Ausschlussverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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((Partei-)Ausschlussverfahren)
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Ausschlussverfahren, auch als [[Parteiausschschluss]] bekannt, ist die nach dem [[Untersuchungsausschuss]] höchste Auszeichnung innerhalb einer berufspolitischen [[Karriere]]. Daran anschließend ist eine Beförderung in die [[freie Wirtschaft]] nicht mehr zu vermeiden. [[Kamele]] sind damit am Ende ihrer finanziellen [[Durststrecke]] angelangt und verbringen den Tag nur noch damit, ihren [[Lakaien]] beim Bedienen des elektrischen Bleistiftspitzers zuzusehen, und diese zu feuern, wenn sie das [[falsch]] machen. Davon leitet sich auch der Ausdruck der [[Spitzfindigkeit]] ab.
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Aktuelle Version vom 25. Juli 2016, 11:39 Uhr

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