(6) <sup>1</sup>Eine Änderung der Hintergrundfarbe der Geschäftsordnung in schwarz oder ähnlich dunkle Farben sowie in rot oder rotähnliche Farben ist* unzulässig. <sup>2</sup>Wer beim betrachten der Geschäftsordnung durch das Tragen rosaroter Brillen Farbmarkierungen übersieht, ist für deren Nichtbeachtung vollständig verantwortlich. <sup>3</sup>Satz 2 gilt für ähnlich gefährliche Tönungen analog.
 
 
 
<small>* Der heimatlose Buchstabe „t“ wurde gem. [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._33_vom_27._August_2006|Antrag  Nr. 33 (AR)]] durch den Zentralrat der Paragraphenreiter adoptiert.</small>
 
 
 
===Artikel G. Schlussbestimmungen===
 
 
 
====Artikel G.1. Salvatorische Klausel ====
 
 
 
<sup>1</sup>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit den Spielregeln oder den unveränderlichen Rahmenregeln im Widerspruch stehen, oder sich anderweitig als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen nicht berührt. <sup>2</sup>An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der bürokratischen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die der Zentralrat mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. <sup>3</sup>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist.
 
 
 
====Artikel G.2. Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall====
 
 
 
Der Zentralrat kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Geschäftsordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen.
 
 
 
====Artikel G.3. Auslegung der Geschäftsordnung====
 
 
 
<sup>1</sup>Über auftauchende Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Vorsitzende. <sup>2</sup>Solche Zweifel gelten als gegeben, wenn ein Zentralreiter sie behauptet. <sup>3</sup>Widersprechen zwei Zentralreiter, so entscheidet der Zentralrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit. <sup>4</sup>Kommt innerhalb von 1500 Minuten keine Einigung zustande, ist die betreffende Regelung bis zur Klärung ungültig. <sup>5</sup>Sie ist in der Geschäftsordnung durchzustreichen.
 
 
 
====Artikel G.4. Verstöße gegen die Geschäftsordnung====
 
 
 
<sup>1</sup>Über Beschwerden bezüglich Verstößen von Mitgliedern und Angehörigen des Zentralrats der Paragraphenreiter gegen diese Geschäftsordnung entscheidet der Zentralrat. <sup>2</sup>Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch beim Spielleiter eingelegt werden. <sup>3</sup>Dieser entscheidet in letzter Instanz.
 
 
 
====Artikel G.5. Inkrafttreten====
 
 
 
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter in Kraft.
 
 
 
(2) Sie tritt außer Kraft, sobald sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird, die aktuelle Runde des Bürokratenspiels endet oder das jüngste Gericht seine Arbeit aufnimmt, was von alledem zuerst kommt.
 
 
 
==Antrag Nr. 4 vom 28. August 2006: Wahl des Vorsitzenden==
 
 
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 4|Werte Ratsmitglieder!<br>Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß Artikel B.1. ZdPGO.|Artikel B.1. Absatz 2 Satz 1 ZdPGO|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] (MdZdP)  00:39, 28. Aug 2006 (CEST)|-}}
 
 
 
'''Vorschläge:'''
 
*
 
  
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]

Aktuelle Version vom 3. Januar 2014, 01:38 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnGremien und EinzelpostenZentralrat der Paragraphenreiter

 Bereits erledigte Anträge und sonstige Vorgänge befinden sich im Archiv.


Antrag Nr. 4 vom 28. August 2006: Wahl des Vorsitzenden[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 4
Antragsgegenstand:

Werte Ratsmitglieder!
Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß Artikel B.1. ZdPGO.

Begründung:

Artikel B.1. Absatz 2 3 Satz 1 ZdPGO

Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 00:39, 28. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: -


Vorschläge:


Abstimmung
Abstimmung über: Wahl des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter
Zur Wahl steht/stehen:

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben





???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: Anfrage Nr. 4-1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Artikelbezeichnung in Antrag Nr. 4


Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Werter Kollege Doppelnull!

Mathekamel lässt höflich anfragen, ob es sich bei der Begründung im vorbezeichneten Antrag möglicherweise um Artikel B.1. Absatz 3 Satz 1 ZdPGO anstatt Absatz 2 handeln könnte.


Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 09:03, 29. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter

Siehe auch: Artikel B.1. ZdPGO

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A4-Anm1-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage Nr. 4-1-Mthk

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Ratskollege!
Die Begründung müsste sich tatsächlich auf den Absatz 3 beziehen! Ich bitte den Fehler aufgrund der späten Stunde und der noch nicht vollständig verinnerlichten neuen ZdPGO zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 12:18, 29. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4-2-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A4-Anm1-DoN


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!

Die falsche Angabe ist nicht weiter schlimm. Eine eingeräumte Huddelichkeit möge entschuldigt sein. Mathekamel lässt anfragen, ob Kollege Doppelnull lieber Alterspräsident bleiben oder Vorsitzender werden möchte.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 12:19, 31. Aug 2006 (CEST), MdZdP

Siehe auch: Artikel B.2. Absatz 3 ZdPGO

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A4-Anm2-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 4-2-Mthk

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Ratskollege!

Ich danke für die Nachsicht. Betreffend der Anfrage möchte ich mitteilen, dass ich das Amt des Vorsitzenden nicht zwingend anstrebe.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP, Alterspräsident) 14:54, 31. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4-4-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A4-Anm2-DoN


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzter Alterspräsident des Zentralrats!

Es rührt mich zutiefst, als Vorsitzender vorgeschlagen zu werden. In Anbetracht meiner Mitteilung Nr. 7 bitte ich aber, dass Ratskollege Doppelnull sich selbst oder das Gastkamel wählen möge, da mit einem abwesenden Vorsitzenden ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden kann.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 22:40, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP

Siehe auch: -

Antrag Nr. 5 vom 29. August 2006: Ersatzkamel für Kamel:C 80.133 PO 19.204[<small>bearbeiten</small>]

 EILT!

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 5 ZdP (intern)
Antragsgegenstand:

Ersatzkamel für das seit längerer Zeit abwesende Zentralratsmitglied Kamel:C 80.133 PO 19.204


Begründung:

Hochverehrte Zentralratskollegen!

Wie ich der Kamelbeiträgeseite des Kamels C 80.133 PO 19.204 entnehme, ist dieser seit zehn Tagen abwesend. Da es mir nicht möglich ist, vorauszusagen, wie lange dieser Zustand noch anhält, schlage ich vor einen Ersatz für den vorbezeichneten Zentralratskollegen zu beschaffen.

Vorgeschlagen wird Kamel:Gastkamel. Dieses wirkt immer noch aktiv an der Kamelopedia mit und hat am 25. Aug 2006, 22:52 Uhr letztmals im Rahmen des Bürokratenspiels einen Edit getätigt. Zudem verfügt es bereits über eine gewisse Spielerfahrung, hat allerding noch keine Antragsgenehmigung vom Aufsichtsrat (§2 Absatz (d) der Spielregeln) erhalten. Sollte es einverstanden sein, so soll es gem. §4 Absatz (a) der Spielregeln für die Dauer von 24 Stunden Mitglied werden. Ein entsprechender Antrag wäre dann an den Aufsichtsrat zu richten.

Sollte ein anderes Kamel vorgezogen werden, so bitte ich, darüber zu diskutieren.


Unterschrift, Datum: Mathekamel 10:08, 29. Aug 2006 (CEST), MdZdP

Anlagen: -


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A5-Anm1-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Ratskollege Mathekamel!
Ich unterstütze den Vorschlag. Insbesondere kann hierbei die Qualifikation des Kamels ausserhalb des von ihm angestrebten Postens als Aktenleiche überprüft werden. Ich bitte um diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Aufsichtsrat!

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 12:29, 29. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 5-2-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A5-Anm1-DoN

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ein entsprechender Antrag wurde an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Das Gastkamel ist einverstanden. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 22:36, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP

Siehe auch: -

Antrag Nr. 6 vom 30. August 2006: Öffnungszeitenverordnung[<small>bearbeiten</small>]

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 6
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Ausarbeitung einer Öffnungszeitenverordnung gem. Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO.

Begründung:

Eine solche besteht derzeit nicht, obwohl die ZdPGO diese fordert.

Unterschrift, Datum: Doppelnull (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Anmerkung A6-Anm1-DoN


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A6-Anm1-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 6

Hiermit wird folgendes angemerkt:


Verordnung über die Öffnungszeiten des Zentralratsgebäudes (Öffnungszeitenverordnung ZdP)

Vom xx. August 2006

Eingangsformel
Auf Grund des Artikel E.2. Absatz 1 ZdPGO verordnet der Zentralrat der Paragraphenreiter:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für

  1. das Zentralratsgebäude sowie
  2. andere Gebäude und Einrichtungen des Zentralrats der Paragraphenreiter,

soweit hierfür keine anderslautende Regelung existiert.

(2) 1Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten sind von dieser Verordnung nicht erfasst. 2Einen Anspruch auf Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und anderer Verwaltungsakte besteht ausserhalb der Öffnungszeiten jedoch nicht.

§ 2 Allgemeine Öffnungszeiten
(1) Die Gebäude und Einrichtungen sind, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

(2) An Samstagen sind die Gebäude und Einrichtungen, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

(3) An nationalen und internationalen Feiertagen, Gedenktagen und Aktionstagen bleiben die Gebäude und Einrichtungen gemäß Artikel E.2. Absatz 2 ZdPGO ganztägig geschlossen.

§ 3 Öffnungszeiten der Verwaltung
(1) 1Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben öffnen, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden nach der Öffnung des Gebäudes. 2Sie schliessen drei Stunden vor der Schliessung des Gebäudes.

(2) An Samstagen öffnen die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben, sofern durch diese Verordnung nichts anderes bestimmt ist, drei Stunden nach der Gebäudeöffnung und schliessen eine Stunde vor der Gebäudeschliessung.

(3) Die Verwaltung des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie die Amtsstuben sind während der Mittagspause geschlossen.

§ 4 Öffnungszeiten von Gastronomieeinrichtungen
1Gastronomieeinrichtungen dürfen während der Gebäudeöffnungszeiten geöffnet haben. 2Sofern durch diese oder eine andere Verordnung oder Regelung nichts anderes bestimmt ist, müssen vorhandene Gastronomieeinrichtungen eine halbe Stunde nach der Gebäudeöffnung bis eine Stunde vor Gebäudeschliessung geöffnet haben.

§ 5 Mittagspause
1Soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, dauert die Mittagspause an Werktagen, ausgenommen Samstag, zwei Stunden. 2An Samstagen dauert sie eine Stunde. 3Die Mittagspause beginnt um 12:00 Uhr.

§ 6 Änderung der Verordnung
Änderungen an der Verordnung erfolgen gemäß Artikel F ZdPGO.

§ 7 Abweichungen
Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann im Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Verordnung absehen, sofern nicht zwei Zentralreiter innerhalb von 1500 Minuten widersprechen.

§ 8 Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Arbeitsrecht, der Kamelrechte sowie der Grundsätze der Bürgernähe regelmäßig zu überprüfung.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am xy. September 2006 in Kraft.

Kamelopedia/Bürokratenspiel, den xy. August 2006.

Der Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 01:10, 30. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Mitteilung Nr. 7 vom 1. September 2006: Abwesenheit von Mathekamel[<small>bearbeiten</small>]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Mitteilung Nr. 7-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -


Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Zentralreiter Mathekamel muss dem Zentralrat der Paragraphenreiter leider mitteilen, dass er am kommenden Sa (morgen) den ganzen Tag abwesend sein wird und womöglich auch am darauffolgenden So keine Möglichkeit mehr zur Mitarbeit bestehen wird.

Mathekamel wünscht dem Alterspräsidenten Doppelnull und dem gesamten Zentralrat gutes Gelingen für die letzten beiden Tage der Runde.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mathekamel 22:34, 1. Sep 2006 (CEST), MdZdP

Siehe auch: -