Verschlüsselungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Verschlüsselungsverfahren''' bezeichnet man [[Verfahren]], bei denen aus einem beliebigen Gegenstand ein Schlüsselobjekt wird. Bekannte Beispiele sind das Schlüsselbein, welches aus dem ''Knickebein'' hervorgegangen ist oder der Schlüsselbund, früher ''Kunterbund''. Deshalb spricht man auch bei der Umsetzung dieser Technologie von einem Schlüsselerlebnis. Die Vorgehensweise ist im Schlüsselverfahrensgesetz (SchlüVG) festgelegt.
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In der '''modernen Chirurgie''' wird derzeit ein neues Verschlüsselungsverfahren erprobt, bei dem nach einem operativen Eingriff ein ''ChiruKlapp'' (Aufklapp-Mechanismus mit Schloß) implantiert wird, welches dem [[Chirurg]]en später schnellen Zugriff — quasi durch Schlüssel-Umdrehen — ermöglicht. Die [[Medizin]]er betonen, dass diese "schlüsselfertige" [[Operation]]stechnik zu erheblichen Einsparungen bei den Krankenkassen führen wird und fordern, den ChiruKlapp vorsorglich bei allen Risikopatienten einzusetzen. Besonders hilfreich soll diese Methode auch bei der Überwindung der Blut-Hirnschranke sein, die so elegant umgangen werden kann und die so verschlüsselten [[Gehirn]]e schnell kranken Inhalten geleert und mit neuen, aufbauenden Inhalten gefüllt werden können, ohne eine komplizierte [[Gehirnwäsche]] durchführen zu müssen. Die [[Krankenkasse]]n begrüßen diese Entwicklung und stellen den [[Medizyniker|Medizinern]] frei, diese Eingriffe als "Schlüsseldienst" mit dem maximal 1,8-fachen Satz abzurechnen, sofern die Patienten die Kosten für den ChiruKlapp selbst tragen.
 
 
 
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[[Kategorie:Medizin]]
 
[[Kategorie:Mathematik]]
 

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 20:26 Uhr

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