Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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=Regeln für das Hochladen von Bildern=
+
Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann. <br />
 
+
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:
+
==Bedeutung der Farben==
*"'''freie'''", darunter fallen: [[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|{{#var:Lic}}]] und
+
Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest. <br />Dann bedeutet ...
*"'''geschützte'''": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.  
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<div style="background-color:lawngreen;padding:5px;margin-top:5px;">grün: Bild '''darf hochgeladen''' werden.</div>
 +
<div style="background-color:yellow;padding:5px;margin-top:5px;">gelb: Bild darf '''unter Umständen hochgeladen''' werden.</div>
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<div style="background-color:red;padding:5px;margin-top:5px;">rot: Bild '''darf nicht hochgeladen''' werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.</div>
  
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==Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern==
 
{|{{prettytable}} width=100%
 
{|{{prettytable}} width=100%
|-style="background-color:Pink"
+
!width="43%"|Mit diesen Bildern...
!Nicht hochgeladen werden dürfen
+
!width="14%"|...darfst du das machen:
|
+
!width="43%"|Zu beachten gibts dazu:
*Geschützte Bilder
 
*Teile von geschützten Bildern
 
*Screenshots von geschützten Werken
 
*Selbstgeschossenes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.  
 
|
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit Panoramafreiheit]
 
|-style="background-color:Pink"
 
!Nicht hochgeladen werden dürfen
 
|
 
*Bilder oder Teile davon ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
 
*Bilder deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten (Kamelobeschränkung)
 
*Bilder die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
 
*Bilder die zwar von dir sind, du diese aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />{{#var:Lic}}
 
|
 
|-style="background-color:yellow"
 
!Bilder mit folgenden Merkmalen sind nur bedingt erlaubt und bedürfen Deiner gewissenhaften Überprüfung
 
|Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br>
 
Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen.
 
 
 
ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung.
 
 
 
Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
 
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
 
*pro [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)] contra [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)]
 
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung]]
 
*'''Faustformel:'''<br>Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
 
**Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
 
**Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]''
 
:::Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange die antithematischen Behandlung des Originals (Vergackeierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, handelt es sich vermutlich um ein eigenes rechtlich geschütztes Werk. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.''' Im letzteren Fall handelt es sich vermutlich um eine Bearbeitung laut [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html §23 UrhG], deren Veröffentlichung die '''Zustimmung des Rechteinhabers''' des Bezugswerkes benötigt - liegt diese vor, darf das Bild veröffentlicht werden.
 
 
 
''Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.''
 
 
|-style="background-color:LawnGreen"
 
|-style="background-color:LawnGreen"
!Ausdrücklich erlaubt sind
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|valign="top"|
|
+
* Fremde Bilder oder Bildteile die diese ''freien'' Lizenzen verwenden: <br>
* Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden:<br> {{#var:Lic}}
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{{#var:Lic}} ''([[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|Erläuterung]])''
* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
+
* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, die nicht unter einer der oben aufgeführten Lizenzen standen, dann gehe bitte in die gelbe Rubrik hier drunter.
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
+
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen siehe rechts).
* geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),<br> das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
+
* Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
 
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
 
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
|
+
!Kannst du bedenkenlos hochladen.
*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]
+
|valign="top"|
*'''Achtung Persönlichkeitsrechte:''' Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das [[wikipedia:de:Recht am eigenen Bild|Recht am eigenen Bild]] beachten und sollten [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] verwenden.  
+
* '''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] (dort nähere Erklärung).
|}
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* '''Urheberrechtlich geschützte Gegenstände''', z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
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** '''[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]''' (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
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** '''[[wikipedia:de:Beiwerk|Beiwerk]]''' (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: ''Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?'')
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** '''[[wikipedia:de:Zitate_und_Urheberrecht#Zitate_im_deutschen_Urheberrecht|Zitate]]''' ({{Inline-Tooltip|(Beispiel aus/einklappen...)|Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!)}})
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|-style="background-color:yellow"
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|valign="top"|'''eigene Bilder''', z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werkcharakter]] haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html Bearbeitungen], [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br>
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Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende '''Regeln - siehe rechts'''. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.  
  
'''Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln'''
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Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).
  
Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.<br>
+
Die '''rechts stehenden Entscheidungshilfen''' geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.  
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.
 
  
'''Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln'''
+
'''Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.'''  
  
Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.  
+
Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
  
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!Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.
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|valign="top"|
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Maßgebliche Paragraphen im UrhG: <br />
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[[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html §3 (Bearbeitungen)] <br />
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[[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html §24 (Freie Benutzung)]<br />
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[[bild:Dont.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html §23 (unfreie Bearbeitung)]<br />
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'''Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich <u>auch rechtlich</u> um ein eigenes Werk handelt.
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# Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind '''Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige''' in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
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# Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein '''anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit''' der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]''
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Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf <u>beide</u> Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.'''
  
[http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Spezial:Hochladen  zum Hochladen zurück ]
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{{sa}} [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung]]
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|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
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*Geschützte Bilder (Bilder ohne ''freie'' Lizenz, die es erlauben würde, die Bilder ohne Erlaubniseinholung zu verbreiten, siehe grüner Kasten oben)
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*Ausschnitte von geschützten Bildern
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*Screenshots von geschützten [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werken]]
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!gar nix.
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|'''Ausnahmen:'''
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* Du hast die Erlaubnis des Urhebers, das Bild unter einer freien Lizenz hier hochzuladen (Erlaubnis bitte auf der Datei-Seite oder deren Diskussionsseite hinterlegen)
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* [[wikipedia:de:Bildzitat|Bildzitat]] ►[[:Datei:Europenis.jpg|Beispiel]] <br>{{sa}}[http://www.irights.info/index.php?id=35 Voraussetzungen zum Zitieren ''(unteres Seitendrittel)'']
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|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
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* Selbstphotographiertes, das geschützte Werke abbildet. (Ausnahmen siehe rechts)
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* Abbilder von Personen, sofern sie sich nicht mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben
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!gar nix.
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|valign="top"|
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'''Ausnahmen:'''
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* '''[[:wiki:Panoramafreiheit#Deutschland|Panoramafreiheit]]''' (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
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* '''[[wikipedia:de:Beiwerk|Beiwerk]]''' (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: ''Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?'')
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* '''[[wikipedia:de:Zitate_und_Urheberrecht#Zitate_im_deutschen_Urheberrecht|Zitate]]''' ({{Inline-Tooltip|(Beispiel aus/einklappen...)|Das Magazin "Der Spiegel" verwendet Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für seine humoristische Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Manchmal werden in dieser Rubrik auch Textauszüge + Bilder zitiert, die Bilder stehen dabei zusammen mit dem Text und weisen eine sehr geringe Auflösung auf. (Wichtig: Quellenangabe ist hier Pflicht!)}})
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|-style="background-color:Red"
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|valign="top"|
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*Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
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*Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
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*Bilder, die gegen [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]] verstoßen
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*Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />{{#var:Lic}} ''([[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|Erläuterung]])''
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!gar nix.
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!gar nix.
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'''[http://kamelopedia.net/index.php/Spezial:Hochladen  zum Hochladen zurück ]'''
  
 
==Fallbeispiel 1==
 
==Fallbeispiel 1==
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Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der ''Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung'', das sich in [http://www.bzga.de/bigpix.php?id=42c87056346047309a8a30d5241a9749&w=500&h=435 diesem Wechselbild] befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
 
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der ''Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung'', das sich in [http://www.bzga.de/bigpix.php?id=42c87056346047309a8a30d5241a9749&w=500&h=435 diesem Wechselbild] befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
  
Fragenkomplex 1 kann hier ''nicht'' gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
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Fragestellung 1 kann hier ''nicht'' gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
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Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:<br>
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Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. ''Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.''
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== Weitere Beispiele, die andere verbockt haben ==
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# Der "Spiegel" übernahm für [http://www.coverbrowser.com/image/spiegel/399-1.jpg dieses Cover] weitgehend das [http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/scharping102_v-klein4x3.jpg Titelbild "der Bunten"] und ist damit [https://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=1019&suchworte= zu dicht aufgefahren!] Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Plagiat, kein hinreichender Abstand zum benutzten Werk (weder durch die Bearbeitung noch durch die Aussage).
 +
# Hingegen ist [http://archiv-08.medienweb.de/magazin/print-verlag/medien-recht/urteile/urteil-focus-gies-karikatur/index.html dieser Adlerklau] genehmigt worden. Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Weist trotz der deutlichen Übernahmen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk auf (erkennbar andere Aussage, klare Karikatur des Bezugswerkes).
  
Fragenkomplex 2 hingegen kann klar bejaht werden:<br>
+
== Literatur ==
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus").
+
{{sv}} zum Thema: [http://www.ra-may.de/fachartikel.php?id=27#Bearbeitung%20und%20freie%20Benutzung%20eines%20Werkes "Bearbeitung und freie Benutzung"], [http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=50 Urheberrecht bei Collagen – Freie Benutzung]

Aktuelle Version vom 3. Januar 2014, 02:13 Uhr


Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.

Bedeutung der Farben[<small>bearbeiten</small>]

Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...

grün: Bild darf hochgeladen werden.
gelb: Bild darf unter Umständen hochgeladen werden.
rot: Bild darf nicht hochgeladen werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.

Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern[<small>bearbeiten</small>]

Mit diesen Bildern... ...darfst du das machen: Zu beachten gibts dazu:
  • Fremde Bilder oder Bildteile die diese freien Lizenzen verwenden:

CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)

  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. Solltest Du Werke Anderer für Dein Bild mitverwendet haben, die nicht unter einer der oben aufgeführten Lizenzen standen, dann gehe bitte in die gelbe Rubrik hier drunter.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden (Ausnahmen siehe rechts).
  • Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen (Erlaubnis + Name des Rechteinhabers bitte nach dem Hochladen des Bildes auf der dortigen Diskussionsseite zitieren).
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
Kannst du bedenkenlos hochladen.
  • Achtung Persönlichkeitsrechte:
    Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte diese Vorlage (dort nähere Erklärung).
  • Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden:
    • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
    • Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
    • Zitate (
      (Beispiel aus/einklappen...)
      )
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben (Bearbeitungen, "Freie Benutzung"):

Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.

Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).

Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren.

Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.

Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...

Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.

Maßgebliche Paragraphen im UrhG:
Tipp.png §3 (Bearbeitungen)
Tipp.png §24 (Freie Benutzung)
Dont.png §23 (unfreie Bearbeitung)
Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung
Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt.

  1. Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
  2. Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2

Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung

  • Geschützte Bilder (Bilder ohne freie Lizenz, die es erlauben würde, die Bilder ohne Erlaubniseinholung zu verbreiten, siehe grüner Kasten oben)
  • Ausschnitte von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
gar nix. Ausnahmen:
  • Selbstphotographiertes, das geschützte Werke abbildet. (Ausnahmen siehe rechts)
  • Abbilder von Personen, sofern sie sich nicht mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben
gar nix.

Ausnahmen:

  • Panoramafreiheit (z.B. Werke, die bleibend auf öffentlichen Plätzen angebracht / installiert / aufgestellt sind)
  • Beiwerk (Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf Deinem Bild befinden, also unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind; Probe: Wären die mit abgebildeten Personen oder Gegenstände hinsichtlich der Bildaussage austauschbar?)
  • Zitate (
    (Beispiel aus/einklappen...)
    )
  • Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
  • Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
  • Bilder, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen
  • Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
gar nix. gar nix.


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Fallbeispiel 1[<small>bearbeiten</small>]

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2[<small>bearbeiten</small>]

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.

Weitere Beispiele, die andere verbockt haben[<small>bearbeiten</small>]

  1. Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren! Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Plagiat, kein hinreichender Abstand zum benutzten Werk (weder durch die Bearbeitung noch durch die Aussage).
  2. Hingegen ist dieser Adlerklau genehmigt worden. Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Weist trotz der deutlichen Übernahmen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk auf (erkennbar andere Aussage, klare Karikatur des Bezugswerkes).

Literatur[<small>bearbeiten</small>]

Siehe auch.png Siehe vielleicht:  zum Thema: "Bearbeitung und freie Benutzung", Urheberrecht bei Collagen – Freie Benutzung