Datei Diskussion:Porno-Point.JPG: Unterschied zwischen den Versionen

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(@Teule)
 
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:Die Quelle (Openoffice.org) steht unter LGPL (habbich grad gefixt) deshalb steht diese Lizenz bei der Quelle. Die olle Titelleiste von XP ist zufällig mit drauf, vom ganzen ein Screenshot zu machen hat keine Schöpfungshöhe, deshalb PD/Schöpfungshöhe als Angabe für die Datei. Find ich kamelisch nachvollziehbar ;) --[[Kamel:Nachteule|Nachteule]] 02:13, 19. Okt. 2010 (NNZ)
 
:Die Quelle (Openoffice.org) steht unter LGPL (habbich grad gefixt) deshalb steht diese Lizenz bei der Quelle. Die olle Titelleiste von XP ist zufällig mit drauf, vom ganzen ein Screenshot zu machen hat keine Schöpfungshöhe, deshalb PD/Schöpfungshöhe als Angabe für die Datei. Find ich kamelisch nachvollziehbar ;) --[[Kamel:Nachteule|Nachteule]] 02:13, 19. Okt. 2010 (NNZ)
  
: Kann ich aber nicht so ganz nachvollziehen, sorry. Wenn die Quelle LGPL ist, kann die Datei doch nicht unter einer Endlizenz weitergegeben werden, der es an der nötigen Schöpfungshöhe fehlt. Wäre die Quelle CC/by-sa kann die Datei ja im Nachhinein auch nicht als PD lizenziert werden. Hier kann man m.E. nicht "abwärts lizenzieren", d.h. wenn die Quelle LGPL ist, muss auch die Datei als LGPL weitergegeben werden, so meine Meinung.
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::Kann ich aber nicht so ganz nachvollziehen, sorry. Wenn die Quelle LGPL ist, kann die Datei doch nicht unter einer Endlizenz weitergegeben werden, der es an der nötigen Schöpfungshöhe fehlt. Wäre die Quelle CC/by-sa kann die Datei ja im Nachhinein auch nicht als PD lizenziert werden. Hier kann man m.E. nicht "abwärts lizenzieren", d.h. wenn die Quelle LGPL ist, muss auch die Datei als LGPL weitergegeben werden, so meine Meinung.
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:::Ich lizenziere ja nicht die Quellsoftware um: OpenOffice.org bleibt (als Software) ja weiterhin unter LGPL (und das beiwerkige Stück Windows XP bleibt als ja weiterhin komplett unfrei).
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:::Aber einem Screenshot mangelt es urheberrechtlich (wenn nix weiter bearbeitet wird am Bild) generell an Schöpfungshöhe, deshalb als Endprodukt die Gemeinfreiheit. Die (urheberrechtlichen) Lizenzen der abgebildeten Softwareprodukte spielen da überhaupt keine Rolle.
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:::Siehe: [http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Windows_XP-Desktop.png Datei:Windows_XP-Desktop.png] (Endlizenz: gemeinfrei - obgleich größtenteils komplett unfreie Software abgescreenshottet wurde) --[[Kamel:Nachteule|Nachteule]] 13:37, 19. Okt. 2010 (NNZ)

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2010, 13:37 Uhr

{{URV}}

ich vermute mal stark, das OpenOffice das nicht gerne sieht (den Screenshot) --efce 21:41, 18. Okt. 2010 (NNZ)
 OpenOffice ist OpenSource, was bedeuted, dass jeder soviel shotten darf, wie er will ...
 ... daher auch der Name --WiMu 22:54, 18. Okt. 2010 (NNZ)
und was vom Luna-Theme von Windows XP übrig bleibt ganz oben erreicht keine Schöpfungshöhe, sie auch DRÜBEN (wo früher mal alles verboten war) --Nachteule 00:36, 19. Okt. 2010 (NNZ)

@Teule: Dann solltet ihr euch aber wenigstens darüber einig sein, ob die Datei nun die Schöpfungshöhe nicht erreicht - oder aber unter GGPL gestellt ist. Beides zusammen ist etwas widersprüchlich. Ungott Sig ungott.gif 00:57, 19. Okt. 2010 (NNZ)

Die Quelle (Openoffice.org) steht unter LGPL (habbich grad gefixt) deshalb steht diese Lizenz bei der Quelle. Die olle Titelleiste von XP ist zufällig mit drauf, vom ganzen ein Screenshot zu machen hat keine Schöpfungshöhe, deshalb PD/Schöpfungshöhe als Angabe für die Datei. Find ich kamelisch nachvollziehbar ;) --Nachteule 02:13, 19. Okt. 2010 (NNZ)
Kann ich aber nicht so ganz nachvollziehen, sorry. Wenn die Quelle LGPL ist, kann die Datei doch nicht unter einer Endlizenz weitergegeben werden, der es an der nötigen Schöpfungshöhe fehlt. Wäre die Quelle CC/by-sa kann die Datei ja im Nachhinein auch nicht als PD lizenziert werden. Hier kann man m.E. nicht "abwärts lizenzieren", d.h. wenn die Quelle LGPL ist, muss auch die Datei als LGPL weitergegeben werden, so meine Meinung.
Ich lizenziere ja nicht die Quellsoftware um: OpenOffice.org bleibt (als Software) ja weiterhin unter LGPL (und das beiwerkige Stück Windows XP bleibt als ja weiterhin komplett unfrei).
Aber einem Screenshot mangelt es urheberrechtlich (wenn nix weiter bearbeitet wird am Bild) generell an Schöpfungshöhe, deshalb als Endprodukt die Gemeinfreiheit. Die (urheberrechtlichen) Lizenzen der abgebildeten Softwareprodukte spielen da überhaupt keine Rolle.
Siehe: Datei:Windows_XP-Desktop.png (Endlizenz: gemeinfrei - obgleich größtenteils komplett unfreie Software abgescreenshottet wurde) --Nachteule 13:37, 19. Okt. 2010 (NNZ)