Dialektische Argumentation: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2009, 18:42 Uhr
Eine dialektische Argumentation beleuchtet ein Problem von zwei Seiten und kommt schließlich zu einem ausgewogenen Ergebnis. Hier ein Beispiel:
Sollte die Dialektik verboten werden?
- Befürworter: Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden.
- Gegner: Nääh, de Dialegte sölln nisch vochböhden werden. Doch Mindochhädenschütz doch Eurülpsschen Üniön müß ünbödingt bürücksischtischt wöchden.
- Befürworter: Entschuldigen Sie, können Sie mal deutlicher sprechen? Ich kann Sie leider nicht verstehen.
- Gegner: Isch sachte eben, doch Mindochhädenschütz müß bürücksischtischt werden. Wer de Gadüffeln ehngebüddelt hat, doch söll se uch wiedoch ösbüddeln, ne wohr?
- Befürworter: Also ich verstehe wirklich kein Wort. Das ist ja nur Gegrunze!
- Gegner: Seh genn misch mal am Uchsch lecken!
Siehe auch: Kamel-Dialekte
Siehe auf gar keinen Fall, außer du möchtest IHNEN zum Opfer fallen: Mittelhochdeutsche Dialektik