Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=Geschäftsordnung der Poststelle=
 
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§1 Sinn und Zweck - Gemäß §8.3 der Spielregeln stellt die Poststelle eine Kommunikationsplattform zur Verfügung, auf der Anträge eingereicht werden, die dann an die betreffenden Organe weitergeleitet werden.
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'''§1 Sinn und Zweck''' <br> Gemäß §8.3 der Spielregeln stellt die Poststelle eine Kommunikationsplattform zur Verfügung, auf der Anträge eingereicht werden, die dann an die betreffenden Organe weitergeleitet werden.
  
§2 Einreichen von Anträgen
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'''§2 Einreichen von Anträgen'''
  
Anträge an alle Organe, die von der Poststelle bearbeitet werden sollen, müssen unter Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Posteingang eingereicht werden. Die Anträge müssen mit der Vorlage Anträge gestellt werden.
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Anträge an alle Organe, die von der Poststelle bearbeitet werden sollen, müssen unter [[Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Posteingang|Posteingang]] eingereicht werden. Die Anträge müssen mit der Vorlage Anträge gestellt werden.
  
§3 Verwaltungsstellennummer
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'''§3 Verwaltungsstellennummer'''
  
 
Die eingereichten Anträge müssen mit einer Verwaltungsstellennummer im Feld "Antragsnummer" gekennzeichnet werden, die sich wie folgt zusammensetzt:
 
Die eingereichten Anträge müssen mit einer Verwaltungsstellennummer im Feld "Antragsnummer" gekennzeichnet werden, die sich wie folgt zusammensetzt:
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Die einzelnen Teile müssen durch Schrägstrich getrennt werden, solange die Quersumme 27 nicht überschreitet. Andernfalls müssen Kommata gesetzt werden. Um Verwirrungen zu vermeiden, muss die Verwaltungsstellennummer auch als Ebene 2 Überschrift über dem Antrag stehen, gefolgt vom Datum.
 
Die einzelnen Teile müssen durch Schrägstrich getrennt werden, solange die Quersumme 27 nicht überschreitet. Andernfalls müssen Kommata gesetzt werden. Um Verwirrungen zu vermeiden, muss die Verwaltungsstellennummer auch als Ebene 2 Überschrift über dem Antrag stehen, gefolgt vom Datum.
  
§4 Die Anrede
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'''§4 Die Anrede'''
  
Bei der Poststelle eingereichte Anträge müssen anstelle der Anrede mit dem Namen des zuständigen Organes versehen sein.
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Bei der Poststelle eingereichte Anträge müssen anstelle der Anrede mit dem Namen des Organes versehen sein, an die der Antrag weitergeleitet werden soll.
  
§5 Die Kantine
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'''§5 Die Kantine'''
  
Die Kantine dient den Mitgliedern der Poststelle zum Meinungsaustausch und darf nur von Mitgliedern betreten werden.
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Die Kantine ist ein Unterorgan der Poststelle. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Kantine.

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2007, 20:40 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.


Endlich da, exklusiv für Sie, die

Geschäftsordnung der Poststelle[<small>bearbeiten</small>]

§1 Sinn und Zweck
Gemäß §8.3 der Spielregeln stellt die Poststelle eine Kommunikationsplattform zur Verfügung, auf der Anträge eingereicht werden, die dann an die betreffenden Organe weitergeleitet werden.

§2 Einreichen von Anträgen

Anträge an alle Organe, die von der Poststelle bearbeitet werden sollen, müssen unter Posteingang eingereicht werden. Die Anträge müssen mit der Vorlage Anträge gestellt werden.

§3 Verwaltungsstellennummer

Die eingereichten Anträge müssen mit einer Verwaltungsstellennummer im Feld "Antragsnummer" gekennzeichnet werden, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Paragraph der Spielregeln, der das Organ legitimiert (ohne Unterpunkte)
  • Kalenderwoche
  • Geburtsjahr des Antragstellers
  • Quersumme aller Angaben

Die einzelnen Teile müssen durch Schrägstrich getrennt werden, solange die Quersumme 27 nicht überschreitet. Andernfalls müssen Kommata gesetzt werden. Um Verwirrungen zu vermeiden, muss die Verwaltungsstellennummer auch als Ebene 2 Überschrift über dem Antrag stehen, gefolgt vom Datum.

§4 Die Anrede

Bei der Poststelle eingereichte Anträge müssen anstelle der Anrede mit dem Namen des Organes versehen sein, an die der Antrag weitergeleitet werden soll.

§5 Die Kantine

Die Kantine ist ein Unterorgan der Poststelle. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Kantine.