Spiel-Ende Kinder: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. August 2013, 22:29 Uhr
Spiel-Ende Kinder (Spiel-Ende für Kinder auch Spielende Kinder) ist ein Warnhinweis bzw. ein Verbotsschild aus Norddeutschland, das sich nach DIN 136 bzw. nach den Abschriften der StVO (Straßen Vandalismus-Ordnung) richtet. Es kennzeichnet die Bereiche, in denen die Straßenschäden verhältnismäßig gering sind, so dass sie durch Fahrzeuge grundsätzlich befahren werden können und auf denen aus diesem Grunde zerstörungswütige Kamelkinder schlichtweg nichts zu suchen haben.
Rechtliche Grundlangen[<small>bearbeiten</small>]
Die Rechtverbindlichkeit dieser Gemeinen Verfügung trat mit Verabschiedung der Vandalismus-Ordnung im Novembär des Jahres 2070 ein. Zuständig für die Einhaltung der Vorschrift ist das Bundesmysterium für Vandalismus, Baumängel und Stadtentdeckung. Der Leitgedanke dieser Verordnung sowie des Straßenvandalismusgesetzes und der Straßenvandalismuszulassungsordnung ist der, dass Kleinkinder in einem Autoland gegenseitig Rücksicht auf Kraftfahrzeuge aller Art nehmen müssen. Generell sind es nach Ansicht des Gesetzgebers gerade die Subventionsempfänger von Staatsgeldern (Kindergeld etc.), die besondere Rücksicht auf die Verkehrsinfrastruktur zu nehmen haben. Bereits zuvor hatte man mit Einmalzahlungen, wie z.B. einer Abwrackprämie versucht, Kamelen eine andere Art von Verkehr wieder schmackhaft zu machen und sie damit vom Kinderkriegen abzuhalten. So weit, die Abwrackprämie auch auf Kinder auszuweiten ging man Gott sei Dank nie. Dennoch verlief diese Maßnahme genauso erfolglos wie die Einführung des Elterngeldes, dieses sollte schließlich nur noch Akademikern und Bundesfamilienministerinnen die Kinderfinanzierung ermöglichen.
Andere Maßnahmen[<small>bearbeiten</small>]
Auch Versuche, Kinder in Kinder-Tagebau-Stätten unterzubringen, verminderten den Verfall der Bundesnorddeutschen Straßen nicht. Letztendlich sah man nur noch die Möglichkeit, die „besseren“ bzw. noch so eben befahrbaren Straßenteile vor Killerspielenden Kindern zu schützen. Forderungen der Kinder nach Spielplätzen trafen bisher in der Politik auf taube Ohren, denn wenn man in Deutschland eines aus der Vergangenheit gelernt hat, dann dass es so nicht finanzierbar ist, ohne dass durch den Verzicht auf Steuerprivilegien für Manager und Volksvertreter Arbeitsplätze in China gefährdet würden.
Regelverstöße[<small>bearbeiten</small>]
Bei Zuwiderhandlung gegen das Spielverbot droht Kleinkindern die Bezahlung von saftigen Busgeldern (Entzug des Freifahrtprivilegs). Ferner besteht die Gefahr, dass die Staatsdiener Punkte auf das Fell der Kleinkamele malen und ihnen ab einer bestimmten Anzahl die Spielerlaubnis entziehen.
Bilanz[<small>bearbeiten</small>]
Nach anfänglicher Skepsis hat sich das System letztendlich aber bewährt. Kinder zerstören heute keine Straßen mehr, sondern nutzen lieber technische Möglichkeiten, wie das Betätigen als Troll in Internet-Enzyklopädien oder das Programmieren von Trojanern und Viren, wenn sie ihrem Vandalismustrieb nachgeben. Kinder die dennoch auf Straßen spielen, haben in den Spielzonen die Möglichkeit in den Schlagsehlöchern unbeaufsichtigt baden zu gehen oder das beliebte Spiel Kamelchen in der Grube zu spielen. Und sollte doch noch mal ein Kleinkamel Killerspielen nachgehen wollen, stellen die Schlaglöcher hervorragende Schützengräben dar.
Siehe auch: KFZ, Straße, Straßengraben, Straßenverkehrsordnung, Recht, Toter Hund begraben, Toter Hund
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