Kopierschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Schloss.png|thumb||right|[[Achtung]]: Das ist kein ''Kopierschutz'', sondern die [[Druckertreiber|Fixierung]].]]
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Der '''Kopierschutz''' ist der Schutz, der gewährleistet, [[dass]] das Kopieren von [[Kopie]]n gewährleistet ist. Der Kopierschutz ist in der Bundesrepublik [[Deutschland]] gesetzlich seit dem 23.03.1946 nach dem [[Ende]] des zweiten [[Weltkrieg]]es in [[Kraft]] getreten, damit eine Vervielfältigung eben jenen Kopierschutzgesetzes zu ermöglichen, um jedem, der kopieren möchte, eine Kopie zuzusichern. Weiterhin verbietet der Kopierschutz das Kopieren von kopierten [[Original]]en, da Kopien von Originalen laut dem [[Urheberrecht]] nur von Ur[[mensch]]en des Typus Homo sapiens neanderthalensis besessen und vervielfältigt werden dürfen.
 
 
 
Der Kopierschutz ist nicht zu Verwechseln mit dem [[Kapierschutz]], obwohl er ihm auf den ersten [[Sicht|Blick]] zum [[Verwechselungsgefahr|verwechseln]] ähnlich sieht.
 
 
 
{{sa}}[http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierer Kopierer]
 
 
 
[[Kategorie:Technik]]
 

Aktuelle Version vom 14. Juni 2020, 19:03 Uhr

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