Längsgelähmt: Unterschied zwischen den Versionen

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auch hier mal angefangen (wozu brainstorming gut sein kann ...)
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Querschnittsgelähmte gehören im Querschnitt unserer zu der kleinsten der Gelähmtengruppen. Viel größer ist die der Längsgelähmten. Länggsgelähmte fallen in unserer Gesellschaft nicht so auf, weil die halbseitige Lähmung sehr gut durch erlernte Bewegungsmuster kompensiert werden kann.
 
 
 
Längsgelähmte sind in der Mehrheit Linkshänder, die durch die Rechtsseitige Längslähmung weder das rechte Bein noch die rechte Hand nutzen können. Auch ist das rechte Auge von der Lähmung betroffen.
 
 
 
 
 
Längsgelähmte unterscheiden sich in der Ausprägung der Lähmung und werden in partiell Längsgelähmte und komplett Längsgelähmte eingeteilt. Partiell gelähmte können je nach Behinderungsgrad einen Behindertenausweis beantragen, der je nach anerkannter Behinderung größer oder kleiner ausfällt. Zu einer Berechtigung einen Behindertenausweis zu beantragen, genügt bereits die Unfähigkeit die Fahrradklingel zu betätigen. Laut neuesten Untersuchungen ist diese Gruppe der Behinderten mit anwachsen des Radverkehrs enorm gestiegen.
 
 
 
Eine weitere Gruppe ist die der nichtbremsenden Autofahrer. Für diese Gruppe kommen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in Frage, da nur ein Fuß, genauer gesagt ein Bein bewegt werden kann. Besonders bemerkbar macht sich bei dieser Gruppe die Behinderung bemerkbar, wenn die rechte Seite betroffen ist.
 

Aktuelle Version vom 4. März 2019, 09:34 Uhr

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