Freilandhaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Im Besonderen gilt allerdings, dass die Freilandhaltung geologischen [[Grenze]]n unterliegt, die im [[Regel]]fall durch natürliche Barrieren gebildet werden, die da wären: Flüsse, | + | Im Besonderen gilt allerdings, dass die Freilandhaltung geologischen [[Grenze]]n unterliegt, die im [[Regel]]fall durch natürliche Barrieren gebildet werden, die da wären: Flüsse, [[Meer]]e und Gebirgsketten. Um einer unkontrollierten Freilandhaltung entgegenzuwirken, wird zunehmend Freiland im kleineren [[Maßstab]] abgezäunt, um es beherrschbar zu machen. Nur im abgezäunten [[Zustand]] lohnt es sich auch [[Krieg]]e darum zu führen. Sofern auch solche Maßnahmen nicht hinreichend greifen, sperrt man Freiland (nach einer ultimativen Zerstückelung) auch in Gewächshäusern ein, um es dort kontrolliert halten und auszubeuten zu können. |
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2015, 15:04 Uhr
Freilandhaltung, die … gilt gemeinhin als das Gegenteil von Freiwasserlassen. Ist keine Toilette in Sicht, so muss man oft freilandhalten. Dies ist eine freie Entscheidung und kann auch anders entschieden werden. In diesem Fall ist es dann freiwasserlassen und gibt einem das Gefühl der Erleichterung.
Im Besonderen gilt allerdings, dass die Freilandhaltung geologischen Grenzen unterliegt, die im Regelfall durch natürliche Barrieren gebildet werden, die da wären: Flüsse, Meere und Gebirgsketten. Um einer unkontrollierten Freilandhaltung entgegenzuwirken, wird zunehmend Freiland im kleineren Maßstab abgezäunt, um es beherrschbar zu machen. Nur im abgezäunten Zustand lohnt es sich auch Kriege darum zu führen. Sofern auch solche Maßnahmen nicht hinreichend greifen, sperrt man Freiland (nach einer ultimativen Zerstückelung) auch in Gewächshäusern ein, um es dort kontrolliert halten und auszubeuten zu können.
Freilandhaltung ist nicht möglich, wenn die Fahrbahnbegrenzung durch eine ununterbrochene weiße Linie gemäß Zeichen 295 (Anl. 1 lfd. Nr. 68 zu § 41 Abs. 1 StVO) markiert ist.