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− | {{sa}} [[Betriebswirtschaft]] | + | Auch für den Fall, dass die [[Getränk]]e und Spirituosen nicht vom Betrieb/Amt subventioniert werden, sind Getränke zumeist im Direkteinkauf günstiger als in einer Gaststätte. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls nicht direkt, sondern wird meist mit dem nächsten Bruttogehalt verrechnet. Der Jahreskonsum an alkoholischen Mitteln wird heutzutage in vielen Betrieben schon im Personen[[stammblatt]] festgehalten, dieses Vorgehen ist aber nicht erlaubt und sollte dem [[Datenschutz]]beauftragten umgehend gemeldet werden. |
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 22:22 Uhr
Die Bürowirtschaft ist ein in vielen Büros zu findender Ort für den Alkoholausschank. In Einzelbüros wird die Wirtschaft oft durch den Sachbearbeiter in Eigenleistung betrieben. Man spricht hierbei in der Volkswirtschaft von einer eins zu eins Situation (auch: win-win-Situation), weil der Bürokrat hier die Aufgaben des Wirtes und des Kunden gleichermaßen befriedigt. Größere Unternehmen mit Großraumbüros heuern in aller Regel Zeitarbeiter an, die den Betrieb noch weniger Kosten als ein ehrenamtlicher Angestellter. Aufpassen muss man aber, dass SIE nicht, um ein paar Kröten dazu verdienen zu können, Schwarzgebrannten an die Angestellten des Betriebes verkaufen, denn sonst wird aus der Bürowirtschaft schnell eine Misswirtschaft. Bei bekanntwerden solcher Verstöße gegen die guten Sitten sollten schnell die Vorgesetzten informiert werden, damit DIE dann Gefahrenabwehr auf Kosten der eigenen Gesundheit direkt vor Ort betreiben können. In öffentlichen Einrichtungen trägt die Bürowirtschaft überwiegend den Tarn-Namen: "Meldeamt". Der Deckname ist in diesem Fall auch passender, denn Alkohol wird hier nur nach vorherigem Antrag bzw. nach vorheriger (Durst)Löschanzeige an die Mitarbeiter ausgeschenkt und zwar grundsätzlich nur Mo - Mi von 14-16 Uhr. Wird eine nicht genehmigte Bürowirtschaft von den Vorgesetzten entdeckt, so hagelt es meist Kündigungen. Der Volksmund spricht dann von einer Geschlossenen Gesellschaft.
Auch für den Fall, dass die Getränke und Spirituosen nicht vom Betrieb/Amt subventioniert werden, sind Getränke zumeist im Direkteinkauf günstiger als in einer Gaststätte. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls nicht direkt, sondern wird meist mit dem nächsten Bruttogehalt verrechnet. Der Jahreskonsum an alkoholischen Mitteln wird heutzutage in vielen Betrieben schon im Personenstammblatt festgehalten, dieses Vorgehen ist aber nicht erlaubt und sollte dem Datenschutzbeauftragten umgehend gemeldet werden.
Siehe auch: Betriebswirtschaft