Uhrheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
(aus 2 mach 1 >>> Urheberrecht)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das deutsche '''Uhrheberrecht''' regelt die Berechtigung von in Deutschland lebenden Personen zum Bewegen von Zeitanzeigegeräten in entgegengesetzter Richtung zur [[Erdanziehung]]. In der Regel ist hierzu nur der Besitzer der [[Uhr]] berechtigt, falls keine ausdrückliche Genehmigung zum Uhrheben vorliegt. Da Männer im Allgemeinen sowie Frauen im Besonderen nach den Wechseljahren keine Regel haben, gilt diese Klausel für sie nicht. Ebenfalls ausgenommen sind herrenlose Uhren, weswegen die Klausel auch für Damen unter 45 nichtig, und somit das Uhrheberrecht weniger von rechtlicher, als mehr von symbolischer und literarischer Bedeutung ist. Ferner wird es für seine ausgezeichnete Eignung als [[ABM]] für die Juristenschwemme gewürdigt.
+
#redirect[[Urheberrecht#Uhrheberrecht]]
 
+
{{Nicht versenken}}
Die [[Plattenindustrie]] lebt nicht in der heutigen Zeit und verfügt daher über keinerlei Uhrheberecht.
 
 
 
*Für weitere Theorien siehe auch [[Urheberrecht]]
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Uhren]]
 

Aktuelle Version vom 26. September 2009, 21:40 Uhr

Weiterleitung nach: