Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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__NOTOC__
 
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=Regeln für das Hochladen von Bildern=
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Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann. <br />
 
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Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in "'''freie'''", darunter fallen:<br> [[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|{{#var:Lic}}]]<br>  
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==Bedeutung der Farben==
und "'''geschützte'''":<br> Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.  
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Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest. <br />Dann bedeutet ...
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<div style="background-color:lawngreen;padding:5px;margin-top:5px;">grün: Bild '''darf hochgeladen''' werden.</div>
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<div style="background-color:yellow;padding:5px;margin-top:5px;">gelb: Bild darf '''unter Umständen hochgeladen''' werden.</div>
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<div style="background-color:red;padding:5px;margin-top:5px;">rot: Bild '''darf nicht hochgeladen''' werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.</div>
  
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==Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern==
 
{|{{prettytable}} width=100%
 
{|{{prettytable}} width=100%
|-style="background-color:Pink"
+
!width="43%"|Mit diesen Bildern...
!Nicht hochgeladen werden dürfen
+
!width="14%"|...darfst du das machen:
|
+
!width="43%"|Zu beachten gibts dazu:
*Geschützte Bilder
+
|-style="background-color:LawnGreen"
*Teile von geschützten Bildern
+
|valign="top"|
*Screenshots von geschützten Werken
+
* Fremde Bilder oder Bildteile die diese ''freien'' Lizenzen verwenden: <br>
*Selbstgeschossenes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.  
+
{{#var:Lic}} ''([[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|Erläuterung]])''
|
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* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, die nicht unter einer der oben aufgeführten Lizenzen standen, dann gehe bitte in die gelbe Rubrik hier drunter.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit Panoramafreiheit]
+
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen siehe rechts).
|-style="background-color:Pink"
+
* Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
!Nicht hochgeladen werden dürfen
+
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
|
+
!Kannst du bedenkenlos hochladen.
*Bilder oder Teile davon ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
+
|valign="top"|
*Bilder deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten (Kamelobeschränkung)
+
* '''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] (dort nähere Erklärung).
*Bilder die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
+
* '''Urheberrechtlich geschützte Gegenstände''', z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
*Bilder die zwar von dir sind, du diese aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />{{#var:Lic}}  
+
** '''[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]''' (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
|
+
** '''[[wikipedia:de:Beiwerk|Beiwerk]]''' (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: ''Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?'')
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** '''[[wikipedia:de:Zitate_und_Urheberrecht#Zitate_im_deutschen_Urheberrecht|Zitate]]''' ({{Inline-Tooltip|(Beispiel aus/einklappen...)|Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!)}})
 
|-style="background-color:yellow"
 
|-style="background-color:yellow"
!Unter Umständen erlaubt sind
+
|valign="top"|'''eigene Bilder''', z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werkcharakter]] haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html Bearbeitungen], [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br>
|Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]:<br>
+
Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende '''Regeln - siehe rechts'''. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.
Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen.
+
 
 +
Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).
  
ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung.
+
Die '''rechts stehenden Entscheidungshilfen''' geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.  
  
Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
+
'''Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.'''  
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
 
*[http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)]
 
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung]]
 
*'''Faustformel:'''<br>Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte '''mindestens eine''' der folgenden beiden Fragenomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
 
**Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
 
**Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?)
 
:::Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, handelt es sich vermutlich um ein eigenes rechtlich geschütztes Werk. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.'''
 
  
''Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.''
+
Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
|-style="background-color:LawnGreen"
+
 
!Ausdrücklich erlaubt sind
+
!Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.
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+
|valign="top"|
* Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden:<br> {{#var:Lic}}
+
Maßgebliche Paragraphen im UrhG: <br />
* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
+
[[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html §3 (Bearbeitungen)] <br />
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
+
[[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html §24 (Freie Benutzung)]<br />
* geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),<br> das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
+
[[bild:Dont.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html §23 (unfreie Bearbeitung)]<br />
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
+
'''Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich <u>auch rechtlich</u> um ein eigenes Werk handelt.
|
+
# Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind '''Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige''' in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]
+
# Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein '''anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit''' der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]''
*'''Achtung Persönlichkeitsrechte:''' Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das [[wikipedia:de:Recht am eigenen Bild|Recht am eigenen Bild]] beachten und sollten [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] verwenden.  
+
Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf <u>beide</u> Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.'''
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{{sa}} [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung]]
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|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
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*Geschützte Bilder (Bilder ohne ''freie'' Lizenz, die es erlauben würde, die Bilder ohne Erlaubniseinholung zu verbreiten, siehe grüner Kasten oben)
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*Ausschnitte von geschützten Bildern
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*Screenshots von geschützten [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werken]]
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!gar nix.
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|'''Ausnahmen:'''
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* Du hast die Erlaubnis des Urhebers, das Bild unter einer freien Lizenz hier hochzuladen (Erlaubnis bitte auf der Datei-Seite oder deren Diskussionsseite hinterlegen)
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* [[wikipedia:de:Bildzitat|Bildzitat]] ►[[:Datei:Europenis.jpg|Beispiel]] <br>{{sa}}[http://www.irights.info/index.php?id=35 Voraussetzungen zum Zitieren ''(unteres Seitendrittel)'']
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|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
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* Selbstphotographiertes, das geschützte Werke abbildet. (Ausnahmen siehe rechts)
 +
* Abbilder von Personen, sofern sie sich nicht mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben
 +
!gar nix.
 +
|valign="top"|
 +
'''Ausnahmen:'''
 +
* '''[[:wiki:Panoramafreiheit#Deutschland|Panoramafreiheit]]''' (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
 +
* '''[[wikipedia:de:Beiwerk|Beiwerk]]''' (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: ''Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?'')
 +
* '''[[wikipedia:de:Zitate_und_Urheberrecht#Zitate_im_deutschen_Urheberrecht|Zitate]]''' ({{Inline-Tooltip|(Beispiel aus/einklappen...)|Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!)}})
 +
|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
 +
*Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
 +
*Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
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*Bilder, die gegen [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]] verstoßen
 +
*Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />{{#var:Lic}} ''([[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|Erläuterung]])''
 +
!gar nix.
 +
!gar nix.
 
|}
 
|}
  
'''Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln'''
 
  
Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.<br>
+
'''[http://kamelopedia.net/index.php/Spezial:Hochladen  zum Hochladen zurück ]'''
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.
 
  
'''Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln'''
+
==Fallbeispiel 1==
 +
[[Datei:Umdenisnedschad.jpg|left|200px]]
 +
Das nebige Bild basiert unter anderem auf [http://upload.wikimedia.org/wikipedia/yi/0/04/Mahmoud_Ahmadinejad_in_Markazi_province.jpg diesem] geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem [http://www.arizonaskiesmeteorites.com/AZ_Skies_Links/Mammoth_Tusks/Mammoth.jpg Bild eines Mammuts].
  
Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.  
+
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
 +
{{clear}}
  
 +
==Fallbeispiel 2==
 +
[[Datei:GurkBirn.png|left|300px]]
 +
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der ''Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung'', das sich in [http://www.bzga.de/bigpix.php?id=42c87056346047309a8a30d5241a9749&w=500&h=435 diesem Wechselbild] befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
  
[http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Spezial:Hochladen  zum Hochladen zurück ]
+
Fragestellung 1 kann hier ''nicht'' gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
  
 +
Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:<br>
 +
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. ''Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.''
  
</center>
+
== Weitere Beispiele, die andere verbockt haben ==
 
+
# Der "Spiegel" übernahm für [http://www.coverbrowser.com/image/spiegel/399-1.jpg dieses Cover] weitgehend das [http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/scharping102_v-klein4x3.jpg Titelbild "der Bunten"] und ist damit [https://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=1019&suchworte= zu dicht aufgefahren!] Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Plagiat, kein hinreichender Abstand zum benutzten Werk (weder durch die Bearbeitung noch durch die Aussage).
==Fallbeispiel 1==
+
# Hingegen ist [http://archiv-08.medienweb.de/magazin/print-verlag/medien-recht/urteile/urteil-focus-gies-karikatur/index.html dieser Adlerklau] genehmigt worden. Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Weist trotz der deutlichen Übernahmen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk auf (erkennbar andere Aussage, klare Karikatur des Bezugswerkes).
– Eigenüberprüfung (Ist mein Werk ein eigenes rechtlich geschütztes Werk?) mit Hilfe der oben genannten Faustformel anhand [http://www.sabine-zentek.de/newsletter/sabine_zentek_newsletter017.pdf dieser Beispiele]
 
  
Vorab sei gesagt, dass die in den Beispielen genannten „Äpfel“ (die beiden Comicmagazine / das Heftcover) zwar durchaus auch Obst sind, aber nicht ganz das Gleiche sind wie „Birnen“ (ein Kamelo-Bild), denn das Werk "Heft" oder das Werk "Heftcover" ist ungleich komplexer als ein Bild in der Kamelo, denn es sind dabei gleich ''mehrere Werke'' im Spiel, etwa Heftname, Logo, Untertitel, Coverbild etc. - ganz grob vergleichbar mit der Kamelo als Gesamtwerk (auch wenn diese im Gegensatz zu den Beispielen keinen kommerziellen Zweck verfolgt).
+
== Literatur ==
*<u>„Isterix“-Hefte</u> erschienen 1989, danach gab es - vielleicht dank Isterix - die letzten Konkretisierungen im UrhG, die nun genau solche Entscheidungsfragen erleichtern sollen. Der Grund der versuchten Verdonnerung lautete übrigens ''„kann mit dem '''Warenzeichen''' ‚Asterix‘ verwechselt werden“''. In zweiter Instanz (LG München) wurden die [http://www.juraforum.de/forum/showpost.php?p=599353&postcount=2 Isterix-Verzapfer freigesprochen]. <br>Ich vermute, dass die Verdonnerung der Verzapfer auch in erster Instanz heute nicht mehr durchkommen würde, aber dennoch würde Isterix durch die Eigenüberprüfung rasseln. Rein zeichnerisch ist „Isterix“ eine Asterix-Parodie - die reinen Karrikaturen wären damit nach dem UrhG schützenswert. Spätestens beim Hefttitel "Isterix" würde ich als Verzapfer aber kalte Füße bekommen, denn er ist 1. der Verkaufsname (das im Unterschied zu unseren Werken in der Kamelo, denn der Heftname ist ein eigenes geschützes Werk) und 2. ist er das, was man bei dem Werk "Heft" als allererstes und allerdeutlichsten erfasst – der Blickfang, und ''das'' zentrale Element, das den Charakter des Werkes "Heft" dominiert. „Tritt der Charakter des Bezugswerkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?“ - Diese Frage bekäme bei meiner Eigenprüfung als Verzapfer des Heftes deshalb ''kein'' klares Ja. <br>Auch die 2. Frage „Ist eine andere Zweckdienlichkeit klar erkennbar?“ könnte ich angesichts des mit dem Bezugswerk gemeinsamen Hauptinteresses, Absatz zu machen mit einer bekannten Heftserie (da fast gleichlautender Titel) für mich folglich auch ''nicht'' klar bejahen. Das zentrale Element – der Titel – ist dafür zu nah am Bezugswerk (ähnlich der Plagiatschriftzüge Locoste oder Purma), die Parodie (anderer Kontext als Bezugswerk) wäre mir als Verzapfer angesichts des dominanten Titels nicht mehr augenscheinlich genug, um mich über alle Zweifel erhaben zu lassen – ich würde kalte Füße bekommen. Soviel zur Eigenüberprüfung. Zwar wäre eine Verdonnerung in ähnlichen Fällen heute wohl auch in erster Instanz nicht mehr so ohne Weiteres möglich (die Ähnlichkeit des Werkes "Titel" würde vermutlich als Stilmittel der Parodie des mit ihm untrennbar verbundenen Gesamtwerkes "Heft" anerkannt werden - solche Kompliziertheiten haben wir in der Kamelo nicht), aber ich würde als Heftverzapfer nicht ohne Not einen kommerziellen Interessenskonflikt mit dem Ehapa-Konzern heraufbeschwören wollen. Wir aber haben es bei unserer Eigenüberprüfung mit dem einzelnen Werk "Bild" zu tun und nicht mit einem ganzen Werkverbund aus (Verkaufs)Name, Cover und Inhalt.
+
{{sv}} zum Thema: [http://www.ra-may.de/fachartikel.php?id=27#Bearbeitung%20und%20freie%20Benutzung%20eines%20Werkes "Bearbeitung und freie Benutzung"], [http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=50 Urheberrecht bei Collagen Freie Benutzung]
* Beim <u>„Schutzheiligen der Wildschweinjäger“</u> geht es um Politikerparodie (Kontext anders als beim Bezugswerk). Was die Überprüfungsfragen angeht, würde ich bei Frage 1 (Eigener Werkcharakter?) und Frage 2 (Anderer Kontext, Sinn und Zweck erkennbar?) jedoch dann kalte Füße bekommen, ''falls'' die Figuren und ihre typisierenden Merkmale (Charakter, Mimik, Gesten, typische Handlungen) den Originalen stark ähneln würden (laut Cover scheint das fast so). Außerdem würde ich es fernab von Recht und Gesetz aus Prinzip ungerecht finden, Figuren 1:1 zu wiederholen (es sieht fast aus, als ob das hier der Fall ist, ist bei dem Minifoto aber schlecht zu erkennen). Was die Kamelo angeht, wären wir mit Hilfe der Eigenüberprüfungsfragen imstande, Plagiate zu verhindern und zwar losgelöst vom Studium einzelner Rechtsfälle.
 
* <u>Spiegelcover:</u> Da hat sich der Spiegel an Dreistigkeit und Frechheit selbst überboten: Beide Fragen zur Selbstprüfung können klar verneint werden, weder tritt das Bezugswerk "Bunte-Coverfoto" angesichts der eigenen Handschrift in den Hintergrund (es ist immernoch das gleiche Foto und die gleiche zentrale Szenerie, nur von einem Bottich eingerahmt) noch ist eine andere Zweckdienlichkeit der Bildaussage erkennbar (zum Bezugswerk synonyme Titelgestaltung zu synonymen Thema). Der Eigenüberprüfung folgend wäre die Verdonnerung absehbar gewesen. --[[Kamel:8-D|8-D]] 21:10, 14. Jul. 2009 (NNZ)
 

Aktuelle Version vom 3. Januar 2014, 02:13 Uhr


Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.

Bedeutung der Farben[<small>bearbeiten</small>]

Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...

grün: Bild darf hochgeladen werden.
gelb: Bild darf unter Umständen hochgeladen werden.
rot: Bild darf nicht hochgeladen werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.

Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern[<small>bearbeiten</small>]

Mit diesen Bildern... ...darfst du das machen: Zu beachten gibts dazu:
  • Fremde Bilder oder Bildteile die diese freien Lizenzen verwenden:

CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)

  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, die nicht unter einer der oben aufgeführten Lizenzen standen, dann gehe bitte in die gelbe Rubrik hier drunter.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen siehe rechts).
  • Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
Kannst du bedenkenlos hochladen.
  • Achtung Persönlichkeitsrechte:
    Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte diese Vorlage (dort nähere Erklärung).
  • Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
    • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
    • Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
    • Zitate (
      (Beispiel aus/einklappen...)
      )
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben (Bearbeitungen, "Freie Benutzung"):

Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.

Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).

Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.

Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.

Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...

Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.

Maßgebliche Paragraphen im UrhG:
Tipp.png §3 (Bearbeitungen)
Tipp.png §24 (Freie Benutzung)
Dont.png §23 (unfreie Bearbeitung)
Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung
Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt.

  1. Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
  2. Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2

Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung

  • Geschützte Bilder (Bilder ohne freie Lizenz, die es erlauben würde, die Bilder ohne Erlaubniseinholung zu verbreiten, siehe grüner Kasten oben)
  • Ausschnitte von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
gar nix. Ausnahmen:
  • Selbstphotographiertes, das geschützte Werke abbildet. (Ausnahmen siehe rechts)
  • Abbilder von Personen, sofern sie sich nicht mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben
gar nix.

Ausnahmen:

  • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
  • Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
  • Zitate (
    (Beispiel aus/einklappen...)
    )
  • Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
  • Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
  • Bilder, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen
  • Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
gar nix. gar nix.


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Fallbeispiel 1[<small>bearbeiten</small>]

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2[<small>bearbeiten</small>]

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.

Weitere Beispiele, die andere verbockt haben[<small>bearbeiten</small>]

  1. Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren! Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Plagiat, kein hinreichender Abstand zum benutzten Werk (weder durch die Bearbeitung noch durch die Aussage).
  2. Hingegen ist dieser Adlerklau genehmigt worden. Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Weist trotz der deutlichen Übernahmen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk auf (erkennbar andere Aussage, klare Karikatur des Bezugswerkes).

Literatur[<small>bearbeiten</small>]

Siehe auch.png Siehe vielleicht:  zum Thema: "Bearbeitung und freie Benutzung", Urheberrecht bei Collagen – Freie Benutzung