Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Erbrochen''' ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten [[Rochen]], der als Erben eingesetzt wurde. Dies ist unter [[Fisch]]en gängige Praxis.
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==Begriffe==
 
* Als ''Vollrochen'' wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
 
* Ein ''Teilrochen'' erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
 
* Ein ''[[Gammelrochen|Kamelrochen]]'' erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 20:40 Uhr

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