Verschlüsselungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Verschlüsselungsverfahren''' bezeichnet man [[Verfahren]], bei denen aus einem beliebigen Gegenstand ein Schlüsselobjekt wird. Bekannte Beispiele sind das Schlüsselbein, welches aus dem ''Knickebein'' hervorgegangen ist oder der Schlüsselbund, früher ''Kunterbund''. Die Vorgehensweise ist im Schlüsselverfahrensgesetz (SchlüVG) festgelegt.<br><br>
 
In der '''modernen Chirurgie''' wird derzeit ein neues Verschlüsselungsverfahren erprobt, bei dem nach einem operativen Eingriff ein [[ChiruKlapp]] (Aufklapp-Mechanismus mit Schloß) implantiert wird, der dem Chirurgen später schnellen Zugriff - quasi durch Schlüssel-Umdrehen - ermöglicht. Die Mediziner betonen, dass diese "schlüsselfertige" Operationstechnik zu erheblichen Einsparungen bei den Krankenkassen führen wird und
 
fordern, den ChiruKlapp vorsorglich bei allen Risikopatienten einzusetzen.
 
 
Die Krankenkassen begrüßen diese Entwicklung und stellen den Medizinern frei, diese Eingriffe als "Schlüsseldienst" mit dem maximal 1,8fachen Satz abzurechnen, sofern die Patienten die Kosten für den ChiruKlapp selbst tragen.
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Medizin]]
 
[[Kategorie:Mathematik]]
 

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 20:26 Uhr

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