Kacke am Dampfer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kacke am Dampfer''' ist die offizielle Notfallmeldung in der Wasserschifffahrt. Gemäß § 881 ff SeeSchStrO muss die Meldung '''K.a.D.''' dreimal hintereinander über die Seefunk-Notruffrequenzen 2182 kHz oder 121 MHz abgesetzt werden, wenn Gefahr für [[Frau|Weib]] und [[Leben]] besteht oder wenn die [[Kacke]] ein solches Ausmaß annimmt, dass der Schiffsführer kein [[Land]] mehr sieht.
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Nach einem Urteil des Internationalen Seegerichtshofs (Aktenzeichen WC/3067) ist das Absetzen der Meldung '''K.a.D.''' nicht statthaft, wenn auf dem Dampfer lediglich das [[Klopapier]] ausgegangen oder die [[Toilette]] verstopft ist.
 
 
 
{{sn}} [[Kacke am dampfen]]
 
 
 
[[Kategorie:Verkehr]] [[Kategorie:Fäkalien]]
 

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 21:43 Uhr

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