Theodizeeprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''[[:wiki:Theodizee|Theodizeeprozess]]''' wird die letzte Verhandlung vor dem [[Jüngstes Gericht|Jüngsten Gericht]] sein. Terminiert ist er auf den Mai nach der [[Apokalypse]] um halb drei, wenn die normalen armen [[Sünde]]r bereits alle abgeurteilt und auf [[Himmel]], [[Hölle]] und [[Fegefeuer]] verteilt sind. Angeklagter im Theodizeeprozess wird [[Gott]] selbst sein. Als Anklagepunkte sind nach derzeitigem Stand u.a. zu erwarten:
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* Vertreibung der Kamelheit aus dem [[Paradies]],
 
* Herbeiführung von Naturkatastrophen nach §§ 306ff. StGB wie dem Vulkanausbruch von Pompeji 79 n. Chr., dem Tsunami 2004 sowie der Geburt von [[Dieter Böhlen]],
 
* Gefährlicher Eingriff in den [[Verkehr|Straßenverkehr]] nach §§ 315ff. StGB durch die Erschaffung von Niederschlägen, heimtückisch auf die Fahrbahn springender Alleebäume sowie [[Alkohol|berauschender Substanzen]],
 
* Verletzung der [[:wiki:Aufsichtspflicht|Aufsichtspflicht]] nach § 832 BGB gegenüber Geschöpfen wie [[Kaiser Nero]], [[Adolf Höckler]] oder [[George W. Bush]],
 
* Diskriminierung nach dem [[:wiki:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz|Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)]] durch Erschaffung [[Kamädels und Kamacker|männlicher und weiblicher]], großer und kleiner, dicker und dünner, schlauer und dämlicher Kamele,
 
* Umschmeißen mehrerer [[Sack|Säcke]] [[Reis]] in [[Kina]] unter Verletzung des § 17 der 2. Durchführungsverordnung zur Änderungsverordnung zur Verordnung über die anzustrebende Position von Feldfruchtbehältnissen.
 
 
 
Die öffentliche Anklage wird vom [[Teufel|Advocatus diaboli]] vertreten, die Nebenklage von diversen [[Opfer]]gruppen ([[Betroffenheit|Betroffenen]]) und [[Gutmensch]]enverbänden. Als Zeugen sind sämtliche Kamele geladen, die seit dem [[:wiki:Eozän|Eozän]] jemals den Huf in die [[Wüste]] gesetzt haben - ja, vielleicht sogar {{USERNAME|die, die sich dort nur unter ihrer IP herumtreiben}}; ihre Einvernahme soll nach grober Schätzung zwischen 2 und 10½ [[Ewigkeit]]en dauern. Wer auf dem Richterstuhl Platz nehmen wird, konnte trotz intensivster [[Froschung|Nachfroschungen]] bis dato nicht eruiert werden.
 
 
 
Gott hat bereits angekündigt auf den ihm zustehenden [[Linksanwalt]] zu verzichten, sich selbst verteidigen zu wollen und allerlei plausible Rechtsfertigungsgründe iSd §§ 32ff. StGB für seine Taten vorzubringen. Auf die Hauptverhandlung darf man gespannt sein. Vielfach wird freilich spekuliert, dass er dem vieltausendfach anschwellenden Choral "[[whybär|Why]], my Lord, oh tell me [[whybär|why]] ...?" ganz nonchalant ein lapidares "why not?" entgegensetzen wird. Nach Auffassung gewisser [[Kamel:Ungott|subversiver Theologen]] soll sich Gott im Übrigen jedenfalls auf den ihm vollständige Immunität gewährenden Grundsatz "[[In dubio pro deo]]" berufen können ...
 
 
 
{{Religionshinweis}}
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Religion]]
 

Aktuelle Version vom 21. Juni 2019, 07:42 Uhr

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