Vorteilhaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Januar 2010, 15:35 Uhr
Vorteilhaft, die … bezeichnet anders als die dramatische und unerbittliche Ernsthaft, eine weniger peinliche Unterbringung in einem Zwangsgewahrsam. Im Falle eines Fehlurteils folgt unweigerlich eine Fehlerhaft. Obgleich Urteile von Richtern, wenigstens wenn diese zur Inhaftierung führen, nie als vorteilhaft beschrieben werden, gibt es dennoch Mittel und Wege diese entsprechend zu gestalten, was aber offiziell nicht sein darf.
Meistens im Wege der Bestechung oder Nötigung können sich dann Bedingungen ergeben, die für den Delinquenten recht vorteilhaft sind, sodass man dann zurecht von einer Vorteilhaft sprechen kann. Dies kann in vielen Fällen den Neid von Mitgefangenen provozieren. Scheitert es also an der integrativen und soziologischen Umsetzung der Vorteilhaft, besteht sehr wohl die Gefahr, dass es zur Ekelhaft verkommt.
Siehe vielleicht: Haft | Gefängnis | Fürsorgerischer Lebensentzug
Hat gar nichts zu tun mit: Freiheit