Gottesbeweis: Unterschied zwischen den Versionen

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(der juristische Gottesbeweis)
 
 
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Der '''Gottesbeweis''' beweist: Es gibt einen Gott.
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Es gibt zahlreiche Beweise für Gott. Diese gehen aber alle von der Nichtexistenz Gottes aus und sind daher eigentlich keine echten Beweise. Sophistisch versuchen sie Gott fehlbarkeit nachzuweisen oder, dass er nicht auf Steinen sitzen könne, wenn er sie nicht zuvor geschaffen hätte.
 
 
 
Der einzige greifbare echte Gottesbeweis steht in der Präampel zum Grundgesetz:
 
 
 
*"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
 
 
 
Da das Grundgesetz ein Gesetz ist, und zwar das Grundgesetz, ist in ihm festgelegt, dass es Gott gibt. Nur auf diese Weise ergibt die Präampel einen Sinn.
 
 
 
Absurd würde es zu sagen:
 
*"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor einem nicht exisiterenden Wesen und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
 
 
 
oder gar:
 
 
 
*"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Nichts und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
 
 
 
Man sieht sofort, Gott ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Grundgesetzes und bedarf keines weiteren Beweises.
 

Aktuelle Version vom 9. Februar 2021, 15:05 Uhr

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