Wintereinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 22:47 Uhr
Als Wintereinbruch wird das Eindringen in Wohnungen oder anderes umfriedetes Besitztum zum Zwecke des Diebstahls in der Zeit zwischen 21. Dezember und 21. März bezeichnet. In kriminellen Kreisen gilt er als wenig beliebt, da in der kalten Jahreszeit der Bewohner zwar vereist, aber seltener verreist und auch sonst häufiger zuhause ist - wodurch die Gefahr der Entdeckung steigt. Auch ist witterungsbedingt die Mitnahme wärmender, bei kunstgerechter Ausübung der Einbruchstechniken aber eher hinderlicher Kleidung erforderlich. Schließlich lassen sich festgefrorene Kellerfenster und Balkontüren naturgemäß schwerer aufstemmen. Des Weiteren ist schon mancher Wintereinbrecher irrtümlich für den Weihnachtsmann gehalten worden und musste etwas dalassen statt etwas mitzunehmen.
All diese Unpässlichkeiten machen den Wintereinbruch nicht nur zu einem erhöhten Risiko, nein aus Erfahrung wissen wir, dass vermehrte Aufwendungen für den Räumdienst erforderlich werden und auch andere kostentreibende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Wintereinbruch standesgemäß zu ermöglichen.
Die Interessengemeinschaft deutscher Einbrecher e.V. (IDEE) setzt sich daher seit Jahren engagiert für eine Abschaffung, zumindest aber eine Verkürzung des Winters ein, allerdings unter Beibehaltung der verlängerten Verdunkelungszeiten. Einen gewissen Teilerfolg konnte sie verzeichnen, als vor einigen Jahren das Ende der Sommerzeit um einen Monat hinausgezögert wurde. Auch der Klimawandel wird insofern warm begrüßt.
Hat gar nichts zu tun mit: Eis-Einbruch
Besuche bitte auch: Eishockey
Siehe besser nicht: D’r Skiwaggon