Raubkopie: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Dem Wortsinn nach handelt es sich unzweifelhaft um ein Kamel oder Gerät, das einen Raub kopiert, z.B. den ''großen Postzugraub'' oder den ''Raub der Sabinerinnen''. Dies ist allerdings in der Regel nicht strafbar, da die Ersttäter in den seltensten Fällen ein Patent oder Gebrauchsmuster für ihre Raubmethoden angemeldet haben, die, nebenbei bemerkt, oftmals auch nicht die geistige Schaffenshöhe erreichen, um überhaupt schutzwürdig zu sein. | |
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− | : | + | Weitere lustige Wortschöpfungen mit den Bestandteilen ''Raub'' und ''Kopie'': |
− | + | #''Kopienräuber:''<br />Ein Kamel, das kopierte Ware wegnimmt. | |
− | : | + | #''Räuber-Kopierer:''<br />Ein Kamel, das Räuber vervielfacht.<br />'''Achtung:''' Wer Räuber widerrechtlich kopiert, oder widerrechtlich kopierte Räuber in Umlauf bringt, kann mit Strafen nicht unter zehn Kameltritten belegt werden. |
+ | #''Raubgutkopierer:''<br />Ein Kamel, das geraubtes Gut kopiert. Kann aber auch ein Kamel sein, das Geraubtes gut kopiert. | ||
− | + | {{sa}} [[Copyright]]<br /> | |
− | + | {{sv}} [[Copyleft]]<br /> | |
+ | {{nt}} [[Filetsharing]]<br /> | ||
+ | {{sk}} [[Protektion]] | ||
− | + | [[stupi:Raubkopie]] | |
+ | [[uncy:Raubkopie]] | ||
+ | [[wiki:Raubkopie]] | ||
− | + | [[Kategorie:Recht]] | |
− | + | [[Kategorie:Kriminalität]] | |
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Fabelwesen]] |
Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 12:19 Uhr
Raubkopie, die, ist eine bewusste, kamelsprachliche Irreführung der Musikindustrie, die Otto-Normalkamel das Recht auf die Privatkopie streitig machen will.
Der Begriff setzt sich zusammen aus:
- Raub:
"Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen ein Kamel" und - Kopie:
"Nachahmung eines Produkts oder Vorgangs bis ins Detail"
Was also ist demnach der immer wieder gern angeführte Raubkopierer?
Dem Wortsinn nach handelt es sich unzweifelhaft um ein Kamel oder Gerät, das einen Raub kopiert, z.B. den großen Postzugraub oder den Raub der Sabinerinnen. Dies ist allerdings in der Regel nicht strafbar, da die Ersttäter in den seltensten Fällen ein Patent oder Gebrauchsmuster für ihre Raubmethoden angemeldet haben, die, nebenbei bemerkt, oftmals auch nicht die geistige Schaffenshöhe erreichen, um überhaupt schutzwürdig zu sein.
Demzufolge lügt die Musikindustrie, wenn sie behauptet, Raubkopierer säßen wegen des Akts des Raubkopierens im Knast. Natürlich können letztere sich aus anderen Gründen dort aufhalten; beispielsweise wegen des Begehens einer Straftat.
Weitere lustige Wortschöpfungen mit den Bestandteilen Raub und Kopie:
- Kopienräuber:
Ein Kamel, das kopierte Ware wegnimmt. - Räuber-Kopierer:
Ein Kamel, das Räuber vervielfacht.
Achtung: Wer Räuber widerrechtlich kopiert, oder widerrechtlich kopierte Räuber in Umlauf bringt, kann mit Strafen nicht unter zehn Kameltritten belegt werden. - Raubgutkopierer:
Ein Kamel, das geraubtes Gut kopiert. Kann aber auch ein Kamel sein, das Geraubtes gut kopiert.
Siehe auch: Copyright
Siehe vielleicht: Copyleft
Hat gar nichts zu tun mit: Filetsharing
Siehe auf gar keinen Fall, außer du möchtest IHNEN zum Opfer fallen: Protektion